RRB Nr. 633/2020
Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung
24 giugno 2020Tedesco7 min
Source zh.ch
Öffentliche Fassung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2020
633. Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel viermal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines sei- ner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vorgän- gigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 26. Juni 2020. Die Geschäfte einer Plenarversammlung unterteilen sich in Organi- sationsgeschäfte, Blockgeschäfte, Einzelgeschäfte und Varia.
Organisationsgeschäfte
Erwägungen
4. Rechnung 2019 Die Jahresrechnung 2019 der KdK schliesst mit einem Nettoaufwand von Fr. 3 291 602 und einem Ertragsüberschuss von Fr. 4398 ab. Letzterer wird dem Kostenverteiler (= Reserve) gutgeschrieben, der neu Fr. 1 370 800 beträgt. Haltung des Kantons Zürich Die Jahresrechnung 2019 kann genehmigt werden. Es ist positiv zu wer- ten, dass auch das Jahr 2019 anders als budgetiert und trotz Rückstellun- gen für verschiedene Mandate mit einem Ertragsüberschuss abgeschlos- sen werden konnte. Zu vermerken ist jedoch der vergleichsweise hohe Betrag der Reserve.
6. Budget 2021 / Finanzplan 2022 Das Budget 2021 geht von Ausgaben von Fr. 3 376 000 aus. Es ist eine Entnahme aus dem Kostenverteiler (= Reserve) von Fr. 80 000 zur De- ckung des Aufwandüberschusses vorgesehen. Weil die Finanzierung der Tripartiten Konferenz ab 2021 Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Trägern ist, sind die entsprechenden Positionen noch offen. Die Kantonsbeiträge werden auf derselben Höhe wie in den Vorjahren (seit 2012) belassen. Im Finanzplan 2022 wird unter Berücksichtigung der allgemeinen Lohnentwicklung von einem Aufwandvolumen von Fr. 3 410 000 ausgegangen. Die provisorischen Kantonsbeiträge werden erneut auf derselben Höhe belassen.
Haltung des Kantons Zürich Der Beitrag des Kantons Zürich beträgt für 2021 Fr. 585 568 (Verteil- schlüssel gemäss mittlerer Wohnbevölkerung 2018). Das Budget kann mit folgender Ausnahme genehmigt werden: Der Beitrag von Fr. 50 000 an die ch Stiftung unter der Position «Mandate» für die Finanzierung von Föderalismusprojekten (anstelle des bisherigen Beitrags an das «Forum of Federations») wird abgelehnt. Der Regierungsrat hat sich mehrfach (u. a. in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 299/2019 betreffend Kon- ferenzföderalismus; RRB Nr. 1182/2019) dafür ausgesprochen, dass auf eine klare und transparente – strukturelle und finanzielle – Abgrenzung zwischen der ch Stiftung und der KdK geachtet werden soll.
7. KdK-Newsletter 2/2020 Im Anschluss an die KdK-Plenarversammlungen wird jeweils ein News- letter verschickt. Für die Ausgabe vom 26. Juni 2020 ist u. a. ein Beitrag zum Landesaustellungsprojekt der Nordwestschweiz («SVIZRA27») vor- gesehen, das der Plenarversammlung vom 26. Juni 2020 vorgestellt wer- den wird. Haltung des Kantons Zürich Auf den Beitrag im Newsletter ist zu verzichten, da er als vorzeitige Unterstützung der KdK für dieses Projekt wahrgenommen werden könnte. Mit dem Projekt «X27» rund um den Flugplatz Dübendorf, dem Projekt «Nexpo» der zehn grössten Städte der Schweiz (einschliesslich Zürich und Winterthur) sowie dem Projekt «Muntagna» in den Alpen gibt es noch weitere Projekte für eine Landesausstellung 2027. Die Plenarversamm- lung wird sich möglicherweise 2021 zu einem Projekt positionieren. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Ge- schäfte zur Kenntnisnahme sowie um unbestrittene Genehmigungs- (2, 5) und Wahl- bzw. Nominationsgeschäfte (3, 8), die keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.
Blockgeschäfte Bei den Traktanden unter diesem Titel (9–15) handelt es sich aus- schliesslich um Geschäfte zur Kenntnisnahme, die keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.
Einzelgeschäfte 16. … … 17. … … 19. … …
21. Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz): Verabschiedung Positionsbezug Die Notwendigkeit einer elektronischen Identität (E-ID) wird von den Kantonen bejaht. Sie würde den Digitalisierungsbestrebungen der Kan- tone einen Schub verleihen, indem die Identifikation einer Bürgerin oder eines Bürgers, die für viele staatliche Dienstleistungen nach wie vor not- wendig ist, auf elektronischem Wege möglich würde. Allerdings begrüs- sen nicht alle Kantone die von den eidgenössischen Räten mit dem E-ID- Gesetz festgelegte Lösung. Das E-ID-Gesetz ist nicht zuletzt wegen der vorgesehenen Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten umstritten. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Es ist nicht ausge- schlossen, dass die entsprechende Volksabstimmung noch 2020 stattfin- den wird, obwohl der Bund noch keinen Abstimmungstermin bestätigt hat. Die KdK-Plenarversammlung vom 20. Dezember 2019 hat sich trotz der Uneinigkeit für die Vorbereitung einer Behördeninformation zuguns- ten des E-ID-Gesetzes ausgesprochen. Daraufhin wurde den Kantons- regierungen ein Entwurf für einen gemeinsamen Positionsbezug zur Kon- sultation unterbreitet, einschliesslich der Frage, ob einer Behördeninfor- mation seitens der KdK im Vorfeld der Referendumsabstimmung zuge- stimmt werden kann. Fünf Kantone lehnen eine Behördeninformation in ihrer Konsultationsantwort ausdrücklich ab. Zwei Kantone haben sich nicht geäussert. Somit wird an der Plenarversammlung vom 26. Juni 2020 voraussichtlich die erforderliche Mehrheit von 18 Kantonen für den Posi- tionsbezug erreicht. Allerdings wird wohl eine nicht unbedeutende Min- derheit den Positionsbezug ablehnen, weshalb die Anzahl der Kantone, die das Gesetz unterstützen, ausdrücklich erwähnt werden soll. Der defi- nitive Positionsbezug soll gemäss der vom Leitenden Ausschuss der KdK bereinigten Fassung (siehe Beilage 21b) an der Plenarversammlung vom 26. Juni 2020 verabschiedet werden. Anschliessend soll dieser mittels Newsletter und Medienmitteilung kommuniziert werden. Wenn das Ab- stimmungsdatum bekannt ist, könnte der Positionsbezug erneut kommu- niziert werden.
Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat in seiner Konsultationsantwort (RRB Nr. 366/ 2020) eine Behördeninformation der KdK grundsätzlich begrüsst. Dem Positionsbezug gemäss der vom Leitenden Ausschuss bereinigten Fassung (siehe Beilage 21a bzw. 21b) kann zugestimmt werden. Ebenfalls zuge- stimmt wird der Nennung der Anzahl der Kantone, die den Positionsbe- zug mittragen, zumal sich einzelne Kantone, die das E-ID-Gesetz ableh- nen, teilweise schon öffentlich geäussert haben.
22. Überprüfung der Aufgabenteilung Bund – Kantone Die Kantonsregierungen haben dem Projektmandat zur Überprüfung der Aufgabenteilung und Finanzierungsverantwortung Bund–Kantone am 28. Juni 2019 zugestimmt. Im Fokus der Überprüfung stehen gemäss Mandat insbesondere die individuelle Prämienverbilligungen (IPV), die Ergänzungsleistungen, der regionale Personenverkehr sowie die Finan- zierung und der Ausbau der Bahninfrastruktur. Der vom Bundesrat am 20. Mai 2020 unterbreitete indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Prämien-Entlastungs-Initiative» berührt direkt die laufenden Arbeiten zur Überprüfung des Aufgabenbereichs IPV im Rahmen des Projekts «Aufgabenteilung II». So ist im indirekten Gegenvorschlag vorgesehen, den Kantonsbeitrag zu den Prämienverbilligungen – in Funktion der ver- bleibenden Prämienbelastung der Haushalte – an die kantonalen Brutto- kosten im Gesundheitswesen (Prämien und Kostenbeteiligung der Ver- sicherten) zu knüpfen. Der bereits kostenabhängige Bundesbeitrag bliebe unverändert. Haltung des Kantons Zürich Der Entscheid des Bundesrates, der «Prämien-Entlastungs-Initiative» einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, stellt die laufen- den Arbeiten des Projekts «Aufgabenteilung II» infrage. Die vorgesehe- nen Inhalte des indirekten Gegenvorschlags hätten eine Streichung des Aufgabengebiets IPV aus dem Projektmandat zur Folge, was wiederum das Verschiebungsvolumen vermindert und das gesamte Projekt gefähr- det. Der Entscheid des Bundesrates, der für die Kantone hohe Kosten zur Folge hätte, wurde nicht mit den Kantonen abgesprochen. An der Plenar- versammlung vom 26. Juni 2020 ist deshalb eine Intervention beim Bun- desrat zu beantragen und die Weiterführung des Projekts «Aufgaben- teilung II» sicherzustellen. Der Regierungsrat hat das Projektmandat letztmals mit Beschluss Nr. 1214/2019 bestätigt. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Ge- schäfte zur Kenntnisnahme (18, 20, 24) oder Zustimmung (23, 25), die keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.
Öffentlichkeit dieses Beschlusses Die KdK hat die Geschäfte 16, 17 und 19 als vertraulich eingestuft. Die Ausführungen dazu sind deshalb gestützt auf § 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) nicht zu veröffentlichen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Vertreter des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, an- lässlich der Plenarversammlung der KdK vom 26. Juni 2020 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung vom 26. Juni 2020 nicht öffentlich. Die Erwägungen zu den Traktanden 16, 17 und 19 sind auch danach nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (öffentliche Fassung, nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), den Finanzdirek- tor und die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli