RRB Nr. 672/2021
Gemeindewesen, Sicherheitszweckverband Bachenbülach-Winkel, Statuten, Genehmigung
23 giugno 2021Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Juni 2021
672. Gemeindewesen (Sicherheitszweckverband Bachenbülach-Winkel)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Ge- nehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungs- rates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Bachenbülach und Winkel bilden seit 1997 einen Zweckverband für die gemeinsame Besorgung einer regio- nalen Feuerwehr sowie für den Unterhalt einer Zivilschutzorganisation (RRB Nr. 1750/1997). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden eine Total- revision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Bülach hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wur- den. Die neuen Statuten des Zweckverbands Sicherheitszweckverband Bachenbülach-Winkel enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 1. April 2017.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Sicherheitszweckverbands Bachenbülach-Winkel werden genehmigt.
II. Mitteilung an – die Sicherheitskommission des Sicherheitszweckverbands Bachenbülach-Winkel, Gemeindeverwaltung Winkel, Seebnerstrasse 15, Postfach 35, 8185 Winkel, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Bachenbülach, Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach, – Winkel, Seebnerstrasse 15, 8185 Winkel, – den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, – die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli