RRB Nr. 638/2013
Individuelle Lohnerhöhungen, Statistik Mitarbeiterbeurteilungen und Einmalzulagen 2011 und 2012, Berichterstattung
5 giugno 2013Tedesco14 min
Source zh.ch
Individuelle Lohnerhöhungen, Statistik Mitarbeiterbeurteilungen und Einmalzulagen 2011 und 2012, Berichterstattung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Juni 2013
638. Berichterstattung individuelle Lohnerhöhungen, Statistik Mitarbeiterbeurteilungen und Einmalzulagen 2011 und 2012
Erwägungen
1. Ausgangslage Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 832/2011 die Finanzdirektion beauftragt, ab dem Berichtsjahr 2011 jährlich einen gesamtheitlichen Bericht zu den Lohnrunden zu erstellen, d. h. über individuelle Lohner- höhungen einschliesslich Mitarbeiterbeurteilungen (MAB) und Einmal- zulagen. Individuelle Lohnerhöhungen können gemäss § 37 der Vollzugs- verordnung zum Personalgesetz (VVO) auf den 1. Januar und 1. Juli ge- währt werden, weshalb für die Gewährung von individuellen Lohner- höhungen die bis 30. Juni 2011 bzw. 30. Juni 2012 in den MAB bewerte- ten Leistungen infrage kommen. Die Grundlage der MAB-Statistik bil- den somit die MAB des Zeitraums 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 bzw. 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012. Mit RRB Nr. 484/2011 wurde zudem darauf hin- gewiesen, dass die Gesamtbeurteilungen der Lehrpersonen nicht in die MAB-Statistik miteinbezogen werden. Gemäss §§ 23–25 der Lehrper- sonalverordnung (LPVO) gelten für die Lehrpersonen der Volksschulen und für die Lehrpersonen der Mittel- und Berufsfachschulen gemäss Verfügung der Bildungsdirektion vom 6. Dezember 2002 abweichende gesetzliche Regelungen zur Durchführung von MAB. Mit der Weisung zum Vollzug an Mittel- und Berufsfachschulen vom 16. August 2011 bzw. 14. Juni 2012 wurden die Einmalzulagen und andere Anreize für 2011 bzw. für 2012 für die Mittel- und Berufsschullehrpersonen geregelt. Als gesetzliche Grundlage gelten § 26 Abs. 3 der Personalverordnung (PVO) und § 44 VVO. Für die Volksschullehrpersonen besteht noch keine rechtskräftige Re- gelung für Einmalzulagen und deren Verteilung. Diese ist vom Regie- rungsrat noch zu erlassen und vom Kantonsrat zu genehmigen. Vorge- sehen ist die Inkraftsetzung im Sommer 2014. Bis dahin regelt gemäss RRB Nr. 1988/2009 die Bildungsdirektion die Verwendung der Einmal- zulagen für die Lehrpersonen aller Stufen. In Absprache mit den Per- sonalverbänden wurden 2011 und 2012 im Rahmen der budgetierten Quote einem Teil der Lehrpersonen und der Schulleitenden bei einem Beschäftigungsgrad von 100% Einmalzulagen in Höhe von Fr. 500 ge- währt. Den Teilzeitmitarbeitenden wurde der entsprechende Anteil aus- bezahlt. Für 2013 ist eine ähnliche Lösung vorgesehen.
Die vorliegende Berichterstattung zu den individuellen Lohnerhöhun- gen, der MAB-Statistik und den Einmalzulagen 2011 und 2012 wurde von den Direktionen und der Staatskanzlei überprüft. Aufgrund der Umstellung des Personalmanagement- und Lohnadministrationssystems (PULS) konnten die erforderlichen Informationen für die Berichter- stattung 2011 im Jahr 2012 nur verzögert ausgewertet werden, weshalb eine gemeinsame Berichterstattung für 2011 und 2012 erstellt wurde.
2. Berichterstattung individuelle Lohnerhöhungen 2011 und 2012 Die Berichterstattung zu den individuellen Lohnerhöhungen berück- sichtigt das Verwaltungspersonal gemäss PVO und das Polizeipersonal gemäss Kantonspolizeiverordnung (Lohnreglemente 01 und 05) sowie das Lehrpersonal.
2.1 Individuelle Lohnerhöhungen nach Geschlecht und Direktion Die Tabelle 1 zeigt die Anzahl der individuellen Lohnerhöhungen nach Geschlecht und Direktion im Verhältnis zum Personalbestand. Tabelle 1: Individuelle Lohnerhöhungen nach Geschlecht und Direk- tion 2011 und 2012 Direktion Individuelle Lohnerhöhungen 2011 Individuelle Lohnerhöhungen 2012 in % zur Anzahl Anstellungen in % zur Anzahl Anstellungen Frauen Männer Total Frauen Männer Total in % in % in % in % in % in % Staatskanzlei 31 40 36 24 14 18 Direktion der Justiz 51 53 52 24 22 23 und des Innern Sicherheitsdirektion 50 51 51 17 19 19 Finanzdirektion (ohne BVK) 44 46 45 21 20 21 Volkswirtschaftsdirektion 35 46 40 17 22 20 (ohne ZVV und ALK) Gesundheitsdirektion 42 43 42 18 19 18 Bildungsdirektion 48 56 50 17 17 17 davon Verwaltungspersonal 41 42 41 17 19 18 Lehrpersonal 49 58 52 17 17 17 Baudirektion 43 62 57 26 24 24 Total 47 53 50 18 19 18 Total ohne Lehrpersonal 44 51 48 19 20 20 2011 erhielten 50% aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine indi- viduelle Lohnerhöhung, was im Vergleich zu 2010 eine Zunahme von 24 Prozentpunkten bedeutet (vgl. RRB Nr. 484/2011). Dies lässt sich mit nachträglich gewährten individuellen Lohnerhöhungen im Umfang von
0,8% der Lohnsumme begründen (vgl. RRB Nr. 1641/2010). 2012 er- hielten 18% aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine individuelle Lohnerhöhung. Insgesamt kamen 2011 prozentual mehr Männer als Frauen in den Genuss einer individuellen Lohnerhöhung. 2012 ist die Verteilung zwischen Frauen und Männern weitgehend ausgewogen.
2.2 Individuelle Lohnerhöhungen nach Geschlecht und Lohnklasse des Verwaltungspersonals Die Tabelle 2 stellt die Anzahl der individuellen Lohnerhöhungen nach Geschlecht und Lohnklasse im Verhältnis zur Anzahl Anstellun- gen ohne das Lehrpersonal dar. Tabelle 2: Individuelle Lohnerhöhungen 2011 und 2012 nach Geschlecht und Lohnklasse Lohnklasse Individuelle Lohnerhöhungen 2011 Individuelle Lohnerhöhungen 2012 in % zur Anzahl Anstellungen in % zur Anzahl Anstellungen Frauen Männer Total Frauen Männer Total in % in % in % in % in % in % LK 1 bis 10 39 44 41 13 15 13 LK 11 bis 20 46 51 49 21 21 21 LK 21 bis 29 49 53 52 30 23 25 Total 1 bis 29 44 51 48 19 20 20 Wie bereits 2010 haben auch 2011 und 2012 die Mitarbeitenden in den oberen Lohnklassen prozentual die meisten individuellen Lohner- höhungen erhalten, gefolgt von den Mitarbeitenden der mittleren und der tieferen Lohnklassen. Die Verteilung nach Geschlecht entspricht 2011 der des Vorjahres, wonach prozentual mehr Männer als Frauen eine in- dividuelle Lohnerhöhung erhielten. Im 2012 ist im Vergleich zu 2011 auf- fallend, dass in den mittleren Lohnklassen die prozentuale Verteilung zwischen Frauen und Männern ausgeglichen ist und in den oberen Lohn- klassen der prozentuale Anteil an Frauen, die eine individuelle Lohner- höhung erhielten, deutlich über dem der Männer liegt.
2.3 Individuelle Lohnerhöhungen der Lehrpersonen Der Tabelle 3 ist die Anzahl individueller Lohnerhöhungen nach Lehr- bereich und Geschlecht in Prozenten zu entnehmen. Tabelle 3: Individuelle Lohnerhöhungen 2011 und 2012 der Lehrper- sonen Lohnklasse Individuelle Lohnerhöhungen 2011 Individuelle Lohnerhöhungen 2012 in % zur Anzahl Anstellungen in % zur Anzahl Anstellungen Frauen Männer Total Frauen Männer Total in % in % in % in % in % in % Volksschulen 48 62 51 16 14 16 Mittel- und Berufsfachschulen * 51 52 52 20 21 21 Total Lehrerschaft 48 57 51 17 17 17 * einschliesslich Lehrerschaft der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
In den Volksschulen erhielten 2011 mehr Männer als Frauen eine in- dividuelle Lohnerhöhung, womit sich die Verteilung im Vergleich zum Vorjahr zugunsten der Männer verschoben hat. 2012 ist die Verteilung zwischen beiden Geschlechtern in den Volksschulen ausgewogen. In den Mittel- und Berufsschulen ist in beiden Jahren der prozentuale Anteil von Frauen und Männern, die in den Genuss einer individuellen Lohn- erhöhung kamen, weitgehend ausgeglichen.
2.4 Aufwand für individuelle Lohnerhöhungen und Ausschöpfung der Quote Mit Beschluss Nr. 1641/2010 legte der Regierungsrat fest, dass 2011 für individuelle Lohnerhöhungen 1,2% der Lohnsumme und mit Be- schluss Nr. 1317/2011 für 2012 0,4% der Lohnsumme verwendet werden dürfen. Die Tabelle 4 weist den prozentualen Aufwandanteil für individuelle Lohnerhöhungen an der Lohnsumme (Quote) nach Direktion für 2011 und 2012 aus. Tabelle 4: Quote 2011 und 2012 nach Direktion Direktion Ausschöpfung Ausschöpfung der Quote 2011 der Quote 2012 Quote Quote Staatskanzlei 1,2% 0,4% Direktion der Justiz und des Innern 1,1% 0,4% Sicherheitsdirektion 1,1% 0,4% Finanzdirektion (ohne BVK) 1,0% 0,4% Volkswirtschaftsdirektion (ohne ZVV und ALK) 0,9% 0,4% Gesundheitsdirektion (ohne Zentralwäscherei) 0,9% 0,4% Bildungsdirektion 1,2% 0,4% Baudirektion 1,1% 0,4% Total 1,1% 0,4% 2011 wurden insgesamt 1,1% der Lohnsumme und 2012 0,4% der Lohn- summe für individuelle Lohnerhöhungen aufgewendet. Der durch- schnittliche Aufwand betrug 2011 bei den Frauen Fr. 1774 und bei den Männern Fr. 2160. 2012 waren es bei den Frauen Fr. 1732 und bei den Männern Fr. 2010. Die Berechnungsgrundlage des durchschnittlichen Auf- wands ist die Höhe und die Anzahl gewährter individueller Lohner- höhungen.
3. Berichterstattung Mitarbeiterbeurteilungen 2011 und 2012 Die MAB-Statistik berücksichtigt ausschliesslich das Verwaltungsper- sonal (Lohnreglemente 01 und 05). Die Verteilung der MAB-Qualifika- tionen nach Lohnklassen kann in der Berichterstattung nicht dargestellt werden, weil durch den Wechsel des Personalmanagement- und Lohn-
administrationssystems (PULS) auf den 1. Januar 2011 alle erforderli- chen Auswertungen neu programmiert werden mussten. Bis zum Zeit- punkt der Erstellung der Berichterstattung war die Möglichkeit einer Auswertung der MAB nach Lohnklassen noch nicht gegeben. Die nachfolgende Tabelle 5 zeigt die Anzahl MAB im Verhältnis zur Anzahl Anstellungen sowie die prozentuale Verteilung der Mitarbeiter- qualifikationen (Beurteilungsmöglichkeiten von «A vorzüglich» bis «E ungenügend») je Direktion. Tabelle 5: Anzahl MAB und prozentuale Verteilung der Mitarbeiter- qualifikationen nach Direktion 2011 und 2012 Direktion 2011 2012 MAB im davon Qualifikation in % MAB im davon Qualifikation in % Verhältnis Verhältnis zur Anzahl zur Anzahl Anstellungen Anstellungen (in %) (in %) Total A B C D E Total A B C D E Staatskanzlei 85 15 67 17 1 – 81 11 72 15 2 – Direktion der Justiz 67 2 37 58 2 1 70 2 37 56 3 1 und des Innern Sicherheitsdirektion 66 7 55 36 1 – 72 7 57 34 1 – Finanzdirektion (ohne BVK) 85 5 48 44 3 1 75 4 49 43 4 1 Volkswirtschaftsdirektion 95 4 60 34 2 – 82 3 64 31 2 – (ohne ZVV und ALK) Gesundheitsdirektion 44 5 45 47 3 – 41 6 48 43 3 1 (ohne Zentralwäscherei) Bildungsdirektion 24 3 64 32 1 – 35 3 47 50 – – Baudirektion 84 2 45 51 2 – 79 1 45 51 3 – Total 60 5 50 43 2 – 61 5 51 42 2 – 2011 wurde insgesamt für 60% der Mitarbeitenden eine MAB er- stellt, womit im Vergleich zum Vorjahr sechs Prozentpunkte weniger MAB durchgeführt wurden. 2012 liegt der Anteil erstellter MAB bei 61%. Durch Reorganisationen, Personalfluktuation und -übertritte so- wie aufgrund des Sachverhaltes, dass die Leistungen von neu eintreten- den Mitarbeitenden in der Regel erst nach einem Jahr beurteilt werden, ist ein Wert von 100% nicht realistisch. In der Bildungsdirektion ist der Wert so tief, weil in den Mittel- und Berufsfachschulen die durchgeführ- ten MAB nicht im PULS erfasst werden. Es ist festzustellen, dass die Mitarbeitenden in beiden Jahren über- wiegend mit den Qualifikationen «B sehr gut» und «C gut» beurteilt wurden. Die Verteilung der Mitarbeiterqualifikationen zwischen den Geschlechtern ist weitgehend ausgeglichen. Auffallend ist jedoch, dass der Anteil Männer mit der Qualifikation «A vorzüglich» doppelt so hoch ist wie der Anteil bei den Frauen.
4. Berichterstattung Einmalzulagen 2011 und 2012 Gemäss § 26 Abs. 3 PVO und § 44 Abs. 1 VVO können an einzelne Mitarbeitende sowie an Gruppen als Auszeichnung für über den Erwar- tungen erbrachte Leistungen Einmalzulagen von Fr. 500 bis Fr. 8000 je Person gewährt werden. Gemäss § 26 Abs. 5 PVO und § 44 Abs. 4 VVO sind für Einmalzulagen 0,2% bis 0,4% der Lohnsumme zu budgetieren. 2011 wie auch 2012 konnten jeweils 0,2% der Lohnsumme für Einmal- zulagen verwendet werden. Die Berichterstattung zu den Einmalzulagen berücksichtigt das Ver- waltungspersonal gemäss Personalverordnung und das Polizeipersonal gemäss Kantonspolizeiverordnung (Lohnreglemente 01 und 05) sowie das Lehrpersonal.
4.1 Einmalzulagen nach Geschlecht und Direktion Die Tabelle 6 zeigt die Anzahl Einmalzulagen nach Geschlecht und Direktion im Verhältnis zum Personalbestand. Tabelle 6: Einmalzulagen nach Geschlecht und Direktion 2011 und 2012 Direktion Einmalzulagen 2011 in % zur Einmalzulagen 2012 in % zur Anzahl Anstellungen Anzahl Anstellungen Frauen Männer Total Frauen Männer Total in % in % in % in % in % in % Staatskanzlei 3 8 6 8 10 9 Direktion der Justiz 15 12 13 20 22 21 und des Innern Sicherheitsdirektion 12 17 15 13 17 16 Finanzdirektion (ohne BVK) 11 13 12 15 22 19 Volkswirtschaftsdirektion 9 14 11 9 16 12 (ohne ZVV und ALK) Gesundheitsdirektion 4 5 5 10 14 12 Bildungsdirektion 37 38 37 23 31 25 davon Verwaltungspersonal 11 18 13 13 20 15 Lehrpersonal 41 40 40 24 32 27 Baudirektion 10 14 13 16 20 18 Total 29 25 27 20 24 22 Total ohne Lehrpersonal 10 14 12 13 18 16 2011 erhielten 27% aller Mitarbeitenden in den Direktionen und der Staatskanzlei eine Einmalzulage, womit im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme von drei Prozentpunkten zu verzeichnen ist (vgl. RRB Nr. 832/ 2011). Im 2012 erhielten 22% aller Mitarbeitenden eine Einmalzulage. Die Verteilung nach Geschlecht verschob sich 2012 im Vergleich zum Vorjahr zugunsten der Männer.
4.2 Einmalzulagen nach Geschlecht und Lohnklasse des Verwaltungspersonals Die Tabelle 7 zeigt die Anzahl der Einmalzulagen nach Geschlecht im Verhältnis zur Anzahl Anstellungen. Die Einmalzulagen der Lehrper- sonen sind gesondert ausgewiesen. Tabelle 7: Einmalzulagen 2011 und 2012 nach Geschlecht und Lohn- klasse Lohnklasse Einmalzulagen 2011 in % zur Einmalzulagen 2012 in % zur Anzahl Anstellungen Anzahl Anstellungen Frauen Männer Total Frauen Männer Total in % in % in % in % in % in % LK 1 bis 10 4 6 5 6 7 6 LK 11 bis 20 12 14 13 16 19 17 LK 21 bis 29 19 21 20 22 26 25 Total 1 bis 29 10 14 12 13 18 16 In den oberen Lohnklassen kamen prozentual mehr Mitarbeitende in den Genuss einer Einmalzulage als in den mittleren Lohnklassen. Die Mitarbeitenden in den mittleren Lohnklassen erhielten wiederum mehr Einmalzulagen als diejenigen in den tieferen Lohnklassen. In allen Lohn- klassen erhielten insgesamt mehr Männer als Frauen eine Einmalzu- lage. Die Verteilung in beiden Jahren zeigt ein ähnliches Bild wie bereits 2010.
4.3 Einmalzulagen der Lehrpersonen Der Tabelle 8 ist die Anzahl Einmalzulagen nach Lehrbereich und Geschlecht im Verhältnis zum jeweiligen Personalbestand zu entneh- men. Tabelle 8: Einmalzulagen 2011 und 2012 der Lehrpersonen Lohnklasse Einmalzulagen 2011 in % zur Einmalzulagen 2012 in % zur Anzahl Anstellungen Anzahl Anstellungen Frauen Männer Total Frauen Männer Total in % in % in % in % in % in % Volksschulen 47 63 51 26 46 31 Mittel- und Berufsfachschulen * 15 15 15 14 17 16 Total Lehrerschaft 41 40 40 24 32 27 * einschliesslich Lehrerschaft der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Insgesamt erhielten 2011 40% der Lehrpersonen und Schulleitungen eine Einmalzulage, was im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme von sechs Prozentpunkten entspricht. 2012 erhielten 27% der Lehrpersonen und Schulleitungen eine Einmalzulage. In beiden Jahren kamen deutlich mehr Lehrpersonen und Schulleitungen der Volksschulen als Lehrper- sonen der Mittel- und Berufsfachschulen in den Genuss einer Einmal-
zulage. Zudem erhielten 2011 und 2012 in den Volksschulen prozentual mehr Männer als Frauen eine Einmalzulage. In den Mittel- und Berufs- fachschulen ist in beiden Jahren die Verteilung nach Geschlecht weitge- hend ausgeglichen.
4.4 Aufwand für Einmalzulagen und Ausschöpfung der Quote Mit den Beschlüssen Nrn. 1641/2010 und 1317/2011 legte der Regie- rungsrat fest, dass für Einmalzulagen 2011 und 2012 jeweils 0,2% der Lohnsumme verwendet werden dürfen. Die Tabelle 9 weist den prozentualen Aufwandanteil für Einmalzula- gen an der Lohnsumme (Quote) nach Direktion 2011 und 2012 aus. Tabelle 9: Quote 2011 und 2012 nach Direktion Direktion Ausschöpfung Ausschöpfung der Quote 2011 der Quote 2012 Quote Quote Staatskanzlei 0,1% 0,2% Direktion der Justiz und des Innern 0,2% 0,2% Sicherheitsdirektion 0,2% 0,2% Finanzdirektion (ohne BVK) 0,2% 0,2% Volkswirtschaftsdirektion (ohne ZVV und ALK) 0,2% 0,2% Gesundheitsdirektion (ohne Zentralwäscherei) 0,1% 0,2% Bildungsdirektion 0,2% 0,2% Baudirektion 0,2% 0,2% Total 0,2% 0,2% Insgesamt wurde die Quote für Einmalzulagen 2011 und 2012 von den Direktionen und der Staatskanzlei ausgeschöpft. Der durchschnitt- liche Aufwand für Einmalzulagen 2011 beträgt bei den Frauen Fr. 465 und bei den Männern Fr. 738 und 2012 bei den Frauen Fr. 551 und bei den Männern Fr. 806.
5. Massnahmen Die Analyse der vorangehenden Kapitel zeigt, dass für zukünftig aus- zurichtende individuelle Lohnerhöhungen und Einmalzulagen zwei Kriterien zu berücksichtigen sind: Zum einen sind in allen Direktionen die MAB in der gemäss § 136 VVO vorgesehenen jährlichen Kadenz in allen Lohnklassen für den jeweiligen Beurteilungszeitraum durchzufüh- ren und die Gesamtbeurteilungen der jährlichen MAB, das Datum der MAB sowie der Beurteilungszeitraum im PULS zu erfassen. Zum ande- ren ist auf eine zwischen Frauen und Männern ausgeglichene Verteilung der individuellen Lohnerhöhungen und Einmalzulagen in den unteren, mittleren und oberen Lohnklassen zu achten.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Bericht zu den individuellen Lohnerhöhungen, zur Statistik der Mitarbeiterbeurteilungen und Einmalzulagen 2011 und 2012 wird zur Kenntnis genommen.
II. Die Direktionen und die Staatskanzlei setzen die im Kapitel 5 er- wähnten Massnahmen in den nächsten Lohnrunden um.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi