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Decisione

RRB Nr. 655/2015

Strassen, Winterthur, Frauenfelderstrasse HVS 1, Projektgenehmigung

24 giugno 2015Tedesco3 min

Source zh.ch

Strassen, Winterthur, Frauenfelderstrasse HVS 1, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Juni 2015

655. Strassen (Winterthur, Frauenfelderstrasse HVS 1)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 13. April 2015 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), den Neubau des Knotens Frauenfelder-/Erschliessungsstrasse sowie den Er- satz des Durchlasses des Eichwaldgrabens, Winterthur (Objekt Nrn. 11 366 und 70 418), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, das ehemalige Püntenareal in der Industrie- und Gewerbezone in Oberwinterthur mit einer neuen Strasse an die Frauen- felderstrasse zu erschliessen. Um die nötigen Abbiegespuren erstellen zu können, muss die Frauenfelderstrasse auf der östlichen Seite des Knoten- bereichs erweitert werden. Der Knoten wird mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Zudem soll die Frauenfelderstrasse saniert und die Stras- senentwässerung den geltenden Gewässerschutzvorschriften angepasst werden. Im Knotenbereich soll der bestehende Rad-/Gehweg längs der Frau- enfelderstrasse verlegt werden. Mit einem Grünstreifen zwischen der Frauenfelderstrasse sowie dem Rad-/Gehweg wird der Raum für die bestehende Allee vergrössert. Diese kann damit zudem verlängert wer- den und zu einem späteren Zeitpunkt kann ferner eine Bushaltestelle eingerichtet werden. Im Hinblick auf eine mögliche Veloschnellroute ist der Rad-/Gehweg mit einer Breite von 4,8 m geplant. Am Ende der Erschliessungsstrasse ist ein Rad-/Gehweg als Verbin- dung zwischen dem Wendeplatz und der Frauenfelderstrasse vorgesehen. Im Zuge der Bauarbeiten muss auch der Durchlass des Eichwaldgra- bens infolge der neuen Rechtsabbiegespur in die Erschliessungsstrasse und der neuen Linienführung des Rad-/Gehweges verlängert werden. Der bestehende Durchlass ist zu klein und wird nach den Vorgaben des Hochwasserschutzes vergrössert. Die Bauarbeiten sind ab August 2015 bis Herbst 2016 vorgesehen. Mit Schreiben vom 31. März 2014 hat das AFV seine Begehren zum Vorhaben geäussert. Die im Schreiben angebrachten Bemerkungen wur- den im Projekt berücksichtigt bzw. mit dem AFV bereinigt. Die Leis- tungsfähigkeit der Frauenfelderstrasse ist auch mit den geplanten Mass- nahmen weiterhin gewährleistet.

Das Einsprache- und Auflageverfahren gemäss §§ 16/17 StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Auflagefrist sind zwei Ein- sprachen gegen das Projekt eingegangen. Beide Einsprachen konnten ein- vernehmlich erledigt werden und wurden vor der Festsetzung zurückge- zogen. Mit Stadtratsbeschluss vom 18. Februar 2015 wurde das Projekt festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für den Neubau des Knotens Frauenfelder-/Er- schliessungsstrasse sowie den Ersatz des Durchlasses Eichwaldgraben betragen voraussichtlich rund Fr. 8 000 000. Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 2 020 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung der Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für den Neubau des Knoten Frauenfelder-/Erschlies- sungsstrasse und den Ersatz des Durchlasses Eichwaldgraben (Objekt Nrn. 11 366 und 70 418) in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt- verwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Neumarkt 1, Post- fach, 8402 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi