Strassen, Dietikon, Oetwil a.d. Limmat, 618 Mutschellenstrasse, Projektfestsetzung, neue/ gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juni 2011
717. Strassen (Dietikon und Oetwil a. d. Limmat,
Erwägungen
618 Mutschellenstrasse) Bei der Mutschellen- und der Limmattalstrasse handelt es sich um stark befahrene Kantonsstrassen und Ausnahmetransportrouten des Typs II. Der Belag der Mutschellenstrasse in Dietikon und in Oetwil a. d. L. be- findet sich in schlechtem Zustand und weist Risse und Spurrinnen auf. Es ist deshalb vorgesehen, den Belag der Staatsstrasse von der Auto- bahneinfahrt in Fahrtrichtung Bern bis zum Kreisel Oetwil zu sanieren. Der Kreisel Limmattal-/Mutschellenstrasse befindet sich ebenfalls in schlechtem Zustand. Der Belag muss dringend erneuert werden. Der Kreisel weist einen Durchmesser von 32 m auf und wurde mittels pro- visorischen Anpassungen auf der einstigen Strassenkreuzung errichtet. Insbesondere die Kreiseläste erfüllen die geometrischen Anforderun- gen nicht mehr. Da ohnehin ein Belagsersatz auf dem Kreisel und den Anschlussästen ansteht, wurde beschlossen, den Kreisel an die neuen Anforderungen anzupassen. Entlang der Mutschellenstrasse führt heute eine Fussgängerverbindung von der Einmündung der Silbernstrasse in Dietikon bis zur Limmattalstrasse in Oetwil a. d. L. Der Gehweg ist im Abschnitt Silbernstrasse bis zur Einmündung des Fahrwegs durch einen schmalen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. In der Fortsetzung bis und mit Limmatbrücke grenzt der Gehweg unmittelbar an die Fahr- bahn. Nördlich der Limmatbrücke werden die Fussgängerinnen und Fussgänger über eine steile Rampe hinunter auf einen asphaltierten, parallel zur Mutschellenstrasse verlaufenden Flurweg geführt. Nach etwa 150 m führt vom Flurweg eine weitere Fusswegrampe bis zum Kreisel an der Limmattalstrasse in Oetwil a. d. L. Der Gehweg wird nur selten von Fussgängerinnen und Fussgängern benutzt. Viel grösser ist das Bedürfnis der Radfahrenden für einen von der Fahrbahn getrenn- ten Radweg entlang dieser wichtigen Verkehrsachse. Es ist deshalb fest- gelegt worden, den vorhandenen Gehweg zu einem kombinierten Rad-/ Gehweg auszubauen. Da sich bei einer gleichzeitigen Bauausführung Synergien ergeben, wird der Rad- und Gehweg zusammen mit der Be- lagserneuerung erstellt. Das Tiefbauamt hat ein Projekt ausgearbeitet, das folgende Massnah- men vorsieht: – Ausbau des bestehenden Gehwegs zu einer Rad- und Gehwegverbin- dung vom Knotenbereich Silbernstrasse bis zum Kreisel Limmattal-/ Mutschellenstrasse;
– Anpassung des Kreisels Limmattal-/Mutschellenstrasse und Erstel- lung von sicheren Überquerungen; – Erneuerung des Fahrbahnbelags im Abschnitt Autobahneinfahrt Richtung Bern und dem Kreisel Mutschellen-/Limmattalstrasse; – Sanierung der Limmatbrücke; – Anpassung der Entwässerung; – Anpassung der öffentlichen Beleuchtung; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Ausbaubereich der neuen Rad- und Gehwegverbindung. Das Projekt sieht die Sanierung des Belags auf der Mutschellenstrasse zwischen der Autobahneinfahrt Richtung Bern und der Limmatbrücke sowie zwischen der Limmatbrücke und dem Kreisel Mutschellen-/ Limmattalstrasse vor. Weitere Bestandteile des Projekts sind der kom- plette Um- und Ausbau des Kreisels Limmattal-/Mutschellenstrasse einschliesslich der geometrischen Anpassungen der Kreiseläste sowie die Belagserneuerung auf der Limmattalstrasse auf einer Länge von etwa 150 m in Richtung Würenlos und etwa 100 m in Richtung Weiningen. Der neue Belagsaufbau wurde mit der Abteilung Oberbau und Geo- technik des kantonalen Tiefbauamts festgelegt. Im Weiteren sieht das Projekt eine durchgehende Radwegverbin- dung zwischen dem Knoten Silbernstrasse in Dietikon und dem Kreisel Limmattalstrasse in Oetwil a. d. L. vor. Die Breite des bestehenden Gehwegs beträgt zwischen 2 und 2,3 m. Für den kombinierten Fuss- gänger- und Zweiradverkehr reicht diese Breite nicht aus. Gemäss der geltenden Wegleitung für Anlagen für den Zweiradverkehr des Kan- tons Zürich ist eine Mindestbreite von 2,75 m erforderlich, damit die Anforderungen für einen kombinierten Rad- und Fussgängerverkehr erfüllt sind. Der kombinierte Rad-/Gehweg beginnt östlich der Ein- mündung der Silbernstrasse und verläuft entlang der Mutschellenstras- se im Bereich des heutigen Gehwegs. Durch die Aufhebung des Grün- streifens zwischen Strasse und Gehweg kann er auf 2,75 bis 3 m Breite ausgebaut werden. Der heutige Gehwegrand wird beibehalten. Die Ausführung im Abschnitt Knoten Silbernstrasse bis zur Autobahn- zufahrt erfolgt mit einem provisorischen Belag, da das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mittelfristig einen Umbau der Mutschellenstrasse mit Spurerweiterungen und Anpassungen der Knotenbereiche Silbern- strasse und der Autobahnzufahrt plant. Dadurch muss später auch der Radweg nochmals angepasst werden. Die Rad- und Fussgängerquerun- gen Silbernstrasse und der Autobahnzufahrt sollen deshalb ebenfalls erst im Rahmen des ASTRA-Projekts definitiv gelöst werden. Auch im Abschnitt Autobahnanschluss Richtung Zürich bis Einmündung Fahr- strasse kann der Radweg ebenfalls durch Aufhebung des Grünstreifens
zwischen Gehweg und Strasse auf rund 3 m ausgebaut werden, ohne zusätzliche Verbreiterung des Strassenraumes. Bei der Autobahnunter- führung ist die Radwegbreite im Bereich der Brückenstützen auf 2,5 m vermindert. Im Bereich des Viehdurchlasses bei der Einmündung der Fahrstrasse beträgt die Breite des bestehenden Gehwegs noch 2,1 m. Eine Verbrei- terung des Weges wäre in diesem Bereich sehr aufwendig und unver- hältnismässig. Es wird deshalb darauf verzichtet. Auf der Limmat- brücke steht für Fussgängerinnen und Fussgänger und Radfahrende eine Breite von etwa 2,2 m zur Verfügung. Eine Anpassung auf 2,75 m ist hier aus statischen Gründen nicht möglich, da dies nur durch grös- sere bauliche Massnahmen (Brückenersatz) möglich wäre. Nördlich der Limmatbrücke wird als Radweg der vorhandene, asphaltierte Flurweg parallel zur Mutschellenstrasse benützt, der entlang des Dammfusses der Mutschellenstrasse verläuft. Der Flurweg wird von der Limmat- brücke aus über eine neue 3 m breite Rampe mit rund 8% Längs- neigung erreicht. Das nördliche Ende des Flurwegs mündet in die bestehende Radweg-Verbindungsroute Limmattal. Zusätzlich sieht das Projekt eine direkte Radwegverbindung bis zum Kreisel Limmattal- strasse vor. Zu diesem Zweck wird der bestehende Gehweg auf 3 m verbreitert. Über den Kreisel und die Dorfstrasse gelangen die Radfah- renden direkt in das Dorfzentrum der Gemeinde Oetwil a. d. L. Auf Bundsteinabschlüsse wird verzichtet. Lediglich im Bereich von Rad- wegüberfahrten bei untergeordneten seitlichen Einmündungen werden höhenversetzte Bundsteine versetzt, um den Radfahrenden und Fuss- gängerinnen und Fussgängern das Vortrittsrecht zu gewähren. Strassen- seitig wird der Rad-/Gehweg durch den bestehenden Randstein der Mutschellenstrasse abgegrenzt. Der Kreisel Oetwil wird auf einen Durchmesser von 34 m ausgebaut. Diese Vergrösserung kann auf der vorhandenen Staatsparzelle ohne Landerwerb umgesetzt werden. Durch die verringerte Breite der Krei- seläste werden neben den Fahrbahnen noch zusätzliche Flächen frei. Der dadurch gewonnene Raum im Bereich des Kreisels wird für den Bau von Grünflächen und Entwässerungsmulden genutzt, die der Ver- sickerung des Strassenwassers dienen. Nördlich des Kreisels kann spä- ter auf dem gewonnenen Streifen der derzeit geplante Radweg entlang der Limmattalstrasse in Richtung Kanton Aargau erstellt werden. Die neue Geometrie des Kreisels berücksichtigt die geometrischen Anfor- derungen der Ausnahmetransportrouten des Typs II. Gleichzeitig mit dem Strassensanierungprojekt soll auch die Brücke über die Limmat vollständig saniert werden. Dabei handelt es sich jedoch um ein separates Projekt, das durch das Tiefbauamt, Abteilung
Projektieren + Realisieren, Sektion Kunstbauten, bearbeitet wird. Die Umsetzung der beiden Projekte soll untereinander koordiniert werden. In der Stellungnahme zum Vorprojekt verlangte das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) eine Überprüfung der Dolen des Bickbaches im Sanierungsabschnitt der Limmattal-/Mutschellenstrasse. Eine Überprüfung der Gefahrenkarte in diesem Bereich weist auf eine geringe Gefährdung im Einlaufbereich der Dole oberhalb der Limmat- talstrasse hin (gelbe Zone). Weitere Abklärungen beim AWEL ergaben, dass der Bachkanal im Strassenraum genügend Kapazität aufweist, um das 100-jährliche Hochwasser aufzunehmen. Eine Gefährdung der Strasse liegt nicht vor. Ein Ausbau des Baches ist deshalb nicht nötig. Ebenfalls in der Stellungnahme zum Vorprojekt verlangte das AWEL, dass der Kreisel Limmattal-/ Mutschellenstrasse sowie die Mut- schellenstrasse zwischen dem Kreisel und der Limmatbrücke über die Schulter entwässert und der Bickbach dadurch entlastet wird. Im Pro- jekt werden diese Anforderungen berücksichtigt. Das gesamte Strassen- abwasser des Kreisels und der Mutschellenstrasse zwischen Kreisel und Limmatbrücke versickert in den seitlichen Grünflächen oder Strassen- böschungen. Auf Randabschlüsse wird deshalb in diesen Bereichen ver- zichtet. Im südlichen Sanierungsabschnitt der Mutschellenstrasse von der Limmat bis zur Einmündung der Fahrstrasse wird das bestehende Ent- wässerungssystem beibehalten, da an der heutigen Strassengeometrie und den Neigungsverhältnissen nichts verändert wird. Der bestehende Randstein, auf dessen Seite sich die Strassenabläufe befinden, wird als Abschluss zwischen Fahrbahn und Radweg benötigt. Obwohl ein Ersatz der Entwässerungseinrichtungen nicht vorgesehen ist, müssen an der bestehenden Entwässerung geringfügige Anpassungen vorgenommen werden. Im Bereich von Änderungen an der Strassengeometrie müssen die Strassenabläufe und die Anschlussleitungen teilweise angepasst werden. Die Schäden an den Leitungen werden im Roboterverfahren repariert. Um den heutigen Anforderungen zu genügen, werden sämt- liche Abdeckungen von Kontrollschächten und Strassenabläufen er- setzt. Die Entwässerung der Rad- und Gehwege erfolgt seitlich über die Schulter ins angrenzende Kulturland oder über das bestehende Ent- wässerungssystem der Mutschellenstrasse. Die bestehenden Leitschranken wurden durch das spezialisierte In- genieurbüro W. Schüler, Niederweningen, beurteilt. Das Büro kam zum Schluss, dass das bestehende Leitschrankensystem die heutigen Anfor- derungen nicht mehr erfüllt, und empfiehlt deshalb, die Leitschranken entlang der Mutschellenstrasse zu ersetzen.
Die Strassenbeleuchtung wird im Kreiselbereich an die neue Geomet- rie der Strasse angepasst. Die Mutschellenstrasse ist nicht beleuchtet. Für die Erstellung des Projekts wird kein Landerwerb benötigt. Die Belagserneuerung und der Ausbau des Rad- und Gehwegs erfolgen auf den bestehenden Parzellen des Kantons Zürich. Der Kreisel wurde lagemässig so optimiert, dass auch hier trotz Vergrösserung des Durch- messers kein Landerwerb nötig wird. Der Stadtrat Dietikon hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Stras- sengesetzes vom 27. September 1981 (StrG) mit Beschluss vom 20. De- zember 2010 zugestimmt. Der Gemeinderat Oetwil a. d. L. hat dem Projekt mit E-Mail vom 6. Januar 2011 zugestimmt. Das AWEL hat mit Schreiben vom 10. Januar 2011 die erforderliche wasserbaupolizeiliche Bewilligung unter Auflagen und Bedingungen erteilt. Das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung, sodass auf das Mitwirkungsverfahren und eine öffentliche Planauflage nach § 13 StrG verzichtet wurde. Die öffentliche Auflage des Ausführungsprojekts gemäss § 16 StrG erfolgte vom 11. März bis 11. April 2011. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Die Abklärungen durch die Fachstelle Lärmschutz vom 3. Dezember 2010 haben ergeben, dass sich aus lärmtechnischer Sicht durch das Pro- jekt keine wesentliche Änderung der Lärmsituation für die angrenzen- den Liegenschaften ergibt. Durch das Projekt wird die Strassenachse nicht verschoben. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen. Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 7. April 2011 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten – Bauarbeiten 2 490 000 Nebenarbeiten 600 000 Technische Arbeiten 490 000 Total 3 580 000
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Staatsstrassen (26,7%) 955 000 Staatsstrassen, Erneuerung (52,5%) 1 880 000 Staatsstrassen, Beleuchtung (3,9%) 140 000 Fahrradanlagen (14,1%) 505 000 Fussgängeranlagen (2,8%) 100 000 Total 3 580 000
Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 3 580 000 zu bewilligen, wovon Fr. 1 880 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG als gebunden und Fr. 1 700 000 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 580 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 Erneuerung Staatsstrassen 1 880 000 1 880 000 Konto 8400.50110 00000 Staatsstrassen 955 000 955 000 Konto 8400.50130 00000 Fahrradanlagen 505 000 505 000 Konto 8400.50100 00000 Fussgängeranlagen 100 000 100 000 Konto 8400.50110 80010 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen 140 000 140 000 Total 1 880 000 1 700 000 3 580 000 In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 3507/2010 bewilligte Ausgabe von Fr. 300 000 ent- halten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgaben aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 146 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten % Fr. Fr. % Fr. Staatsstrassen 26,7 955 000 14 000 2,5 24 000 Staatsstrassen Erneuerung 52,5 1 880 000 28 000 2,5 47 000 Fahrradanlagen 14,1 505 000 8 000 2,5 13 000 Fussgängeranlagen 2,8 100 000 1 000 2,5 2 000 Staatsstrassen Beleuchtung 3,9 140 000 2 000 5 7 000 Zwischentotal 53 000 93 000 Total 100 3 580 000 146 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80264, Die- tikon/Oetwil a. d. Limmat, 618 Mutschellenstrasse, aufzunehmen. Die Anteile für Staatsstrassen, Staatsstrassen Erneuerung, Fussgänger- anlagen und Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen sind umzubuchen.
Der Betrag ist im Budget 2011 mit Fr. 2 580 000 enthalten und im KEF 2011–2014 für das Jahr 2012 mit Fr. 1 000 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Ausbau des bestehenden Gehwegs zu einer Rad-/Gehwegverbindung, die Anpassung des Kreisels und die Erneue- rung des Fahrbahnbelags sowie die Anpassung der Entwässerung und der öffentlichen Beleuchtung an der 618 Mutschellenstrasse, Stadt Dietikon und Gemeinde Oetwil a. d. L., wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine neue Ausgabe von Fr. 1 700 000 und eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 880 000, insgesamt Fr. 3 580 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tief- bauamt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Bau- preisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 7. April 2011)
IV. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 3507/2010 wird aufgehoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit mög- lich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Stadtrat Dietikon, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon, an den Gemeinderat Oetwil a. d. L., Alte Landstrasse 7, 8955 Oetwil an der Limmat (je unter Beilage eines mit dem Festset- zungsvermerk versehenen Projekts [E]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi