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Decisione

RRB Nr. 694/2013

Kantonale Volksabstimmung vom 9. Juni 2013, Ergebnisse, Publikation

19 giugno 2013Tedesco1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Juni 2013

694. Kantonale Volksabstimmung vom 9. Juni 2013, Ergebnisse, Publikation Am 9. Juni 2013 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:

Erwägungen

1. Gesetz über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Änderung vom 5. Novem- ber 2012; Bewilligungspflicht und Massnahmen) (ABl 2012-11-16)

2. Kantonale Volksinitiative «Gegen Steuergeschenke für Superreiche; für einen starken Kanton Zürich (Bonzensteuer)» (ABl 2011, 629) Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf § 81 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu ver- öffentlichen. Innert einer Frist von fünf Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schriftlich Einsprache erhoben werden (§ 10d Ver- waltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amtsblatt ver- öffentlicht (ABl 2013-06-21).

II. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern und an das Statistische Amt.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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