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Decisione

RRB Nr. 680/2025

Projekt «ZHlearn», gebundene Ausgabe, Amt für Informatik, Stellenplan

25 giugno 2025Tedesco16 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Juni 2025

680. Projekt «ZHlearn», gebundene Ausgabe, Amt für Informatik, Stellenplan

Erwägungen

A. Ausgangslage und Problemstellung Das Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kan- tonalen Verwaltung vom 6. Juni 2005 (OG RR; LS 172.1) bestimmt, dass die Verwaltung wichtige Entwicklungen verfolgt, frühzeitig den Hand- lungsbedarf prüft, dem Regierungsrat entsprechende Ziele, Mittel und Massnahmen vorschlägt und Umsetzungsmöglichkeiten erarbeitet (§ 33 Abs. 3 OG RR). Der Regierungsrat leitet und steuert die Verwaltungs- tätigkeit und fördert die Leistungs- und Erneuerungsfähigkeit der Ver- waltung (§ 32 Abs. 1 und 3 OG RR). Die Abteilung Personal- und Or- ganisationsentwicklung des Personalamtes ist dafür zuständig, ein zeit- gemässes, auf die gesellschaftlichen Entwicklungen und Ansprüche ausgerichtetes Weiterbildungsangebot für die Mitarbeitenden im Sinne der vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 3439/1993 festgelegten Grund- sätze der Aus- und Weiterbildung des Personals anzubieten (vgl. ferner § 150 lit. g Vollzugsverordnung zum Personalgesetz [VVO, LS 177.111]). Der Regierungsrat hat sich in seinen Richtlinien der Regierungspoli- tik 2023–2027 unter anderem das folgende Ziel gesetzt: «Die Verwal- tungsstrukturen sind an die Aufgabenerfüllung angepasst, die Attrak- tivität als Arbeitgeber ist gestärkt und mit der digitalen Transformation ist das Leistungsangebot konsequent auf die Kundenbedürfnisse aus- gerichtet.» (RRB Nr. 670/2019, Legislaturziel 10). Die dazu festgelegten Massnahmen konkretisieren dieses Ziel und weisen insbesondere auf die Notwendigkeit eines Kulturwandels hin. Mit der Festsetzung und Umsetzung der Strategie Digitale Verwal- tung (RRB Nrn. 390/2018, 1362/2021 und 1331/2022) sowie der neuen Strategie Digitale Verwaltung 2025+ (RRB Nrn. 45/2025 und 635/2025) hat der Regierungsrat dieses Legislaturziel weiter konkretisiert und be- schlossen, die im Rahmen der digitalen Transformation nötigen Kom- petenzen der Mitarbeitenden zu stärken. Damit sollen diese die Dienst- leistungen der kantonalen Verwaltung auch in einer digitalisierten Arbeitswelt und Gesellschaft nachhaltig und mit hoher Qualität erbrin- gen können.

Das Personalamt hat im Rahmen der Umsetzung der Strategie Digi- tale Verwaltung den Auftrag erhalten, ein Competence Center New Learning aufzubauen (vgl. RRB Nr. 1331/2022, Erwägung 4c, Handlungs- feld 3). Dieses soll eine durchgängige Lernerfahrung nach den Prinzi- pien des «New Learning»-Lernverständnisses entwickeln und den Di- rektionen und der Staatskanzlei zur Verfügung stellen. Im Rahmen der in der Projektinitialisierungsphase durchgeführten Studie hat sich gezeigt, dass die derzeitige digitale Lernumgebung nicht den notwendigen Funktionsumfang bietet, der für die Umsetzung des Auftrags und der zugrunde liegenden strategischen Ziele des Regierungs- rates nötig ist. Die gegenwärtige IT-Infrastruktur im Bereich Lernen und Weiterbildung genügt den Ansprüchen an einen zeitgemässen Kom- petenz- und Wissenserwerb der Mitarbeitenden nicht und ist veraltet. Auch der Administrations-, Betriebs- und Weiterentwicklungsaufwand für die derzeitige Lösung ist nicht wirtschaftlich. Um den Auftrag umzusetzen und den vorn aufgeführten Ansprüchen und Bedürfnissen der Direktionen und der Staatskanzlei gerecht zu werden, wird das Projekt «ZHlearn» durchgeführt.

B. Ziele und Mehrwert Mit dem Projekt «ZHlearn» soll das Personalamt ein Competence Center New Learning (CCNL) aufbauen und in Absprache und Zusam- menarbeit mit den Direktionen und der Staatskanzlei das kantonale Lern- und Weiterbildungsangebot weiterentwickeln und modernisieren. Ziel ist es, dass die kantonale Verwaltung als Dienstleisterin für die Bevölkerung insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen der digitalen Transformation weiterhin mit hoher Qualität arbeitet. Um dies zu ermöglichen, müssen sich die Mitarbeitenden im Sinne des «New Learning»-Ansatzes die nötigen Kompetenzen niederschwellig und be- dürfnisorientiert aneignen können. Gegenwärtig besteht das Weiterbil- dungsangebot in erster Linie aus halb- oder mehrtägigen Kursen und Seminaren. Das CCNL soll dieses Angebot einerseits durch kleinforma- tige, zeit- und ortsunabhängig zugängliche Lernangebote ergänzen. Anderseits soll es das Lernen von- und miteinander über Amts- und Direktionsgrenzen hinweg fördern. Dies unterstützt nicht nur die Mit- arbeitenden individuell, sondern fördert auch den Wissens-, Erfahrungs- und Kompetenztransfer über die gesamte Verwaltung hinweg und stärkt so den Kanton als Ganzes. Ausserdem können die Mitarbeitenden mit diesem ausgebauten Angebot nicht nur ihren eigenen Lern- und Weiter- bildungsprozess, sondern auch die Nutzung ihrer Arbeitszeit effizienter und effektiver gestalten.

Dazu braucht es eine Lernplattform, die diese Ansprüche auch ab- bilden und erfüllen kann. Die Inhalte der Lern- und Weiterbildungs- angebote sowie die Infrastruktur der zu beschaffenden neuen digitalen Lernplattform sind stets auf den Bedarf der kantonalen Verwaltung im Rahmen der digitalen Transformation und darüber hinaus abzustim- men. So wird die hohe Dienstleistungsqualität der kantonalen Verwal- tung auch im Zuge der digitalen Transformation nachhaltig sichergestellt und die Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung 2025+ unterstützt. Gleichzeitig trägt die Umsetzung des Projekts «ZHlearn» dazu bei, den Kanton Zürich als Arbeitgeber weiterhin attraktiv zu halten. Projektziele 1. Das aufzubauende CCNL stellt sicher, dass das kantonale Weiterbil- dungsangebot die nötigen Lern- und Weiterbildungsinhalte bereit- stellt, damit die Mitarbeitenden und Organisationseinheiten ihre Aufgaben im Namen des Kantons als Dienstleister für die Bevölke- rung und die Wirtschaft auch künftig – unter anderem mit einem Fo- kus auf die Herausforderungen der digitalen Transformation – hoch- wertig, effizient und effektiv erbringen können. 2. Dazu führt das CCNL in Absprache und Zusammenarbeit mit der Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung des Personal­ amtes, den Direktionen und dem Amt für Informatik eine moderne digitale Lernumgebung ein, die es den kantonalen Mitarbeitenden (in einer ersten Phase den Mitarbeitenden mit dem digitalen Arbeits- platz [DAP] im Konsolidierungskreis 1 ohne Lehrpersonen) auf eine niederschwellige, in den Arbeitsalltag eingebettete Art und Weise ermöglicht, sich für die Arbeit beim Kanton Zürich nötiges Wissen und Kompetenzen anzueignen. 3. Das CCNL ermöglicht eine modular gegliederte Bereitstellung und Nutzung des Lern- und Weiterbildungsangebots. Damit können die Mitarbeitenden Lerninhalte bedürfnisorientiert auswählen und selbst- gesteuert zu einer personalisierten Lernerfahrung zusammenstellen und nutzen. 4. Das CCNL stellt ein methodisch-didaktisches Beratungs- und Befä- higungsangebot für die Direktionen und die Staatskanzlei bereit. Dieses befähigt die Organisationseinheiten und Mitarbeitenden dazu, ihre spezifischen Fachinhalte selbstständig didaktisch aufzubereiten und als qualitative Lern- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung zu stellen.

C. Lösungsansatz Die im Rahmen der Initialisierungsphase erarbeiteten Ergebnisse umfassen die folgenden Eckpunkte: Funktionsumfang der digitalen Lernumgebung Die digitale Lernumgebung soll die folgenden Funktionen bieten: – Vereinfachte Erstellung, Administration und Nutzung von Lernan- geboten M it der neuen digitalen Lernumgebung können die Prozesse auf der Administrations- wie auch auf der Nutzerseite im Vergleich zur heu- tigen Lösung massgeblich effizienter, wirtschaftlicher und nutzungs- freundlicher ausgestaltet werden. So wird der Arbeits- und Lernpro- zess sowohl in der Personalentwicklung als auch bei den Mitarbei- tenden beschleunigt und wirtschaftlich effizienter. – Personalisierung der Lernerfahrung für die Mitarbeitenden Die neue digitale Lernumgebung ermöglicht den Mitarbeitenden eine personalisierte, auf ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen zuge- schnittene Lernerfahrung. Eine Verbindung zum kantonalen SAP- System ermöglicht durch Profilbildung eine Empfehlung von passen- den Lernangeboten. So wird auch der Lernprozess für die Mitarbei- tenden effizienter und effektiver. – Mehr Austausch- und Zusammenarbeitsmöglichkeiten Die neue digitale Lernumgebung soll im Vergleich zur heutigen Lern- plattform bessere Austausch- und Zusammenarbeitsmöglichkeiten bieten, die einen niederschwelligen Austausch von Wissen und Er- fahrung ermöglichen. – Sammlung aller Lernressourcen an einem zentralen Ort Obwohl eine offizielle Lernplattform besteht, finden sich heute viele Lerninhalte an verschiedensten Ablagestellen, verteilt über die ge- samte Organisation. Dies hat nicht zuletzt damit zu tun, dass die Mit- arbeitenden mit der Funktionalität dieser bestehenden Lernplattform unzufrieden sind. Die neue Lernumgebung soll es ermöglichen, alle Inhalte und Angebote mit Bezug zu Lernen und Weiterbildung an einem zentralen Ort, dem Lernplatz «ZHlearn», zu bündeln. Dieser Lernplatz ist über Microsoft Teams oder den Internetbrowser zugäng- lich und bietet so eine niederschwellig zugängliche und optisch ein- heitliche Übersicht. Dies unterstützt wiederum die Mitarbeitenden dabei, ihren Lernprozess effizient und effektiv zu gestalten. – Integration in die kantonale IT-Systemarchitektur und den ZHub Getreu dem Grundsatz «so viele Systeme wie nötig, so wenige wie möglich» bietet die neue digitale Lernumgebung eine schlanke Lö-

sung, die auf nur eine Plattform setzt. Die neue Lernumgebung bietet nicht nur die gleichen grundlegenden Funktionen, sondern auch deut- lich erweiterte Zusatzfunktionen und eine verbesserte Integration in die bestehende Systemarchitektur der Verwaltung. – Vereinfachte verwaltungsübergreifende Architektur innerhalb der Lern- plattform Die derzeitige Lernplattform «kompent» arbeitet mit einem veralte- ten, komplexen Mandantensystem. Dieses hemmt die effiziente Ad- ministration und Einbettung der Lerninhalte und -prozesse massgeb- lich. Die neue digitale Lernumgebung ersetzt diese Struktur zuguns- ten einer einheitlichen Lösung und sorgt damit für effizientere und konsistentere Prozesse. Zugang für Mitarbeitende Das Ziel ist, dass alle Mitarbeitenden des Konsolidierungskreises 1, die über den DAP verfügen, die digitale Lernumgebung vollumfänglich nutzen können. Darüber hinaus soll es möglich sein, ausgewählte Angebote auch für Organisationseinheiten und Mitarbeitende des Konsolidierungskrei- ses 1 ohne DAP, für Organisationen und Mitarbeitende der Konsolidie- rungskreise 2 und 3 und ausgewählte Externe zugänglich zu machen.

D. Projektorganisation Das Projekt ist der Abteilung Personal- und Organisationsentwick- lung des Personalamtes zugeordnet. Projektauftraggeber ist der Vorste- her der Finanzdirektion. Die Steuerung erfolgt über einen Projektaus- schuss, in dem neben dem Personalamt der Bereich Digitale Verwaltung der Staatskanzlei und das Amt für Informatik sowie Mitglieder der Kon- ferenz der Leiterinnen und Leiter Human Resources (HRK) und fach- liche Delegationen der Strategieumsetzung der Strategie Digitale Ver- waltung 2025+ vertreten sind. Die Projektleitung wird von der Abteilung Personal- und Organisationsentwicklung wahrgenommen. Die fachliche Abstimmung mit den Direktionen und der Staatskanzlei wird durch den Personalentwicklungszirkel (PE-Zirkel) als Fachausschuss sichergestellt.

E. Vorgehen und Meilensteine Im Rahmen der Initialisierungsphase nach HERMES wurden die massgeblichen Ergebnisse erarbeitet (Studie, Rechtsgrundlagen-, Be- schaffungs- und Schutzbedarfsanalyse, Datenschutz-Folgenabschät- zung). Die fachlich, technisch und strategisch einzubindenden Organi- sationseinheiten und Gremien wurden eingebunden und informiert:

– PE-Zirkel als fachliches Expertinnen- und Expertengremium mit Vertretungen aller Direktionen und der Staatskanzlei, – HRK als direktionsübergreifendes HR-Gremium mit Vertretungen aller Direktionen und der Staatskanzlei, – Gremium Operative Informatiksteuerung (OIS) als Koordinations- und Konzeptgremium für verwaltungsweit relevante fachtechnische Fragen betreffend IKT-Systeme und IKT-Dienstleistungen mit Ver- tretungen aller Direktionen und der Staatskanzlei, – Gremium Steuerung Digitale Verwaltung und IKT (SDI) als Steue- rungsgremium für Projekte der Strategie Digitale Verwaltung und für IKT-relevante Projekte. Auch im Rahmen der Umsetzungsphase wird eine enge Koordination zwischen dem Projektteam und den massgeblichen Stakeholdern in den Direktionen und der Staatskanzlei angestrebt. Die neue digitale Lernumgebung soll im ersten Halbjahr 2026 be- schafft werden. Spätestens Ende des zweiten Quartals 2026 soll der Zu- schlag erteilt und die neue Lösung ab 2027 eingeführt werden (in Ab- hängigkeit von den verfügbaren Mitteln des Amtes für Informatik). Die veraltete Infrastruktur soll bis spätestens Ende 2027 stillgelegt werden. Das Projekt soll bis Ende 2027 abgeschlossen werden. Verzögerungen können aufgrund von Abhängigkeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden.

F. Mittelbedarf und Finanzierung Um den Auftrag umzusetzen und die zusätzlichen Funktionalitäten und Dienstleistungen zu verwirklichen, sind finanzielle und personelle Mittel des Personalamtes und des Amtes für Informatik nötig, die teil- weise nicht im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 enthalten sind. Während der Initialisierungsphase des Projekts wurde auf der Grund- lage der Studie eine Grobkostenschätzung für die Beschaffung und den Betrieb der Lernumgebung erstellt. Die Genauigkeit der Grobkostenschätzung für das Projekt beträgt ±10%. Eine genauere Kostenschätzung ist noch nicht möglich, weil eine solche den Einbezug externer Dienstleistender in einem Umfang erfor- dern würde, der die betreffenden Unternehmen danach vom Vergabever- fahren ausschliessen würde (Art. 14 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 [LS 720.1]). Dies ist sowohl aus Sicht der Unternehmen als auch aus Sicht des Kan- tons zu vermeiden.

Der detaillierte Funktionsumfang der digitalen Lernumgebung wird im weiteren Verlauf der Konzeptionsphase erarbeitet. Dabei stehen die Projektverantwortlichen in einem engen Austausch mit den Verantwort- lichen für ähnliche Vorhaben, sodass aus der Gesamtsicht der kantona- len Systemarchitektur sichergestellt ist, dass Synergiepotenziale genutzt werden. Einmalige Projektkosten Für die Beschaffung und Einführung der digitalen Lernumgebung sind auf der Grundlage der Grobschätzung Kosten von Fr. 2 180 000 ein- zuplanen. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten für die Initialisierungs- und die Konzeptphase (Fr. 620 000), die Realisierungsphase (Fr. 985 000) und die Einführungsphase (Fr. 575 000) zusammen. Kostenübersicht Investitions- Erfolgs- Total (in Franken, einschliesslich MWSt) rechnung rechnung Initialisierungs-/Konzeptphase 620 000 620 000 Realisierung 925 000 60 000 985 000 Einführung 575 000 575 000 Total einmalige Kosten 925 000 1 255 000 2 180 000

Die Kosten verteilen sich auf die folgenden Jahre: Kostenübersicht 2023 2024 2025 2026 2027 (in Franken, einschliesslich MWSt) Erfolgsrechnung 90 000 120 000 410 000 60 000 575 000 Investitionsrechnung 925 000 Total einmalige Kosten 90 000 120 000 410 000 985 000 575 000

Es handelt sich bei diesen Kosten um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611). Danach gilt eine Ausgabe als gebunden, wenn sie zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungs- aufgaben zwingend erforderlich ist und namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen personellen und sachlichen Mittel dient. Die Einführung und der Betrieb der digi- talen Lernumgebung dienen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Die bestehende Infrastruktur wird umfassend erneuert, und die Orga- nisationseinheiten erhalten dringend benötigte Unterstützung im Um- gang mit den Herausforderungen der digitalen Transformation. Die enge Einbindung der Direktionen und der Staatskanzlei ist für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts wichtig. Zur Abstimmung und Erfüllung ihrer Bedürfnisse müssen sie im Projekt vertreten sein. Der Aufwand dafür ist grundsätzlich von den Direktionen und der Staats- kanzlei zu tragen. Da die dafür benötigten personellen Mittel jedoch

nicht bei allen Direktionen und der Staatskanzlei im gleichen Ausmass zur Verfügung stehen, soll die Gesamtprojektleitung mit den vorn auf- geführten finanziellen Mitteln für das Projekt (Fr. 840 000, eingerechnet in den Kosten der Realisierungsphase) einen Ressourcenpool führen. Um entsprechende Mittel zu erhalten, können die Direktionen und die Staatskanzlei bei der Gesamtprojektleitung Unterstützung beantragen. Die Gesamtprojektleitung kann im Rahmen dieses Ressourcenpools entweder externe Mittel oder, längstens für die Projektdauer befristet, interne Ressourcen zur Verfügung stellen (vgl. § 13 Abs. 2 Personalge- setz [LS 177.10]). Betriebskosten Da die Beschaffung der digitalen Lernplattform noch nicht erfolgt ist, werden die sich daraus ergebenden Betriebskosten für Lizenzen, Wartung, Support und Weiterentwicklung erst als Schätzwerte aufge- führt. Die Ergebnisse der Marktabklärung im Rahmen der Projektstu- die ermöglichen eine Grobkostenschätzung auf rund Fr. 1 725 000 über fünf Jahre hinweg (2027–2031). Die darüber hinaus in den Direktionen und der Staatskanzlei benötigten personellen Mittel für die Betreuung der Lernplattform in der Betriebsphase werden ebenfalls im Verlauf der Konzeptphase geklärt. Sowohl die Betriebskosten als auch allenfalls zusätzlich nötige personelle Mittel für den Betrieb sind im KEF 2026– 2029 nicht eingestellt. Diese Mittel werden nach dem Zuschlag im Be- schaffungsprozess gesondert beantragt, voraussichtlich gegen Ende des zweiten Quartals 2026. Schätzung der Kosten für Projekt und Betrieb (in Franken, einschliess- lich MWSt): 2023 2024 2025 2026 2027 2028–2031 Total (pro Jahr) Erfolgsrechnung 90 000 120 000 410 000 60 000 900 000 350 000 2 980 000 Investitionsrechnung 925 000 925 000 Total 90 000 120 000 410 000 985 000 900 000 350 000 3 905 000

Aufgrund der Investitionsausgaben von Fr. 925 000 fallen durchschnitt- liche Kapitalfolgekosten von Fr. 188 469 an. Sie setzen sich aus den Ab- schreibungen über die Nutzungsdauer sowie den kalkulatorischen Zin- sen von 0,75% auf der Hälfte des Investitionsbetrags zusammen. Kapitalfolgekosten Total (in Franken, einschliesslich MWSt) Investitionsbetrag, geteilt durch fünf Jahre 185 000 Kalkulatorische Zinsen, 0,75% der Hälfte des Betrags 3 469 gemäss Investitionsrechnung Total einmalige Kosten 188 469

Budgetdeckung Die Projektkosten im Rahmen der Initialisierungsphase (Fr. 210 000) wurden durch Ausgabenbewilligungen des Personalamtes vom Septem- ber 2023, April 2024 und September 2024 in der Leistungsgruppe Nr. 4500, Personalamt, finanziert. Für 2025 sind mit der Ausgabenbewilligung vom April 2024 ausserdem Projektkosten von Fr. 200 000 bereits im Budget der Leistungsgruppe Nr. 4500, Personalamt, und somit im KEF 2026–2029 eingestellt. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung sind diese drei Ausgabenbewilligungen des Personalamtes enthalten. Sie sind bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Kostenübersicht 2023 2024 2025 (in Franken, einschliesslich MWSt) Ausgabenbewilligung September 2023 90 000 Ausgabenbewilligung April 2024 70 000 200 000 Ausgabenbewilligung September 2024 50 000

Das Vorhaben wird im Rahmen der Investitionspriorisierung KEF 2026–2029 ins Planjahr 2026 aufgenommen. Die benötigten finanziellen Mittel von Fr. 985 000 für das Projektjahr 2026 werden im Budget der Leistungsgruppe Nr. 4500, Personalamt, kompensiert. Im KEF 2027– 2030 sind gemäss der Projektplanung für 2027 Fr. 575 000 in der Leis- tungsgruppe Nr. 4500, Personalamt, einzustellen. Die Umsetzung des Projekts ist mit den bestehenden Mitteln des Per- sonalamtes gemäss RRB Nr. 1331/2022 und somit im Rahmen des be- stehenden Stellenplans möglich. Darüber hinaus besteht gemäss nach- folgenden Ausführungen zusätzlicher Bedarf an personellen Mitteln. Personelle Mittel Für die Umsetzung des vorliegenden Projekts sind aufgrund der star- ken Auslastung des Amtes für Informatik zusätzliche befristete perso- nelle Mittel erforderlich. Diese werden für die folgenden Arbeiten be- nötigt: – Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, – technische Konzeption der neuen Lösung, – technische Evaluation der Dienstleisterin oder des Dienstleisters, – technische Einführung der neuen Lösung, – Unterstützung der Migration von der alten auf die neue Lösung. Während der Umsetzungsphase arbeiten die oder der designierte fachliche Applikationsverantwortliche (Personalamt) und die oder der designierte technische Applikationsverantwortliche (Amt für Informa- tik) für die Lösungsentwicklung und -einführung eng mit dem Dienst- leistenden zusammen. Die zusätzliche Stelle wird zur Schonung der Mittel auf zwei Jahre befristet. Es handelt sich um eine ordentliche

Aufstockung bestehender Stellen im Amt für Informatik, Abteilung Business Solutions, New Business Services. Aus diesem Grund erübrigt sich eine Überprüfung der Einreihung. Der Stellenplan des Amtes für Informatik ist wie folgt um eine Stelle Informatikspezialist/in (Lohn- klasse 20) zu ergänzen: ab 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027: Stellen Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in (Technisches Applikationsmanagement) 20

Damit erhöht sich der Mittelbedarf bei der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, für die Jahre 2026 und 2027 um jährlich Fr. 175 000. Diese Mittel sind in den KEF 2026–2029 einzustellen. Allfällige zusätz- liche Kosten aufgrund von Projektverzögerungen werden vom Amt für Informatik getragen. Die Schätzung des personellen Aufwands für den Betrieb der digi- talen Lernumgebung wird im weiteren Verlauf der Konzeptphase zu- sammen mit den Direktionen und der Staatskanzlei vorgenommen. Die Folgekosten für den Betrieb können gegenwärtig nicht genauer beziffert werden, da die Lösung noch nicht beschafft wurde. Zusätzlich anfallen- de personelle Mittel werden bei Bedarf nach Abschluss der Konzept- phase beantragt. Das OIS hat das Projekt an seiner Sitzung vom 19. September 2024 einstimmig gutgeheissen. Das SDI hat den Antrag an seiner Sitzung vom 22. Mai 2025 zustim- mend zur Kenntnis genommen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Projekt «ZHlearn» wird eine gebundene Ausgabe von ins- gesamt Fr. 3 905 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 4500, Personal- amt, bewilligt. Davon gehen Fr. 2 980 000 zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 925 000 zulasten der Investitionsrechnung.

II. Die Ausgabenbewilligungen des Personalamtes vom September 2023, April 2024 und September 2024 werden aufgehoben.

III. Der Stellenplan des Amtes für Informatik wird mit Wirkung ab 1. Januar 2026 befristet bis 31. Dezember 2027 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 20

IV. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli

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