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Decisione

RRB Nr. 651/2021

Ablösung des Sonderstabes Covid-19 durch die Kantonale Führungsorganisation (KFO)

16 giugno 2021Tedesco4 min

Source zh.ch

Ablösung des Sonderstabes Covid-19 durch die Kantonale Führungsorganisation (KFO)

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Juni 2021

651. Ablösung des Sonderstabs Covid-19 durch die Kantonale Führungsorganisation (KFO)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss vom 10. Juli 2020 setzte der Regierungsrat den Sonder- stab Covid-19 ein (RRB Nr. 720/2020). Dieser steht unter der Leitung des Kommandanten der Kantonspolizei und umfasst Vertreterinnen und Ver- treter der Städte und Gemeinden, der Fachbereiche Gesundheit/Epide- miologie, Einreise sowie polizeilicher Vollzug. Zudem wirken Vertrete- rinnen und Vertreter der Staatskanzlei sowie weiterer Fachbereiche in den Direktionen im Sonderstab mit. Der Sonderstab koordiniert die Umset- zung der Massnahmen betreffend Covid-19. Er verfolgt die Entwicklung der Lage und erarbeitet nach sachlichen, objektivierbaren Kriterien Sze- narien sowie dazugehörige verhältnismässige, um- und durchsetzbare Massnahmen. Ausserdem informiert er den Regierungsrat laufend über die Entwicklung sowie über mögliche Szenarien und Massnahmen (vgl. RRB Nr. 720/2020). Seit seiner Einsetzung am 10. Juli 2020 führte der Son- derstab insgesamt 48 Rapporte durch. Er nahm an seinen Rapporten je- weils eine Lagebeurteilung vor, thematisierte aktuelle Fragen der Epide- miebewältigung und erarbeitete Grundlagen für Anträge an den Regie- rungsrat. Im Rahmen des Sonderstabs wurden sodann Arbeitsgruppen zur Bearbeitung spezifischer Themen eingesetzt, so zuletzt die Arbeits- gruppe Grossveranstaltungen (vgl. RRB Nrn. 848/2020 und 569/2021).

B. Ablösung des Sonderstabs durch die KFO Die epidemiologische Lage stabilisierte und verbesserte sich in den ver- gangenen Wochen zunehmend. Einerseits sind die Fallzahlen der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Kanton Zürich rückläufig. Auch die Belegung von Spitalbetten mit Covid-Patientinnen und -Patien- ten im Kanton ging in den vergangenen Wochen zurück. Anderseits schrei- tet die Impfkampagne im Kanton Zürich voran. Bisher wurde im Kan- ton Zürich insgesamt über eine Million Impfungen verabreicht.

Die Verbesserung und Stabilisierung der epidemiologischen Lage führte dazu, dass der Bundesrat am 26. Mai 2021 weitere Lockerungen der Massnahmen gegen das Coronavirus bekannt gab. Der Regierungsrat entschied gleichentags, auf eigene weitergehende kantonale Massnah- men wie das Demonstrationsverbot und das Prostitutionsverbot zu ver- zichten. Die auf Ende Mai 2021 befristete kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (LS 818.18) wurde nicht verlängert. Aufgrund dieser epidemiologischen Entwicklung und der stark ge- lockerten Massnahmen kann daher der Sonderstab Covid-19 nach rund einjähriger, intensiver Wirkungsentfaltung seine Tätigkeit auf den 30. Juni 2021 beenden. Mit der Beendigung der Tätigkeit des Sonderstabs wird die Bewälti- gung der Epidemie im Kanton Zürich in den Regelbetrieb mit den ordent- lichen Zuständigkeiten übergeführt. Die Kantonale Führungsorganisation (KFO) ist zuständig für die Bewältigung der besonderen Lage im Zu- sammenhang mit der Coronaepidemie sowie namentlich mit der entspre- chenden Lagebeurteilung und wo nötig Koordination der Arbeiten im Re- gelbetrieb. Zudem ist die KFO zuständig für die Vorsorge für mögliche weitere ausserordentlichen Lagen (vgl. insbesondere §§ 5 ff. Bevölkerungs- schutzgesetz [LS 520] und § 2 Abs. 1 lit. b Verordnung über die strate- gische Führung und den Einsatz der kantonalen Führungsorganisation [KFOV; LS 172.5]). Der Regierungsrat hat aufgrund der Erfahrungen in der ersten Phase der Epidemie die standardmässige Zusammensetzung des Fachstabes der KFO mit Änderung der KFOV am 17. März 2021 um Vertreterinnen oder Vertreter der Staatskanzlei, der beiden Städte Winterthur und Zü- rich und weiterer Instanzen ergänzt, um eine effiziente Koordination zwi- schen den beteiligten Verwaltungseinheiten zu ermöglichen (RRB Nr. 267/ 2021). Damit wurden auch bereits Empfehlungen aus dem Bericht der Sub- kommission «Notstandsmassnahmen Corona-Pandemie» vom 25. März 2021 (KR-Nr. 109/2021) sowie der vom Regierungsrat in Auftrag gegebe- nen Evaluation durch die Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Uni- versität Bern (Kompetenzzentrum für Public Management) und der bpc bolz + partner consulting AG, Bern, umgesetzt. Es wird ein KFO-Teil­ stab Pandemie gebildet, der sich aus ständigen Mitgliedern des Fachstabs KFO sowie weiteren Fachpersonen zusammensetzt. Die Arbeitsgruppe Grossveranstaltungen (RRB Nr. 569/2021) wird weiterhin tätig bleiben und die Coronavirus-Hotline (Tel. 0800 044 117) wird ebenfalls bis auf Weiteres beibehalten. Für die Antragstellung an den Regierungsrat gelten wieder die ordent- lichen Zuständigkeiten.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Einsatz des mit RRB Nr. 720/2020 gebildeten Sonderstabs Co- vid-19 wird auf den 30. Juni 2021 beendet. Die KFO erledigt die weiteren Aufgaben im Sinne der Erwägungen. Für die Antragstellung an den Re- gierungsrat gelten wieder die ordentlichen Zuständigkeiten.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli