RRB Nr. 724/2011
Steuerungsausschuss für die ASA-Koordinationsstelle, Wiedereinsetzung
8 giugno 2011Tedesco4 min
Source zh.ch
Steuerungsausschuss für die ASA-Koordinationsstelle, Wiedereinsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juni 2011
724. Wiedereinsetzung Steuerungsausschuss für die ASA-Koordinationsstelle
Erwägungen
1. Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2000 gelten die Erfordernisse der EKAS-Richt- linie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) in den nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versicherten Betrieben. Die EKAS – die Eidgenössische Koordinations- kommission für Arbeitssicherheit – wurde 1984 vom Bundesrat ein- gesetzt. Deren Aufgaben und Kompetenzen sind im Gesetz (UVG, SR 832.20) und in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, SR 832.30) festgelegt. Im Rahmen des Projekts «Pandemievorsorge» zeigte sich 2010, dass die Wiedereinrich- tung einer ASA-Koordinationsstelle für die Umsetzung der von der EKAS erlassenen ASA-Richtlinie Nr. 6508 mit einem unter der Leitung des Personalamtes stehenden Steuerungsausschuss notwendig ist (RRB Nr. 563/2010). Die ASA-Koordinationsstelle war bereits mit RRB Nr. 1129/2002 geschaffen und die notwendige Stelle (Ingenieurin/Inge- nieur Klasse 19 VVO) beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) be- willigt worden. Diese wurde jedoch im Rahmen des Sanierungspro- grammes 2004 (San04) wieder aufgelöst. Von Januar 2003 bis Dezember 2004 wurde auch ein Steuerungsaus- schuss unter der Leitung des Personalamtes eingesetzt, der die Umset- zung der ASA-Richtlinie (Aufbau eines Systems der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in der kantonalen Verwaltung) begleitete. Mit dem am 14. Dezember 2004 veröffentlichten Schlussbericht des Steuerungsausschusses wurde die Aufbauphase abgeschlossen und der Steuerungsausschuss wieder aufgelöst. Im Schlussbericht wurde die Weiterführung der ASA-Koordinationsstelle ausdrücklich empfohlen. Diese sollte die begonnene Umsetzung der ASA-Richtlinie weiterhin koordinieren. Die ASA-Richtlinie ist für die kantonale (und kommunale) Verwal- tung verbindlich. Sie ist unter Mitwirkung der Arbeitnehmenden oder deren Vertreterinnen und Vertreter umzusetzen. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt in erster Linie bei den Chefinnen und Chefs der kantonalen Ämter und Betriebe (vgl. RRB Nr. 1129/2002). Gestützt auf diese Ausgangslage wurde mit RRB Nr. 563/2010 die Volkswirtschafts-
direktion beauftragt, dem Regierungsrat die Wiedereinführung einer ASA-Koordinationsstelle im Sinne von RRB Nr. 1129/2002 zu beantra- gen. Darüber hinaus wurde die Finanzdirektion beauftragt, dem Regie- rungsrat die Wiedereinführung des Steuerungsausschusses im Sinne von RRB Nr. 1129/2002 zu beantragen. Mit RRB Nr. 1357/2010 wurde die ASA-Koordinationsstelle wieder eingeführt. Sie ist in der Volkswirtschaftsdirektion, beim Amt für Wirtschaft und Arbeit, ange- gliedert, dessen Stellenplan mit Wirkung ab 1. Oktober 2010 entspre- chend erweitert wurde.
2. Aufgaben des Steuerungsausschusses Der Steuerungsausschuss stellt sicher, dass ein System zur Arbeits- sicherheit und zum Gesundheitsschutz gemäss ASA-Richtlinie in allen Ämtern und Betrieben umgesetzt und dessen Unterhalt gewährleistet wird. Ebenfalls ist er verantwortlich dafür, dass die im Rahmen des Projektes «Pandemievorsorge» 2010 festgestellten Mängel behoben werden. In einem ersten Schritt ist der heutige Stand der Umsetzung der ASA-Richtlinie in den einzelnen Ämtern und Betrieben neu zu erfassen, Massnahmen sind festzulegen und deren Umsetzung zu ko- ordinieren. In einem zweiten Schritt sind die begonnenen Arbeiten zur betrieblichen Pandemieplanung (insbesondere in Bezug auf die Zu- ständigkeiten und die Schnittstellen) fortzusetzen. Der Steuerungsaus- schuss wird bei seinen Tätigkeiten von der ASA-Koordinationsstelle unterstützt. Ist die beschriebene Umsetzung der ASA-Richtlinie erfolgt, kann der Steuerungsausschuss aufgelöst werden. Seine Aufgaben können dann vom bestehenden Gremium der Personalbeauftragten der Direktionen und der Staatskanzlei (PD-Rapport) sowie von der ASA-Koordina- tionsstelle wahrgenommen werden.
3. Personelle Zusammensetzung Der Steuerungsausschusses wird mit je einer Vertreterin oder einem Vertreter aus den Direktionen und der Staatskanzlei besetzt. Die ASA- Koordinationsstelle nimmt im Steuerungsausschuss ebenfalls Einsitz. Darüber hinaus sind die obersten kantonalen Gerichte und die selbst- ständigen kantonalen Anstalten einzuladen, ebenfalls eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Ausschuss zu entsenden. Der Steuerungs- ausschuss steht unter der Leitung des Personalamtes.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Es wird ein Steuerungsausschuss unter der Leitung des Personal- amtes für die Erfüllung der Aufgaben der ASA-Koordinationsstelle eingesetzt. Die Direktionen und die Staatskanzlei bezeichnen je eine Linienverantwortliche oder einen Linienverantwortlichen aus einem betroffenen Amt oder Betrieb, die oder der im Steuerungsausschuss Einsitz nimmt.
II. Die obersten kantonalen Gerichte und die selbstständigen Anstalten des Kantons werden eingeladen, ebenfalls eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Steuerungsausschuss zu entsenden.
III. Mitteilung an – die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei, – die Finanzkontrolle, – den kantonalen Ombudsmann, – den Datenschutzbeauftragten, – die Parlamentsdienste des Kantonsrates, – die Verwaltungskommission der Gerichte (c/o Verwaltungsgericht), – die Zürcher Fachhochschulen, – die Universität, Rektorat, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, – das Universitätsspital, Spitaldirektion, Rämistrasse 100, 8091 Zürich, – das Kantonsspital Winterthur, Spitaldirektion, Brauerstrasse 15, 8401 Winterthur, – das Zentrum für Gehör und Sprache, Leitungsteam, Frohalpstrasse 78, 8038 Zürich, – die Gebäudeversicherung, Direktion, Thurgauerstrasse 56, Postfach, 8050 Zürich.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi