RRB Nr. 628/2010
Gemeindewesen, Zweckverband Zivilschutz Eulachtal, neue Statuten, Genehmigung
28 aprile 2010Tedesco2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Zivilschutz Eulachtal, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. April 2010
628. Gemeindewesen (Zweckverband Zivilschutz Eulachtal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Ge- nehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Recht- mässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Elgg, Elsau, Hagenbuch, Hofstetten und Schlatt bilden seit 2002 einen Zweckverband für die gemeinsame Besorgung einer Zivilschutzorganisation (RRB Nr. 567/2002). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckver- bandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 4. und dem 16. Dezember 2009 haben die Verbandsgemeinden den neuen Sta- tuten zugestimmt. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Ausge- staltung der Zweckverbandsstatuten. Die Bestimmungen geben zu kei- nen rechtlichen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Zivilschutz Eulachtal werden ge- nehmigt.
II. Mitteilung an den Zweckverband Zivilschutz Eulachtal, Zivil- schutzstelle, Auwiesenstrasse 1, 8352 Elsau, die Gemeinderäte der Poli- tischen Gemeinden Elgg, Bahnhofstrasse 29, 8353 Elgg, Elsau, Auwie- senstrasse 1, 8352 Elsau, Hagenbuch, Dorfplatz 1, 8523 Hagenbuch, Hofstetten, Hofstetten 23, 8354 Hofstetten, und Schlatt, Schützenhaus-
strasse 1, 8418 Schlatt, den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, die Gebäudeversicherung Kanton Zürich sowie an die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi