RRB Nr. 692/2017
Volksschule, Einführung Lehrplan 21, befristete Ergänzung Stellenplan
12 luglio 2017Tedesco4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Juli 2017
692. Volksschule, Einführung Lehrplan 21, befristete Stellenplan, Verlängerung
Erwägungen
A. Ausgangslage Am 20. August 2014 bewilligte der Regierungsrat eine gebundene Aus- gabe von Fr. 3 929 000 für ein Projekt zur Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich von 2015 bis 2021 (RRB Nr. 878/2014). Nachdem die Ple- narversammlung der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) den Lehrplan 21 am 14. November 2014 zur Einführung in den Kantonen freigegeben hatte, wurde er ab Januar 2015 im Rahmen des kan- tonalen Projekts den Erfordernissen im Kanton Zürich angepasst. Am 13. März 2017 hat der Bildungsrat den Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich auf der Grundlage des Lehrplans 21 erlassen (BRB Nr. 4/ 2017). Die Ausgabe von Fr. 3 929 000 gemäss RRB Nr. 878/2014 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, setzt sich wie folgt zusammen (in Tausend Franken): Gesamtkosten 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Total Personalmittel 320 320 320 320 1280 Aufträge an Dritte, Spesen, 593 633 585 324 294 84 136 2649 Arbeitsgruppen, Unter- stützungsleistungen für Schulen und Gemeinden Gesamttotal 913 953 905 644 294 84 136 3929
Der Stellenplan des Volksschulamtes wurde ab 1. Januar 2015 mit zwei befristeten Stellen ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Adjunkt/in mbA 21 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 19 In der Ausgabe von Fr. 3 929 000 sind die Personalmittel für die beiden aufgeführten Stellen von 2015 bis 2018 enthalten.
B. Stand der Einführung Der Zürcher Lehrplan 21 löst den Lehrplan für die Volksschule von 1991 ab. Er tritt im Schuljahr 2018/2019 auf der Kindergarten- und der Primarstufe bis zur 5. Klasse und im Schuljahr 2019/2020 in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe I in Kraft (BRB Nr. 50/2015). Die Verantwortung für die Umsetzung des neuen Lehrplans liegt in den Gemeinden bei den Schulbehörden, den Schulleitungen und den Lehrpersonen. Das Volksschulamt unterstützt die Einführung des Zürcher Lehrplans 21 in den Schulen mit Planungsgrundlagen, umfassenden Ma- terialien und in Zusammenarbeit mit den Aus- und Weiterbildungsin- titutionen mit Angeboten zur Qualifikation und Weiterbildung der ver- schiedenen Beteiligten. Für Schulbehörden und Schulleitungen hat die Einführung des Zürcher Lehrplans 21 bereits im Dezember 2016 mit Informationsveranstaltun- gen und Vorbereitungsarbeiten begonnen. Ab Schuljahr 2017/2018 steht den Lehrpersonen und Schulen eine breite Weiterbildungspalette zur Ver- fügung. Ein Teil der Angebote ist für die Schulen kostenlos. Kernstück der Palette bilden onlineunterstützte Angebote, die während der Lehr- planeinführung von allen Zürcher Schulen und Lehrpersonen kostenlos, orts- und zeitunab-hängig genutzt werden können. Lehrpersonen, die das neue Fach Medien und Informatik unterrichten, müssen eine verbindli- che Qualifikation absolvieren.
C. Personalaufwand 2019 bis 2021 Das kantonale Projekt zur Einführung des Zürcher Lehrplans 21 unter Federführung des Volksschulamts dauert bis Ende 2021. Die Projektor- ganisation im Volksschulamt wird bis Projektende beibehalten, um die geplanten Dienstleistungen und Materialien sowie den Einbezug aller Beteiligten des Schulfelds gewährleisten zu können. Ab August 2018 wird der neue Lehrplan flächendeckend und gestaffelt in allen Zürcher Volksschulen eingeführt. In den ersten Umsetzungsjah- ren werden die Schulen die Möglichkeit für Unterstützung und Beratung durch das Volksschulamt verstärkt wahrnehmen, insbesondere im Hin- blick auf Neuerungen in den Fächern, auf die Schulorganisation, Weiter- bildungen, Beurteilung und Sonderpädagogik. In diesen Punkten besteht zudem ein grosser Informationsbedarf bei allen Beteiligten des Bildungs- wesens. Um die anfallenden Arbeiten bis zum Projektende durchführen zu kön- nen, benötigt das Volksschulamt die bis Ende 2018 bewilligten zwei be- fristeten Stellen auch für die verbleibenden Projektjahre 2019 bis 2021.
Durch die Verlängerung der beiden Stellen entstehen in den Jahren 2019 bis 2021 folgende Kosten (Lohn, einschliesslich Arbeitgeberbeitrag und Infrastruktur, in Tausend Franken): Personalmittel 2019 2020 2021 Total Projektleitung, Adjunkt/in mbA (LK 21), 180 180 180 540 Arbeitspensum: 100% Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (LK 19), 160 160 160 480 Arbeitspensum: 100% Total 340 340 340 1020 Die Mittel sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2017–2020 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die mit RRB Nr. 878/2014 bewilligten Stellen im Stellenplan des Volksschulamtes werden bis 31. Dezember 2021 bewilligt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi