RRB Nr. 661/2021
Verordnung über ein Warnsystem zu Covid-19 für Veranstaltungen, Konsultation, Schreiben an das EDI
16 giugno 2021Tedesco4 min
Source zh.ch
Verordnung über ein Warnsystem zu Covid-19 für Veranstaltungen, Konsultation, Schreiben an das EDI
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Juni 2021
661. Covid-19-Verordnung Warnsystem Veranstaltungen,
Erwägungen
Konsultation Mit E-Mail vom 9. Juni 2021 hat das Eidgenössische Departement des Innern zu einer Konsultation zur Verordnung über ein Warnsystem zu Covid-19 für Veranstaltungen eingeladen. Mit dieser Verordnung wird die rechtliche Voraussetzung für die Inte- gration des Presence-Tracings in die SwissCovid-App geschaffen. Bisher misst die SwissCovid-App die Annäherung zwischen Personen über die Entfernung zwischen zwei Mobiltelefonen. Neu sollen die Besucherinnen und Besucher einer Veranstaltung zudem die Möglichkeit haben, einen QR-Code zu scannen, den Veranstalterinnen und Veranstalter erstellen. Wer nach der Veranstaltung positiv getestet wird, kann die anderen Be- sucherinnen und Besucher durch Eingabe des Covidcodes in der Swiss Covid-App anonym warnen. Die Benutzerwarnung ist für kleinere Ver- anstaltungen geeignet. Für grössere Veranstaltungen soll die Veranstal- terwarnung eingeführt werden. Das kantonale Contact Tracing soll da- für sorgen können, dass die Besucherinnen und Besucher einer grösseren Veranstaltung in der SwissCovid-App gewarnt werden, wenn sich her- ausstellt, dass an der Veranstaltung eine Ansteckungsgefahr bestand. Der Regierungsrat ist mit der Stossrichtung der vorgeschlagenen Lö- sung einverstanden. Einzelheiten und Abweichungen ergeben sich aus der Stellungnahme an das EDI.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (auch via Umfragetool [https://survs.com/survey/7z79mxrda4]): Mit E-Mail vom 9. Juni 2021 haben Sie uns zur Konsultation zur Ver- ordnung über ein Warnsystem zu Covid-19 für Veranstaltungen einge- laden. Wir beantworten Ihre Fragen gerne wie folgt: 1. Ist der Kanton mit folgenden Verordnungsartikeln einverstanden? Art. 1 Ja.
Bemerkungen Mit der Einführung des Covid-Zertifikats werden zahlreiche Personen nachweisbar geimpft, getestet oder genesen sein. Die Verordnung über ein Warnsystem zu Covid-19 für Veranstaltungen oder zumindest die Er- läuterungen zur Verordnung müssen die Frage beantworten, wie diese Personengruppen mit einer Warnung durch die App umzugehen haben. Können sie die Warnung ignorieren? Oder müssen sie sich trotzdem in Quarantäne begeben? Es muss ganz klar kommuniziert werden, wofür die Warnungen der App dienlich sind, zumal die Besucherin oder der Besucher einer Veranstaltung bereits bei der Eingangskontrolle Kon- taktdaten hinterlassen und in vielen Fällen ein Covid-Zertifikat vorge- wiesen hat. Eine solche Person wird sich fragen, wozu die Warnung der App überhaupt noch dient. Art. 2 Ja. Art. 3 Ja. Art. 4 Ja. Art. 5 Ja. Art. 6 Ja. Art. 7 Ja. Art. 8 Ja. Bemerkungen Da Veranstaltungen von Besucherinnen und Besuchern aus verschie- denen Kantonen besucht werden, das Contact Tracing aber kantonal organisiert ist, muss der Bund Richtlinien für den Einsatz der Veranstal- terwarnung erlassen. Art. 9 Ja. Art. 10 Ja.
Art. 11 Ja. Art. 12 Ja. Art. 13 Ja. Art. 14 Ja. Art. 15 Ja. Art. 16 Ja. 2. Ist der Kanton mit dem vorgeschlagenen Änderungserlass Verordnung über ein Warnsystem zu Covid-19 für Veranstaltungen einverstanden? Ja. Bemerkungen Es sind die Äusserungen des Kantons zu den weiteren Fragen des Bun- des zu beachten. 3. Wünscht der Kanton, dass für Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid-App keine Pflicht zur Kontaktdatenerfassung (etwa in Gastronomiebetrieben oder bei Veranstaltungen) mehr gilt? Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung würde demnach nur noch für Personen gelten, welche die SwissCovid-App nicht nutzen. Nein. Bemerkungen Eine solche Differenzierung wäre nicht vollzugstauglich. Das Contact Tracing ist bereits heute sehr komplex. Da die Kontaktdatenerfassung mit dem Warnsystem ausschliesslich für Personen abgeschafft werden könnte, welche die SwissCovid-App nutzen, würde sich die Komplexität für Ver- anstalter sowie für Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen, aber auch für die für das Contact Tracing zuständigen Kantone weiter erhöhen (Welche Daten müssen erfasst werden? Welche nicht? Wer muss am Eingang der Veranstaltung welchen QR-Code scannen und wer nicht?).
Die Veranstalter haben einfache und schnelle Systeme für die Kontakt- datenerfassung implementiert. Das Contact Tracing muss mit den Besu- cherinnen und Besuchern der Veranstaltung in Kontakt treten können, um ihnen Anweisungen für die Quarantäne zu erteilen. Ein Backward- Tracing ist nur mit Kontaktdaten möglich. Auf die Kontaktdatenerfas- sung kann deshalb vorerst nicht verzichtet werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Gesundheits- direktorenkonferenz (office@gdk-cds.ch) sowie an die Gesundheitsdirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli