RRB Nr. 730/2013
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhof Elgg, Statuten, Änderung, Genehmigung
26 giugno 2013Tedesco2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhof Elgg, Statuten, Änderung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2013
730. Gemeindewesen (Zweckverband Friedhof Elgg)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Ge- nehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Recht- mässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Elgg, Hagenbuch, Hofstetten und Bert- schikon bilden unter der Bezeichnung «Zweckverband Friedhof Elgg» seit 1961 einen Zweckverband (RRB Nr. 2746/1961), dem die Besorgung des Friedhof- und Bestattungswesen für die Politischen Gemeinden Elgg, Hagenbuch und Hofstetten sowie für die Gebietsteile Gündlikon und Zünikon der Politischen Gemeinde Bertschikon übertragen ist. 2009 wur- den die Zweckverbandsstatuten letztmals revidiert (RRB Nr. 1679/2009). Die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden haben den teilweise revidierten Statuten zwischen dem 5. Dezember 2012 und dem 19. De- zember 2012 zugestimmt. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeindeversammlungsbeschlüsse keine Rechtsmittel ergrif- fen wurden. Die Neuerungen umfassen die Änderung der Zuständigkeit für die Ge- nehmigung und Änderung der Bestattungs- und Friedhofverordnung sowie die Änderung des Kostenverteilers (Einwohnerzahl). Die Bestim- mungen der teilrevidierten Statuten geben zu keinen rechtlichen Bean- standungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung der Statuten des Zweckverbands Friedhof Elgg wird genehmigt.
II. Mitteilung an – Sonja Lambrigger Nyffeler, Friedhofvorsteherin, Gemeindeverwaltung Elgg, Lindenplatz 4, 8353 Elgg (zuhanden des Zweckverbands Fried- hof Elgg) – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Elgg, Lindenplatz 4, 8353 Elgg, – Hagenbuch, Dorfplatz 1, 8523 Hagenbuch, – Hofstetten, Hofstetten 23, 8354 Hofstetten, – Bertschikon, Kantonsstrasse 3, 8543 Bertschikon, – den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, – die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi