Strassen, Elgg, 832 Iltishauserstrasse, Kantonsgrenze Thurgau bis eingangs Elgg, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Januar 2016
7. Strassen (Elgg, 832 Iltishauserstrasse, Kantonsgrenze Thurgau
Erwägungen
bis eingangs Elgg, km 1.500–2.900, Strasseninstandsetzung) Die Iltishauserstrasse im Abschnitt zwischen der Kantonsgrenze Zürich– Thurgau und eingangs Elgg wurde in den 60er-Jahren erbaut. Als letzte Massnahme wurde in den 90er-Jahren die Oberfläche behandelt. Die Fahr- bahnoberfläche ist ausgemagert und weist Randverdrückungen auf. Zu- dem sind viele Risse und einige Belagsflicke vorhanden. Zur Erhaltung der noch intakten Belagsschichten und zur Verbesserung der Verkehrs- sicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts wird auf den Teil- stücken zwischen km 1.500–1.750 und km 1.900–2.900 der bestehende Belag 4 cm abgefräst und eine neue Binder- und Deckschicht eingebaut (7 + 3,5 cm). Im Teilstück km 1.750–1.900 wird der Belag vollständig er- setzt und neu eine Trag-, Binder- und Deckschicht eingebaut (7+7+3,5cm). Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und der Schächte sind zu ersetzen. Die bestehenden Randabschlüsse werden erneuert. Der Geh- weg zwischen dem Schwimmbad und dem Schwimmbadparkplatz wird neu erstellt. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2016 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanz- plan vom 1. Dezember 2015 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 050 000 Nebenarbeiten 75 000 Technische Arbeiten 105 000 Total 1 230 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 230 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30547), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2016 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 832 Iltishauserstrasse, Gemeinde Elgg, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 230 000 zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. Dezember 2015)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi