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Decisione

RRB Nr. 638/2016

Strassen, Bülach/Glattfelden, Ausbau Schaffhauserstrasse Hardwald, gebundene Ausgabe

22 giugno 2016Tedesco4 min

Source zh.ch

Strassen, Bülach/Glattfelden, Ausbau Schaffhauserstrasse Hardwald, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Juni 2016

638. Strassen (Bülach/Glattfelden, Ausbau Schaffhauserstrasse Hardwald, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss vom 22. Juni 2016 (Vorlage 5288) beantragte der Regie- rungsrat dem Kantonsrat für den Ausbau der Schaffhauserstrasse auf vier Spuren auf dem Streckenabschnitt Hardwald in Bülach und Glattfelden, den Ausbau des Kreisels Chrüzstrass, die Erstellung einer Fussgänger- überführung, einer Unterführung für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrerinnen und Velofahrer, einer Wildtierüberführung und eines kleintiertauglichen Durchlasses, den Bau einer Strassenabwasser- behandlungsanlage und einer Abwasserleitung sowie die Verlegung der Erdgashochdruckleitung einen Objektkredit von Fr. 62 191 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Bezüglich Beschreibung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Kostenaufteilung und der Finanzierung kann darauf verwiesen werden.

B. Finanzierung und Bewilligung gebundene Ausgaben Neben den Ausbauarbeiten, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates für eine neue Ausgabe sind, werden auch Erneuerungsar- beiten ausgeführt. Dabei fallen Ausgaben von Fr. 32 349 000 für die Erneue- rung des Belags und der Entwässerung im gesamten Projektperimeter an. Die Aufwendungen hierfür sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Regierungsrat zuständig ist (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b CRG). Für die Erneuerungsarbeiten ist, unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat, mit dem vorliegenden Be- schluss eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 32 349 000 zu bewilli- gen. Die Finanzierung des gesamten Bauvorhabens, einschliesslich jener Teile, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates sind, er- folgt über die Investitionsrechnung.

In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 94 540 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 52% 49 171 000 49 171 000 Staatsstrassen Konto 8400.50111 00000 34% 32 349 000 32 349 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50120 00000 12% 10 892 000 10 892 000 Verkehrseinrichtungen Konto 8400.50130 00000 2% 2 128 000 2 128 000 Fahrradanlagen Total 100% 32 349 000 62 191 000 94 540 000 Nach der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantons- rat wird der Regierungsrat das Projekt nach § 15 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1) festsetzen. In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit RRB Nr. 72/2014 bewilligte Ausgabe von Fr. 4 000 000 für Projek- tierungsarbeiten enthalten. Dieser Beschluss ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 3 346 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen Abschreibungssatz Betrag Baukosten (1,5%) Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen 52% 49 171 000 369 000 2,5% 1 229 000 Erneuerung Staatsstrassen 34% 32 349 000 243 000 2,5% 809 000 Verkehrseinrichtungen 12% 10 892 000 82 000 5,0% 545 000 Fahrradanlagen 2% 2 128 000 16 000 2,5% 53 000 Zwischentotal 710 000 2 636 000 Total 100% 94 540 000 3 346 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84L-10104, Bülach, Schaffhauserstrasse (Hardwald), aufzunehmen. Die Kostenanteile für Erneuerung Staatsstrassen, Verkehrseinrichtungen und Fahrradanlagen sind umzubuchen. Der Betrag von Fr. 500 000 ist im Budget 2016 enthalten. Im KEF 2016– 2019 sind Fr. 2 850 000 eingestellt. Die restlichen Ausgaben erfolgen ab 2020.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Erneuerung der Fahrbahn und deren Entwässerung an der Schaffhauserstrasse auf dem Streckenabschnitt Hardwald in Bülach und Glattfelden wird unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Aus- gaben durch den Kantonsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 32 349 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbau- amt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 11. April 2016)

III. Der Beschluss RRB Nr. 72/2014 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi