Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien, Schreiben an das EFD
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2015
714. Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen
Erwägungen
Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien; Vernehmlassung Am 15. Juli 2014 hat der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung (OECD) den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuer- sachen (AIA-Standard) genehmigt. Dieser sieht vor, dass Staaten unter- einander automatisch Informationen über Finanzkonten austauschen, die in einem bestimmten Staat steuerpflichtige Personen bei Finanzins- tituten in einem anderen Staat halten. Bis heute haben sich fast 100 Staa- ten zur Umsetzung des neuen Standards bekannt. Auch der Bundesrat hat sich unter Vorbehalt der anwendbaren Genehmigungsverfahren zur Umsetzung des AIA-Standards verpflichtet und am 8. Oktober 2014 die entsprechenden Verhandlungsmandate genehmigt. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 14. Januar 2015 zwei Vorlagen zum Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkom- men) sowie zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Mul- tilateral Competent Authority Agreement; MCAA) und zum Bundes- gesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) in die Vernehmlassung gegeben. Der Regierungsrat hat am 8. April 2015 beiden Vorlagen zugestimmt (RRB Nrn. 352/2015 und 353/2015). Diese Vorlagen schaffen die Rechtsgrundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA), ohne indessen die Partnerstaaten zu be- stimmen, mit denen der AIA eingeführt werden soll. Damit der AIA mit einem Partnerstaat in Kraft treten kann, muss er bilateral aktiviert werden. Dazu müssen die einzelnen Staaten, mit denen die Schweiz den AIA umsetzen will, in eine Liste aufgenommen werden, die beim Sekre- tariat des Koordinierungsgremiums des MCAA hinterlegt wird. Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage bildet ein Bun- desbeschluss über die Ermächtigung des Bundesrates durch die Bundes- versammlung, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA mitzuteilen, dass Australien in diese Liste aufzunehmen ist. Der vorlie- gende Entwurf eines Bundesbeschlusses ergeht im Anschluss an die ge- meinsame Erklärung der Schweiz und Australiens über die Einführung des AIA, die am 3. März 2015 unterzeichnet wurde. Diese Erklärung
umfasst unter anderem den Vorbehalt, dass der AIA nur eingeführt wird, wenn das Amtshilfeübereinkommen in beiden Staaten in Kraft getreten und das MCAA von beiden Staaten unterzeichnet worden ist. Die Einführung des AIA mit Australien ist für 2017 mit einem ersten Datenaustausch im Jahr 2018 vorgesehen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement EFD (Zustel- lung auch als PDF- und als Word-Dokument an vernehmlassungen@sif. admin.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 30. April 2015, mit dem Sie uns den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Einführung des auto- matischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien zur Vernehmlassung unterbreitet haben. Wir danken Ihnen für die Gelegen- heit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Australien ist ein wichtiger politischer und wirtschaftlicher Partner der Schweiz. Australien erfüllt gemäss dem erläuternden Bericht die interna- tionalen Anforderungen in Bezug auf die Vertraulichkeit in Steuersachen (Datenschutz und Einhaltung des Spezialitätsprinzips) und bietet sei- nen Steuerpflichtigen hinlängliche Regularisierungsmöglichkeiten. Die Schweiz und Australien wollen den bestehenden Marktzutritt für Finanz- dienstleister beibehalten sowie auf eine Verbesserung ausgewählter Ge- sichtspunkte in diesem Bereich hinarbeiten. Australien erfüllt damit die Kriterien, die der Bundesrat in den am 8. Oktober 2014 genehmigten Ver- handlungsmandaten festgelegt hat. Demnach stimmen wir dem Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkon- ten mit Australien zu.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi