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Decisione

RRB Nr. 65/2015

Kantonsschule Hohe Promenade, Zürich, Instandsetzung Fenster, gebundene Ausgabe

28 gennaio 2015Tedesco4 min

Source zh.ch

Kantonsschule Hohe Promenade, Zürich, Instandsetzung Fenster, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2015

65. Kantonsschule Hohe Promenade, Zürich (Instandsetzung Fenster)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die 1913 erbaute Kantonsschule Hohe Promande wurde 2008 bis 2010 instandgesetzt. Der Fensterersatz war mit Ausnahme der Mediotheks- und Untergeschossfenster nicht Bestandteil der Instandsetzung.

B. Projekt Die bestehenden Fenster aus den 80er-Jahren werden durch neue Fens- ter ersetzt. Diese entsprechen den geltenden Energie- und Schallschutz- normen und erfüllen die Anforderungen der Denkmalpflege. Die Kunst- steinarbeiten an der Fassade und der Dachabschluss sind in einem guten Zustand und müssen nicht instandgesetzt werden. Infolge des Fenster- ersatzes müssen zudem verschiedene Anpassungsarbeiten im Innern vor- genommen werden. Das Bauprojekt wird in zwei Etappen während den Sommerferien ausgeführt, damit der Schulbetrieb möglichst wenig be- einträchtigt wird: Tabelle 1: Termine Realisierung 1. Etappe Juni/August 2015 Realisierung 2. Etappe Juni/August 2016

C. Kosten und Finanzierung Mit Verfügung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes vom 21. März 2014 wurde ein Projektierungskredit von Fr. 85 000 bewilligt und mit Verfügung vom 4. November 2014 auf Fr. 145 000 erhöht. Diese Projek- tierungskosten sind in den mit diesem Beschluss zu bewilligenden Aus- gaben enthalten, die beiden Verfügungen sind demzufolge aufzuheben.

Die Baukosten für den Ersatz der Fenster werden vom Hochbauamt auf Fr. 4 300 000 veranschlagt (Stand Kostenvoranschlag: 19. August 2014; Preisstand 1. April 2014, einschliesslich 8% MWSt). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 2: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 72 000 2 Gebäude 3 667 000 4 Umgebung 15 000 5 Baunebenkosten 161 000 6 Reserve 385 000 Total 4 300 000 (Stand Kostenvoranschlag: 19. August 2014, Basis: Baukostenindex vom 1. April 2014)

Es handelt sich bei der Ausgabe von Fr. 4 300 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) um eine ge- bundene Ausgabe und ist gemäss § 36 lit. b CRG durch den Regierungs- rat zu bewilligen. Die Finanzierung der Bauinvestitionen erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitio- nen Bildungsdirektion. Die Ausgabe ist im KEF 2015–2018 nicht einge- stellt. Die Invesitionen werden innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, durch das Verschieben anderer Projekte kompensiert.

D. Kapitalfolgekosten Zusätzlich zu den Investitionskosten fallen Kapitalfolgekosten für die aktivierbaren Investitionskategorien an. Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 4 300 000 betragen jährlich Fr. 141 803. Sie be- stehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Ab- schreibungssätzen pro Bauteilgruppe zusammensetzen, und der Hälfte der kalkulatorischen Zinskosten von 1,75% der Baukosten. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Anteil Anteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten (Fr.) /Jahr Fr. % Jahre Kalk. Zinsen Abschreibung Total Hochbauten Rohbau 1 496 309 11,5% 120 4 343 4 136 8 479 Hochbauten Rohbau 2 3 209 748 74,6% 40 28 085 80 244 108 329 Hochbauten Ausbau 535 971 12,5% 30 4 690 17 866 22 556 Hochbauten Installationen 57 972 1,3% 30 507 1 932 2 439 Total 4 300 000 100% 37 625 104 178 141 803

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der Fenster der Kantonsschule Hohe Prome- nade, Zürich, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 300 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinves- titionen Bildungsdirektion, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2014)

III. Die Verfügungen des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes vom 21. März 2014 und vom 4. November 2014, mit denen ein Projektierungs- kredit von Fr. 145 000 bewillig wurde, werden aufgehoben.

IV. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungs- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi