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Decisione

RRB Nr. 70/2022

Covid-19-Pandemie; Verlängerung Sonderstab

12 gennaio 2022Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Januar 2022

70. Covid-19-Pandemie; Verlängerung des Einsatzes des Sonderstabs

Erwägungen

Mit Beschluss vom 1. Dezember 2021 setzte der Regierungsrat befristet bis zum 24. Januar 2022 einen Sonderstab Covid-19 unter der Leitung des Kommandanten der Kantonspolizei Zürich ein (RRB Nr. 1423/2021). Dem Sonderstab kommen namentlich folgende Aufgaben zu: – Er koordiniert die Umsetzung der Massnahmen betreffend Covid-19. – Er verfolgt die Entwicklung der Lage und erarbeitet nach sachlichen, objektivierbaren Kriterien Szenarien sowie dazugehörige verhältnis- mässige, um- und durchsetzbare Massnahmen. – Er informiert den Regierungsrat laufend über die Entwicklung so- wie über mögliche Szenarien und Massnahmen. Die Covid-19-Pandemie besteht weiterhin. Die neue Omikron-Variante des SARS-CoV-2 hat in der fünften Infektionswelle zu einem sehr star- ken Anstieg der Infektionszahlen geführt. Die Hospitalisierungen und die Belegung der IPS-Stationen verbleiben auf hohem Niveau. Vor die- sem Hintergrund ist es angezeigt, den Einsatz des Sonderstabs zu ver- längern.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Einsatz des Sonderstabs Covid-19, der vom Kommandanten der Kantonspolizei geleitet wird, wird bis zum 31. März 2022 verlängert.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli