RRB Nr. 716/2021
Mechatronik Schule Winterthur, Kostenanteil 2021-2025, Zusicherung
30 giugno 2021Tedesco4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Juni 2021
716. Mechatronik Schule Winterthur (Kostenanteil)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Mechatronik Schule Winterthur (MSW) erteilt im Auftrag des Kantons Zürich Berufsfachschulunterricht in den Berufen Automati- kerin bzw. Automatiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), Elektronikerin bzw. Elektroniker mit EFZ sowie Polymechanikerin bzw. Polymechaniker mit EFZ. Die MSW wurde mit RRB Nr. 1223/2016 bis Ende Schuljahr 2020/2021 als beitragsberechtigt anerkannt. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt hat in der Folge für diese Periode gestützt auf § 35 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) bzw. § 2 der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufs- bildung vom 24. November 2010 (VFin BBG, LS 413.312) mit der MSW eine Leistungs- sowie jeweils eine Jahresvereinbarung über die bei- tragsberechtigten Angebote abgeschlossen. Für die Dauer vom 1. September 2021 bis Ende Schuljahr 2024/2025 (31. August 2025) ist die MSW weiterhin als beitragsberechtigt an- erkannt (RRB Nr. 859/2020). Die Kostenanteile sind jedoch noch nicht zugesichert und entsprechend ist die Leistungsvereinbarung noch nicht erneuert worden.
B. Kostenanteile Gestützt auf § 10 EG BBG kann der Kanton Dritte beauftragen, in seinem Auftrag Berufsfachschul- und Berufsmaturitätsunterricht durchzuführen. Für diesen Unterricht trägt er die ungedeckten anre- chenbaren Aufwendungen (§ 36 Abs. 1 EG BBG). Die Einzelheiten werden in Leistungsvereinbarungen geregelt (vgl. § 35 EG BBG bzw. § 2 VFin BBG). Es handelt sich um Kostenanteile im Sinne von § 2 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2). Die Anzahl der Lernenden mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich wurden mit RRB Nr. 236/2016 Massnahme F12.2 für die MSW auf 160 begrenzt. Aus der Finanzplanung dieser Massnahme er- gab sich, dass für die 160 Lernenden pro Kalenderjahr ein Beitrag von höchstens Fr. 3 500 000 auszurichten ist. Für die Periode vom 1. Septem- ber 2021 bis zum 31. August 2025 ist ein Beitrag von Fr. 14 000 000 zu erwarten. Staatsbeiträge sind gemäss § 12 des Staatsbeitragsgesetzes zweckgebunden. Bei einer Einstellung der Subventionierung eines An- gebots sind verbleibende Reserven dem Kanton zurückzubezahlen. Zu-
dem können Beiträge zurückgefordert werden, wenn sie zweckwidrig verwendet oder durch falsche Tatsachen oder das Verschweigen we- sentlicher Tatsachen erwirkt wurden (§ 13 VFin BBG). Die Finanzierung der Kosten der als beitragsberechtigt anerkannten Angebote der Grundbildung der MSW ist befristet bis Ende Schuljahr 2024/2025 (31. August 2025) und erfolgt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Ausgaben für die beruf- liche Grundbildung im Sinne von § 36 EG BBG sind nach § 2 des Staatsbeitragsgesetzes Kostenanteile und somit gebundene Ausgaben. Die Beiträge sind im Budget 2021 sowie in den Planjahren 2022 bis 2024 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2021–2024 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Mechatronik Schule Winterthur wird an die ungedeckten an- rechenbaren Aufwendungen des Berufsfachschulunterrichts vom 1. September 2021 bis zum 31. August 2025 ein Kostenanteil von 100%, höchstens Fr. 14 000 000, als gebundene Ausgaben zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, zugesichert.
II. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des jeweiligen Budgetkredites durch den Kantonsrat.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mittei- lung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist bei- zulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an die Mechatronik Schule Winterthur, Zeughaus- strasse 56, 8400 Winterthur (E), die Stadt Winterthur, Departement Schule und Sport, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli