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Decisione

RRB Nr. 723/2009

Gemeindewesen, Zweckverband, Forstrevier RIBEWI, Statuten, Genehmigung

7 maggio 2009Tedesco2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband, Forstrevier RIBEWI, Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2009

723. Gemeindewesen (Zweckverband, Forstrevier RIBEWI)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Ge- nehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Recht- mässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Bertschikon, Rickenbach und Wiesen- dangen sind übereingekommen, sich für die gemeinsame Bewirtschaf- tung des privaten und öffentlichen Waldes der drei Gemeinden unter der Bezeichnung Forstrevier RIBEWI zu einem Zweckverband zusam- menzuschliessen. Am 28. November und am 4. und 8. Dezember 2008 haben die Stimm- berechtigten der drei Verbandsgemeinden den Zweckverbandsstatuten zugestimmt. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Ge- meindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Statuten enthalten die notwendigen Bestimmungen über Bestand, Zweck, Rechtsform, Rechtspersönlichkeit, Organisation, Haushalt, Auf- lösung und Liquidation des Verbands. Sie geben, soweit ersichtlich, zu keinen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Forstrevier RIBEWI werden ge- nehmigt.

II. Mitteilung an die Betriebskommission Forstrevier RIBEWI, René Meili, Hofwiesen, 8545 Rickenbach Sulz, die Gemeinderäte der Politi- schen Gemeinden Bertschikon, Gemeindeverwaltung, Kantonsstrasse 3, 8543 Bertschikon, Rickenbach, Gemeindeverwaltung, 8545 Rickenbach,

Wiesendangen, Gemeindeverwaltung, Postfach 83, 8542 Wiesendangen, den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, sowie an die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi