Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 714/2022

Verein family-help, Zürich, Beitragsberechtigung

11 maggio 2022Tedesco3 min

Source zh.ch

Verein family-help, Zürich, Beitragsberechtigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Mai 2022

714. Verein family-help, Zürich (Beitragsberechtigung)

Erwägungen

Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) be- schliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt auf § 40 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011 (KJHG, LS 852.1) kann die Bildungsdirektion Gemeinden und Dritten, die zusätzliche Aufgaben im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe erfüllen, Subventionen bis zu zwei Dritteln der anrechenbaren Kosten ausrichten. Als zusätzli- che Aufgaben gemäss § 40 Abs. 2 KJHG gelten insbesondere Angebote zur gezielten Förderung von Kindern im Vorschulalter, die Erprobung besonderer Angebote- und Betreuungsformen, Angebote der Jugend- arbeit sowie allgemeine Förder- und Präventionsmassnahmen von ge- meindeübergreifender Bedeutung. Die Subventionen an Dritte berück- sichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gesuchstellenden (§ 40 Abs. 3 KJHG). Mit Gesuch vom 21. Dezember 2021 ersucht der Verein family-help, Zü- rich, um eine Beitragsberechtigung für die Jahre 2022 bis 2025 und um Ausrichtung einer Subvention von Fr. 100 000 pro Jahr zugunsten der nie- derschwelligen Angebote «aacho am Tag» und «aacho»-gruppentherapeu- tische Angebote. Für die Dauer der Beitragsberechtigung ergibt dies eine einmalige Ausgabe von Fr. 400 000. Der Verein family-help unterstützt insbesondere Familien im Kanton Zürich nach Migrations- oder Traumaerfahrungen mit spezialisierten interdisziplinären Angeboten. Die «aacho»-Angebote umfassen einer- seits Gruppentherapien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge so- wie für Schwangere und Familien mit Fluchterfahrung, anderseits bietet «aacho am Tag» eine integrative Tagesstruktur für psychisch belastete ge- flüchtete Kinder, Jugendliche und Familien. Die therapeutischen Ange- bote werden zu ungefähr einem Drittel über die Krankenkassen und die Invalidenversicherung vergütet. Zusätzlich umfassen die Angebote von family-help interkulturelle Dolmetschleistungen, sozialpädagogi- sche Unterstützungsleistungen sowie sozialarbeiterische Beratungen. Hauptziele der «aacho»-Angebote sind die Verbesserung des gesund- heitlichen Zustandes und der Ausbau der Entwicklungs- und Integrations- fähigkeit der betroffenen besonders verletzlichen Geflüchteten. Die An- gebote des Vereins family-help erfüllen die Vorgaben gemäss § 40 Abs. 2 KJHG. Sie leisten wichtige Aufgaben im Bereich der präventiven Kin- der- und Jugendhilfe.

Der Verein erfüllt die Voraussetzungen für eine Zusicherung von Staatsbeiträgen. Die Beitragsberechtigung kann daher gestützt auf § 4 des Staatbeitragsgesetzes für die Dauer von vier Jahren erteilt werden. Die Bewilligung der Ausgabe erfolgt aufgrund § 36 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) in Verbindung mit § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) durch die Bildungs- direktion.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Verein family-help, Zürich, wird ab 1. Januar 2022 als beitrags- berechtigt anerkannt. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2025. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist bis zum 31. Dezember 2024 beim Amt für Jugend und Berufsberatung einzu- reichen.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an den Verein family-help, Arterstrasse 24, 8032 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli