Anfrage Urs Hans, Turbenthal, und Robert Brunner, Steinmaur, betreffend Faulbrutbekämpfung, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 115/2011
Sitzung vom 25. Mai 2011
663. Anfrage (Faulbrutbekämpfung) Die Kantonsräte Urs Hans, Turbenthal, und Robert Brunner, Steinmaur, haben am 28. März 2011 folgende Anfrage eingereicht: Der Regierungsrat hat sich letztmals in der Vorlage 4200 (Mass- nahmen zur Eindämmung des dramatischen Rückgangs der Imker und der Bienenvölker) ausführlich zur Situation in der Imkerei im Kanton Zürich geäussert. Das Bienensterben ist seit dieser Zeit weitergegangen und viele Bienenvölker leiden unter einer Vitalitätsabnahme. Umwelt- gifte und einseitiges Futterangebot tragen das ihre dazu bei. Vermehrtes Auftreten von Varroamilben, der Sauerbrut und der amerikanischen Faulbrut und weiterer Krankheiten führen zur Vernichtung ganzer Bienenbestände. Insbesondere bei der Bekämpfung der amerikanischen Faulbrut mit der Vernichtung ganzer Bienenbestände stellen sich aber Fragen, ob die heutigen Massnahmen zielführend sind. In einem konkreten Fall im Jahr 2009 wurden im Zürcher Oberland insgesamt 58 Bienenvölker durch den kantonalen Bieneninspektor vernichtet, obwohl nur 11 der Völker Faulbrutbefall aufwiesen. Andere Kantone haben andere Strategien. Imker stellen fest, dass sich vitale Bienenvölker eine natürliche Resistenz aneignen können. Im Kanton Freiburg sehen wir deshalb eine andere Praxis als im Kanton Zürich. In Deutschland werden, nach umfassenden Hygienemassnahmen, niemals gesunde Völker abgetötet. Die Rückfallquote ist gemäss Dr. Wolfgang Ritter von der Weltorganisation Apimondia gering. Dr. Marco Bosia, ehemaliger Grenztierarzt im Tessin und mit 1500 Bienenvölkern grösster Imker der Schweiz, sagt dazu, dass solche Resistenzen von den Bienen sogar weitervererbt werden könnten. Die Weiterzucht von Bienenvölkern mit höherer Resistenz wäre demnach eine Chance, die Bedrohung der Imkerei durch diese Krankheit zu senken. Gemäss Art. 271b Tierseuchenverordnung sind «alle Völker und deren Waben oder die erkrankten und verdächtigen Völker innert zehn Tagen nach den Anweisungen des Bieneninspektors» zu vernichten.
In diesem Zusammenhang stellen sich einige Fragen, um deren Be- antwortung wir den Regierungsrat bitten:
Erwägungen
1. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass gemäss Art. 271b Tier- seuchenverordnung ein Ermessen besteht ob je nach Befallsgrad sämtliche Völker oder nur erkrankte und verdächtige Völker zu vernichten seien?
2. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass natürliche Resistenzen nur dann erkannt werden können, wenn keine Totalvernichtung des Bienenbestandes vorgenommen wird?
3. Welche Kampagnen des Veterinäramtes laufen gegenwärtig, damit an sämtlichen Altglascontainern Manschetten angebracht werden, damit sich Bienen nicht im Altglas anstecken können?
4. Welche Kampagnen des Veterinäramtes laufen gegenwärtig, damit an Altglasentsorgungsstellen die Bevölkerung darauf sensibilisiert wird, Honiggläser so aufzubewahren und zu entsorgen, dass Faulbrut- infektionen reduziert werden können?
5. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass wegen der hohen Emotio- nalität im Umgang mit der Bekämpfung der Faulbrut Inspektionen nur in Anwesenheit der Bienenzüchter zu erfolgen haben?
6. Teilt der Regierungsrat die Befürchtung, dass andernfalls Imker in Zukunft davon absehen werden, Krankheitsfälle überhaupt zu mel- den?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Urs Hans, Turbenthal, und Robert Brunner, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet: 2010 betreuten im Kanton Zürich 1200 Imkerinnen und Imker 13 500 Völker, was rund 10% der in der Schweiz gehaltenen Völker ent- spricht. Ein Vergleich der Jahre 2004 und 2010 zeigt eine Abnahme bei der Zahl der Bienenhaltungen und dem Völkerumfang, wobei jedoch die Zahl der Völker insgesamt seit 2008 als stabil zu beurteilen ist. Die Bienendichte ist mit 7,9 Völker pro Quadratkilometer hoch (Durch- schnitt in der Schweiz: 4,5 Völker/km2; Durchschnitt in Deutschland 2 Völker/km2). Die Bedeutung der Honigbienen insbesondere auch für die Bestäubung von landwirtschaftlichen Kulturen und vielen Wildpflanzen ist unbestritten.
Um die Ursachen für die weltweit auftretenden Völkerverluste bei der Honigbiene besser verstehen und beeinflussen zu können, wurde die internationale Zusammenarbeit beim Dokumentieren und Erfor- schen der Völkerverluste verstärkt (vgl. z. B. COLOSS: «Prevention of colony losses»). Auch veröffentlichte das UNEP (United Nations Environmental Programme) 2010 einen Fachbericht zu dieser Thematik (Global honey bee colony disorders and other threats to insect pollina- tors). Aus der veröffentlichten Fachliteratur geht hervor, dass die Ver- luste je nach Region und Biene von der Jahreszeit unabhängig auftreten können. In Europa und somit auch in der Schweiz und im Kanton Zürich sind sogenannte Winterverluste häufig. Nach der Einschätzung des Zentrums für Bienenforschung in Liebefeld sind die Winterverluste auf folgende Faktoren zurückzuführen: Krankheiten (z. B. verschiedene Viren), Schädlinge (z. B. Varroa-Milbe), Krankheiten und Schädlinge in Wechselwirkung sowie Stress durch ungeeignetes Nahrungsangebot oder andere Umweltfaktoren. Von den zwei bekämpfungspflichtigen Brutkrankheiten hat die Sauer- brut im Kanton Zürich seit 2007 wesentlich zugenommen. Während in den Jahren zuvor jeweils rund zehn Bestände infiziert waren, waren es 2007 48 (12,8% aller Fälle in der Schweiz) und in den Folgejahren 66 (11,9% aller Fälle in der Schweiz), 86 (10,8% aller Fälle in der Schweiz) bzw. 88 (8,8% aller Fälle in der Schweiz). Darunter fanden sich auch Be- stände, die im Folgejahr erneut infiziert waren. Dem gegenüber trat die Faulbrut immer nur vereinzelt auf und es ist kein Anstieg auszumachen: Die Fallzahlen bewegen sich seit 1991 zwischen keinem und vier ver- seuchten Ständen pro Jahr. Die Bekämpfungsmassnahmen bei der Sauer- brut und der Faulbrut richten sich nach den Vorgaben des Bundesrechts (vgl. Art. 59, 61, 73 bis 75 sowie 269 bis 274 Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995, TSV [SR 916.401]). Zu Frage 1: Ob bei Faulbrut im konkreten Fall eine Teilsanierung genügt oder eine Totalsanierung notwendig ist, hängt von der jeweiligen konkreten Situation ab, die das für die Tierseuchenbekämpfung verantwortliche Veterinäramt unter Mitwirkung der Bieneninspektorinnen und -inspek- toren zu beurteilen hat. Wenn mehr als 50% der Völker des betroffenen Bienenstandes klinische Symptome zeigen, ist eine Totalsanierung in jedem Fall angezeigt, da in solchen Fällen immer von einem hohen Erregerdruck auf alle Völker ausgegangen werden muss (alle Völker dürften den Erreger schon aufweisen, auch wenn sie noch nicht als klinisch krank auffallen). Die Gefahr für einen späteren Ausbruch der Erkrankung in den noch unauffälligen Bienenvölkern ist hoch und die
weitere Verbreitungsgefahr entsprechend vorhanden. Bei schlechter Hygiene oder Unordnung auf dem Bienenstand wird auch bei einer kleineren Anzahl klinisch erkrankter Völker eine Totalsanierung bei Faulbrut angeordnet, da die vorhandenen Sporen durch Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen beseitigt werden müssen, was unter solchen Umständen nicht gewährleistet werden kann. Auch bei mangelhafter Vitalität der Völker (z. B. starker Varroa-Befall) ist eine strengere Handhabung angezeigt, sodass bei Befall unter 50% eine Totalsanie- rung erfolgt. Zu Frage 2: Eine Selektion von resistenten Bienen muss vorwiegend über gezielte Zuchtprogramme erfolgen (Förderung von Bienenvölkern mit sogenannt gutem Hygiene- und Ausräumverhalten). Die Zuchtorganisationen in der Schweiz haben sich dem angenommen. Der Versuch einer Selektion von resistenten Bienenvölkern auf Ständen mit Faulbrut, in denen die Gesamtsituation eine Totalsanierung erforderlich macht, kann nicht als sinnvoller Beitrag an die Selektion bewertet werden und es bestünde ein grosses Risiko einer weiteren Verschleppung des Seuchenerregers. Zu Fragen 3 und 4: Die Brutkrankheiten verbreiten sich vor allem durch Zukauf von infizierten Völkern, die noch gesund erscheinen, durch Verflug und Räuberei unter den Bienenvölkern, durch unhygienisches Arbeiten innerhalb des Bienenhauses sowie durch Altwaben, die leider nach alter Imkerpraxis manchmal den Bienen noch frei zugänglich gemacht wer- den. Auch das späte Erkennen von erkrankten Völkern fördert den Infektionsdruck und somit die Ausbreitung. Bei der bösartigen Faulbrut bilden die Erreger Sporen, die oft über viele Jahre im Honig und in der Umwelt überleben. Bei der Sauerbrut werden keine Sporen gebildet, sodass die Krankheit durch Honig im Glas nicht verbreitet werden kann. Die Faulbrut-Infektionsgefahr durch Altglascontainer ist jedoch sehr gering. Wie die Studie von Hansen & Brodsgaard (1997) zeigt, braucht es für die Infektion eines gesunden Bienenvolkes mindestens mehrere Milliarden Sporen. Unter der Annahme, dass die Honigreste im Glas- container rund 200 000 Sporen pro Gramm Honig enthalten, wären für die Infektion eines Bienenvolkes mehrere Kilogramm Honig not- wendig. Es ist aber äusserst unwahrscheinlich, dass solche Mengen an kontaminiertem Honig in Glassammelstellen vorhanden sind. Das Veterinäramt hat sich dieser Problematik noch vor bekannt wer- den der neuen Forschungsergebnisse angenommen und sich im Sinne einer Sensibilisierung der Bevölkerung für Bienenkrankheiten 2004 mit
einem Rundschreiben an die Gemeinden gewandt. Auf eine Aufforde- rung an die Gemeinden, Manschetten an den Glascontainern anzu- bringen, und auf Informationskampagnen ist vor dem Hintergrund der erwähnten Studie und des dadurch belegten schlechten Kosten-Nutzen- Verhältnisses zu verzichten. Zu Frage 5: Kontrollen und Massnahmen auf Bienenständen erfolgen in der Regel in Anwesenheit der Imkerin oder des Imkers. Dies ist alleine schon deswegen notwendig, weil die Imkerin oder der Imker ver- pflichtet ist, die Bieneninspektorin oder den Bieneninspektor bei der Durchführung von Massnahmen auf ihren Ständen zu unterstützen und der Informationsaustausch sowie die Instruktion zur Reinigung und Desinfektion einen wichtigen Stellenwert haben. In Einzelfällen muss jedoch von diesem Grundsatz abgewichen werden. Gründe hierfür können beispielsweise die mangelnde Erreichbarkeit bzw. Verfügbar- keit der Imkerin oder des Imkers sein, zumal die zeitliche Dringlichkeit der Kontrolle und der Seuchenbekämpfung oftmals kein längeres Zuwarten erlaubt. Zu Frage 6: Die Imkerinnen und Imker sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Ver- dacht oder den Ausbruch einer Bienenseuche (Faulbrut, Sauerbrut) der Bieneninspektorin oder dem Bieneninspektor zu melden (vgl. Art. 61 TSV). Die Meldepflicht ist die Grundlage einer effizienten und wirk- samen Bienenseuchenbekämpfung und liegt letztlich auch im Interesse der Imkerschaft. Wenn die Seuchenfälle gesetzeswidrig nicht mehr ge- meldet würden, wäre mittelfristig eine Zunahme der Seuchenfälle mit entsprechenden negativen wirtschaftlichen Folgen für die Imkerinnen und Imker zu befürchten.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi