RRB Nr. 731/2023
Strassen, Zürich, Forchstrasse, Projektgenehmigung
14 giugno 2023Tedesco3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juni 2023
731. Strassen (Zürich, Forchstrasse [HVS 347])
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 21. April 2023 das Projekt für die Instandsetzung der Forchstrasse im Abschnitt Apollostrasse bis Hegibachweg (Bau Nr. 14 129), Zürich, zur Genehmi- gung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassen- gesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusiche- rung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Die Forchstrasse ist eine kantonal klassierte Hauptverkehrsstrasse (HVS 347). Auf ihr verläuft eine Ausnahmetransportroute des Typs II. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 45 in Ver- bindung mit § 1 StrG. Ausgelöst wurde das Projekt durch die Verkehrsbetriebe Zürich, die im genannten Strassenabschnitt eine Gleis- und Oberbauerneuerung planen. Zudem sollen die Werkleitungen saniert und die Haltestelle «Signaustrasse» hindernisfrei ausgebaut und auf 43 m lange Tramzüge ausgelegt werden. Im Anschluss an die Gleisbauarbeiten werden die Fahrbahnbeläge erneuert. Die Verkehrssicherheit soll mittels einer neuen Schutzinsel beim Fussgängerstreifen auf Höhe der Apollostrasse ver- bessert werden. Der bestehende Fussgängerübergang auf Höhe der Billrothstrasse wird zusätzlich mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Die Strassenparkplätze nach dem Hegibachplatz werden neu auf dem Trottoirniveau angeordnet und mit Bäumen flankiert. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2024 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 11. Dezember 2020 Stellung genommen und sich mit dem Projekt einverstanden erklärt. Auf die praktische Leistungs- fähigkeit der Forchstrasse hat das Projekt keinen Einfluss. Insofern ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt. Das Projekt wurde vom 17. Septem- ber bis 18. Oktober 2021 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist gingen gegen das Projekt zwei Einsprachen ein. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 276 vom 30. März 2022 über die Einsprachen ent- schieden und das Projekt festgesetzt. Die Projektfestsetzung ist rechts- kräftig. Mit Beschluss Nr. 1083 vom 12. April 2023 wurden die Ausgaben durch den Stadtrat bewilligt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.
Die Gesamtkosten für die Instandsetzung der Forchstrasse im Abschnitt Apollostrasse bis Hegibachweg betragen voraussichtlich Fr. 10 870 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Davon können voraussicht- lich Fr. 1 011 000 der Baupauschale und Fr. 2 562 000 (beides einschliesslich Verwaltungskosten Werke) der Unterhaltspauschale belastet werden. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Instandsetzung der Forchstrasse im Abschnitt Apollostrasse bis Hegibachweg in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli