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Decisione

RRB Nr. 712/2020

KEF 2021–2024 und Budget 2021, Festlegung Finanzen

8 luglio 2020Tedesco5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2020

712. KEF 2021–2024 und Budget 2021, Festlegung Finanzen Mit Beschluss vom 17. Juni 2020 erteilte der Regierungsrat den Direktio- nen und der Staatskanzlei den Auftrag zur Überarbeitung des Kantona- len Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2021–2024. Aus den Festle- gungen bzw. Einladungen für die Leistungsgruppen der Konsolidierungs- kreise 2 und 3 entstand ebenfalls Überarbeitungsbedarf. Die folgenden Übersichten zeigen die entsprechenden Eingaben vom 25. Juni 2020.

Erwägungen

1. Festlegung der Erfolgsrechnung Tabelle 1: Saldo der Erfolgsrechnung 2021–2024 (in Mio. Franken) 2021 2022 2023 2024 Regierungsrat und Staatskanzlei –23,0 –22,1 –20,4 –20,4 Direktion der Justiz und des Innern –1010,7 –964,0 –991,3 –996,3 Sicherheitsdirektion –1235,1 –1251,1 –1256,1 –1256,1 Finanzdirektion 7188,4 7267,2 7505,7 7641,6 Volkswirtschaftsdirektion –298,8 –305,0 –317,9 –323,1 Gesundheitsdirektion –2096,5 –2144,2 –2189,1 –2238,7 Bildungsdirektion –2693,9 –2754,0 –2769,2 –2791,8 Baudirektion –248,2 –241,0 –239,4 –238,3 Konsolidierungskreis 2 –173,4 –173,9 –177,8 –175,1 Konsolidierungskreis 3 33,7 22,6 22,2 15,2 Total –557,6 –565,6 –433,4 –383,1 + Überschuss; – Defizit

Die gemeldete Abweichung gegenüber der Überarbeitung liegt bei –16 Mio. Franken, davon +10 Mio. Franken im ersten Planjahr. Die Direk- tionen und die Staatskanzlei setzten den Beschluss des Regierungsrates zur Überarbeitung um. Wesentliche Abweichungen meldet die Leistungs- gruppe Nr. 9000, Kantonsrat und Parlamentsdienste (–15 Mio. Franken). Die Saldi der Erfolgsrechnung können sich mit dem Abgleich der inter- nen Verrechnungen noch leicht verändern.

2. Festlegung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung Tabelle 2: Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrech- nung 2017–2024 (in Mio. Franken) Mittelfristiger Ausgleich 2017–2024 gemäss KEF-Überarbeitung –1053   davon Minderertrag 2020 (–320 Steuerertrag, –70 Flughafendividende) –390   davon Nachtragskredite 2020, I. Sammelvorlage –21 Nachtragskredite 2020, zusätzliche Sammelvorlage –8 Nachtragskredite 2020, Massnahmenpaket Unterstützung Spitäler (Vorlage 5632) –25 Veränderungen 2021–2024 Festlegung Finanzen –16 Mittelfristiger Ausgleich 2017–2024 –1102 Mit der KEF-Überarbeitung beträgt der mittelfristige Ausgleich für die Jahre 2017–2024 –1053 Mio. Franken. Darin sind dem Kantonsrat be- antragte Nachtragskredite 2020 (I. Sammelvorlage) sowie hinreichend ge- sicherter Minderertrag 2020 (Steuerertrag, Flughafendividende) enthal- ten. Dem Kantonsrat werden weitere Nachtragskredite beantragt (–8 Mio. Franken zusätzliche Sammelvorlage, –25 Mio. Franken Massnahmenpa- ket zur Unterstützung der Spitäler bei der Bewältigung der Corona-Pan- demie). Einschliesslich der Veränderungen gemäss Ziff. 1 von –16 Mio. Franken beträgt der mittelfristige Ausgleich –1102 Mio. Franken. Der Be- trag kann sich mit dem Abgleich der internen Verrechnungen noch leicht verändern.

3. Festlegung der Investitionsrechnung Tabelle 3: Investitionsausgaben 2021–2024 (in Mio. Franken) 2021 2022 2023 2024 2021–2024 Regierungsrat und Staatskanzlei –2,2 –1,9 –1,8 –0,5 –6,4 Direktion der Justiz und des Innern –9,5 –11,7 –5,4 –14,1 –40,7 Sicherheitsdirektion –86,2 –83,4 –48,7 –45,8 –264,2 Finanzdirektion 43,2 49,1 –20,3 –21,1 50,9 Volkswirtschaftsdirektion –192,1 –130,2 –142,1 –165,7 –630,0 Gesundheitsdirektion –149,3 –4,5 –4,1 –4,1 –161,9 Bildungsdirektion –154,7 –141,8 –148,9 –234,5 –679,9 Baudirektion –542,2 –664,3 –558,6 –594,3 –2359,4 Konsolidierungskreis 2 –16,1 –18,8 –37,1 –60,5 –132,5 Konsolidierungskreis 3 –372,2 –319,8 –322,4 –342,2 –1356,6 Total –1481,3 –1327,3 –1289,3 –1482,8 –5580,7 – Ausgaben

Der Beschluss des Regierungsrates zur Überarbeitung wurde umge- setzt. Die Finanzdirektion meldet eine Verbesserung von 5,5 Mio. Fran- ken. Die gemeldeten Investitionsausgaben der Direktionen und der Staats- kanzlei für die Jahre 2021–2024 liegen bei –4092 Mio. Franken. Ein- schliesslich der geplanten Investitionen der Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierenden Organisationen sind –5581 Mio. Franken eingestellt.

4. Ermächtigung zur Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung (LS 611) ist der Regierungsrat für die Aufnahme von langfristigen Mitteln zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen und die Kapitalbeschaffung flexibler zu gestalten, wird die Finanzdirektion jährlich ermächtigt, langfristiges Fremdkapital bis zu einem bestimmten Gesamtbetrag aufzunehmen. Der notwendige Gesamtbetrag ergibt sich aus der Festlegung der Finanzen. Tabelle 4: Finanzierungsbedarf 2021 (in Mio. Franken) 2021 Saldo Finanzierungsrechnung –1270 Refinanzierung Anleihe –175 Reserve –355 Ermächtigung total –1800 – Finanzierungsbedarf

Der Finanzierungsbedarf 2021 aus der Erfolgs- und der Investitions- rechnung beträgt –1270 Mio. Franken. Im Jahr 2021 ist zudem eine Staats- anleihe über 175 Mio. Franken zurückzuzahlen. Für planerische Unsicher- heiten (z. B. aufgrund der Nachträge zum Budgetentwurf, Nachtrags- kredite und Veränderungen im Finanzvermögen) ist eine Reserve von 355 Mio. Franken einzuplanen. Die Finanzdirektion ist daher zu ermäch- tigen, im Jahr 2021 langfristiges Fremdkapital bis zum Gesamtbetrag von 1,8 Mrd. Franken aufzunehmen. Dabei sind unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und einer ausgewogenen Fälligkeitsstaffelung alle Aufnahmeformen und Laufzeiten zulässig.

5. Zeitplan 7. Juli 2020 Eingabe in SAP ERP bzw. Webplanung abgeschlossen 24. Juli 2020 Bereinigter KEF 2021–2024 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 26. August 2020 RRB Festlegung KEF 2021–2024 und Budgetentwurf 2021 27. August 2020 Information der Finanzkommission über den KEF 2021–2024 und den Budgetentwurf 2021

28. August 2020 Medienorientierung und Aufschaltung KEF 2021–2024 und Budgetentwurf 2021 im Internet 4. September 2020* Nachträge zum Budgetentwurf 2021 und Nachbudgetierung der Planjahre 2022–2024 eingereicht 23. September 2020* R R-Schwerpunktthema und RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2021 und Nachbudgetierung 1. Oktober 2020* Information der Finanzkommission über Nachträge und Nachbudgetierung * veränderte Termine gegenüber RRB Nr. 657/2019

6. Vertraulichkeit Dieser Regierungsratsbeschluss befasst sich mit einem laufenden Pla- nungsverfahren und ist bis zur Medienorientierung zum KEF 2021–2024 nicht öffentlich.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Saldi der Erfolgsrechnung im KEF 2021–2024 und im Budget 2021 werden gemäss Ziff. 1 der Erwägungen festgelegt.

II. Der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung 2017–2024 wird gemäss Ziff. 2 der Erwägungen berechnet.

III. Die Investitionsausgaben im KEF 2021–2024 und im Budget 2021 werden gemäss Ziff. 3 der Erwägungen festgelegt.

IV. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, im Jahr 2021 langfristige Finanzverbindlichkeiten im Gesamtbetrag von höchstens 1,8 Mrd. Fran- ken aufzunehmen und die Konditionen zu vereinbaren.

V. Dieser Beschluss ist bis zur Medienorientierung zum KEF 2021– 2024 nicht öffentlich.

VI. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli