RRB Nr. 732/2021
Grossmünster Zürich, Instandsetzung und Optimierung, gebundene Ausgabe
30 giugno 2021Tedesco10 min
Source zh.ch
Grossmünster Zürich, Instandsetzung und Optimierung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Juni 2021
732. Grossmünster Zürich, Instandsetzung und Optimierung,
Erwägungen
Rahmenkredit (gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Das Grossmünster zählt zu den grössten und wichtigsten romani- schen Kirchen der Schweiz. Es gilt als Wahrzeichen der Stadt Zürich und steht verschiedenen Besuchergruppen offen. Im Vordergrund steht weiterhin die liturgische Nutzung. Daneben wird die Kirche auch als Konzert- und Veranstaltungsort genutzt. Mit rund einer halben Million Besucherinnen und Besuchern ist das Grossmünster eine der bedeu- tendsten Sehenswürdigkeiten im Kanton Zürich. Im Jahr 2000 wurden im und am Grossmünster die letzten ausführ- lichen Renovationsarbeiten abgeschlossen. Nun zeigt sich, dass wieder umfassende Instandsetzungsarbeiten notwendig sind. Zusätzlich sind bauliche Anpassungen in Form von Optimierungen für den täglichen Betrieb vorzunehmen. Das Grossmünster soll soweit wie möglich auch während der Instandsetzungs- und Optimierungsarbeiten öffentlich zugänglich bleiben. Die Komplexität der baulichen Massnahmen, die Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Grossmünsters und der sehr be- grenzte räumliche Spielraum bedingen ein Höchstmass an Koordina- tion und Abstimmung des Projektablaufs. Zudem können neue Er- kenntnisse, beispielsweise im Verlaufe der archäologischen Grabungen, zu Projektanpassungen führen. Das Programm für die Instandset- zungs- und Optimierungsarbeiten besteht daher aus einer Vorstudie (P1) und fünf Paketen an baulichen Massnahmen (P2–P6), die zeitlich gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2027 verwirklicht werden sollen.
Vorstudie Zustandsanalyse 2017 gab das Immobilienamt eine Zustandsanalyse für das Gross- münster in Auftrag. Die Zustandsanalyse nennt 29 Bereiche, bei denen Handlungs- und/oder Instandsetzungsbedarf bestehen. Darunter fal- len beispielsweise die Instandsetzung des Nord- und Südportals, die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung und Starkstrominstallationen und die Konservierung von Fenstern.
Massnahmenplanung Gestützt auf die bis 2018 erarbeitete Zustandsanalyse wurde 2019/2020 eine Massnahmenplanung für die Instandsetzung und Opti- mierung des Grossmünsters erarbeitet. Darin sind – neben den Hand- lungsfeldern aus der Zustandsanalyse – weitere bauliche Anpassungen zur Erfüllung von Sicherheitsvorgaben sowie die veränderten Bedürf- nisse an die Infrastruktur und den Betrieb im Grossmünster zusam- mengefasst. Im Rahmen der Planung wurden die baulichen Einzel- massnahmen entsprechend ihrer Dringlichkeit in fünf Massnahmenpa- keten (P2–P6) konzentriert. Diese Massnahmenpakete stellen den ak- tuellen, übergeordneten Projektumfang für die Instandsetzung und Optimierung dar. Die Massnahmenpakete wurden wiederum in drei grosse Teilprojekte A, B und C gebündelt. Machbarkeitsstudie Die Schutzwürdigkeit des Grossmünsters, die komplexen Abhängig- keiten sowie die räumlichen Gegebenheiten erfordern eine vertiefte Prüfung der geplanten Instandsetzungs- und Optimierungsarbeiten. Im Rahmen von zwei zeitversetzten Machbarkeitsstudien (MBS T1 und MBS T2) in den Jahren 2021 und 2022 werden die Rahmenbedingun- gen aus denkmalpflegerischer, baulicher und betrieblicher Sicht für die Projektierung und Realisierung der einzelnen baulichen Massnahmen im Teilprojekt B und C präzisiert werden. Nur eine ganzheitliche Be- trachtung und Beurteilung vermag dem historischen Bauwerk gerecht zu werden.
2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 l ll lll lV l ll lll lV l ll lll lV l ll lll lV l ll lll lV l ll lll lV l ll lll lV Kreditantrag Rahmenkredit
Planerwahlverfahren
Machbarkeitsstudie
Teilprojekt A – Unabhängige Einzelmassnahmen Projektierung P2 Baugesuch P2 Ausschreibung P2 Realisierung P2
Teilprojekt B – Grundinfrastruktur und Gebäudeerschliessung Machbarkeitsstudie Teil 1 MBS T1 Projektierung P3 Baugesuch P3 Ausschreibung P3 Realisierung P3
Teilprojekt C – Instandsetzung und Optimierung Machbarkeitsstudie Teil 2 MBS T2 Projektierung P4–6 Baugesuch P4–6 Ausschreibung P4–6 Realisierung P4–6 2027>
Abbildung 1: Geplanter Projektablauf
Beschreibung der Teilprojekte Teilprojekt A Im Teilprojekt A werden unabhängige Einzelmassnahmen mit gros- ser Dringlichkeit so schnell wie möglich umgesetzt. Im Bereich des Brandschutzes müssen Brandabschlüsse, Fluchtwege und Signalisation an feuerpolizeiliche Auflagen angepasst werden. In den beiden Tür- men und im Dachstuhl des Grossmünsters soll eine automatische Löschanlage eingebaut werden. Die Absturzsicherungen zur Empore und im Turmaufgang sind anzupassen. Zudem sollen dringend notwen- dige konservatorische Massnahmen in der Krypta und bei den Chor- fenstern umgesetzt werden. Teilprojekt B Im Grossmünster fehlt es aufgrund der veränderten betrieblichen Anforderungen an Platz für Technik- und Lagerräume. Die verschiede- nen Standorte der elektrischen und sicherheitsrelevanten Geräte im Grossmünster werden im Untergeschoss konzentriert und benötigen
mehr Raum. Anpassungen sind auch in den Bereichen der Infrastruk- tur für Tourismus (kontrollierte Besucherlenkung) sowie für grössere liturgische und kulturelle Veranstaltungen (Stuhllager) notwendig. Zu- dem muss in Erfüllung des überwiesenen Postulats KR-Nr. 413/2019 be- treffend Behindertengerechter Ausbau des Grossmünsters eine hinder- nisfreie Toilette im Untergeschoss eingebaut werden. Im Teilprojekt B sollen dafür die räumlichen Voraussetzungen im Untergeschoss ge- schaffen werden. Zugleich wird im Hinblick auf einen hindernisfreien Zugang ins Grossmünster das Bodenniveau vor dem Treppenhaus Süd angepasst. Die Umsetzung dieser baulichen Massnahme steht unter dem Vorbe- halt der Ergebnisse aus den archäologischen Abklärungen im Unter- geschoss des Grossmünsters, die in Begleitung der Kantonsarchäologie vorgenommen werden. Ebenfalls im Teilprojekt B werden die Kanalisationsleitungen in- stand gesetzt und das Gebäude mit einem neuen Wasser- und Stroman- schluss erschlossen. Neben baulichen Massnahmen stehen im Teilprojekt B konzeptio- nelle Arbeiten an. Bestehende Schäden an der Sandsteinfassade wer- den systematisch erfasst. Ein neues Messkonzept soll gewährleisten, dass das Raumklima inskünftig stets überwacht, die notwendigen Massnahmen ergriffen werden und somit weniger Temperatur- schwankungen in der Kirche entstehen. Dadurch kann der Substanz- erhalt der mittelalterlichen Fresken gewährleistet und die Behaglich- keit der Besucherinnen und Besucher verbessert werden. Teilprojekt C Im Teilprojekt C sind auf der Grundlage der Vorarbeiten in Teilpro- jekt B bauliche Anpassungen und Optimierungen sowie Instandset- zungsarbeiten im Inneren und an der Fassade des Grossmünsters ge- plant. Zu den Optimierungen gehören der Einbau der hindernisfreien Toilette, die Einrichtung einer Technikzentrale für (Not-)Strom, Brandmeldeanlage, Heizung und Beleuchtung. Die alten Installationen sind zurückzubauen. Instandsetzungen sind im Bereich des Kirchen- schiffs, des Chors und der Empore, bei den Boden-, Wand- und Decken- oberflächen und der Beleuchtung geplant. Die Aktivierung der Warm- luftheizung erfordert eine Instandsetzung der Heizregister und des Ka- nalsystems im Untergeschoss sowie den Einbau einer Filteranlage. Die Gebäudehülle und das Dach müssen instand gesetzt werden. Die statischen Mängel im Dachstuhl sind zu bereinigen und die Gewölbe zu isolieren. Die Turmschäfte und -helme werden neu gestrichen und der Dachreiter instand gesetzt. Die Dachentwässerung sowie der Blitz- schutz werden verbessert und erweitert. Über den Treppenhäusern werden Entrauchungsöffnungen eingebaut und ein Abluftsystem für den Kirchenraum erstellt.
Finanzielles Das Programm für die Instandsetzungs- und Optimierungsarbeiten am Grossmünster erstreckt sich über mehrere Jahre. Daher soll die Fi- nanzierung mit einem Rahmenkredit von insgesamt Fr. 35 000 000 er- folgen. Rahmenkredite werden für Vorhaben bewilligt, die sich über mehrere Jahre erstrecken und ein zusammenhängendes Programm von Einzelvorhaben bilden. Die einzelnen Massnahmen des Instandset- zungs- und Optimierungsprogrammes bedingen sich zwar nicht gegen- seitig und könnten daher auch einzeln bewilligt werden. Sie tragen aber alle zusammen zur Gebrauchstauglichkeit des Grossmünsters bei und bilden daher ein wohlüberlegtes Ganzes, das daher sinnvollerweise durch einen Rahmenkredit verbunden wird. Der Rahmenkredit er- mächtigt, bis zu einer bestimmten Summe für einen bestimmten Zweck finanzielle Verpflichtungen einzugehen (§§ 39 Abs. 1 lit. b sowie 38 Abs. 1 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [CRG, LS 611]).
Dispositiv
Beschliesst der Regierungsrat einen Rahmenkredit, legt er gemäss § 38 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) gleichzeitig fest, wer über dessen Aufteilung entscheidet. Über die Freigabe der einzel- nen Teilbeträge des Rahmenkredits soll das Immobilienamt entschei- den. Anteil Vorstudie (Erfolgsrechnung) Die Machbarkeitsstudien für die Instandsetzung und Optimierung des Grossmünsters dauern ab Mitte 2021 bis Mitte 2022 (Teilprojek- te A und B) sowie ab Mitte 2022 bis Mitte 2023 (Teilprojekt C). Die Kosten für die Vorstudie belaufen sich einschliesslich Reserve auf ins- gesamt Fr. 2 500 000. Der Betrag für die bereits erarbeitete Zustands- analyse und die Massnahmenplanung von Fr. 500 000 sind im Betrag für die Vorstudie enthalten. Die gesamte Ausgabe für die Vorstudie setzt sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Kostenübersicht Vorstudie Gliederung Vorstudie Total ein- schliesslich MWSt (in Franken) 01 Zustandsanalyse 2018 (bereits abgeschlossen) 200 000 02 Massnahmenplanung 2019/2020 (bereits abgeschlossen) 300 000 03 Machbarkeitsstudien 1 500 000 04 Reserve neue Erkenntnisse 500 000 Total 2 500 000 Der für die Vorstudie anfallende Teil des Rahmenkredits beträgt somit Fr. 2 500 000. Er ist als gebundene Ausgabe gestützt auf §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. d CRG durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Gesamtkosten im Umfang von Fr. 2 500 000 gehen daher zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Ver- waltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2021 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2021–2024 keine
Mittel eingestellt. Der Betrag wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert. Anteil Instandsetzung und Optimierung (Investitionsrechnung) Die Kosten für die Instandsetzung und Optimierung des Gross- münsters belaufen sich auf Fr. 32 500 000 (Stand Kostenschätzung vom Januar 2021; Preisstand 1. April 2020, 1045,6 Punkte, Basis Zürcher In- dex der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich folgt zusammen: Tabelle 2: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten (in Franken) 0 Grundstück 1 Vorbereitungsarbeiten 4 060 000 2 Gebäude 16 720 000 3 Betriebseinrichtungen 0 4 Umgebung 2 500 000 5 Baunebenkosten 1 270 000 6 Reserve 7 650 000 9 Ausstattung 300 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 32 500 000 Bei der Instandsetzung und Optimierung des Grossmünsters han- delt es sich um eine bauliche Massnahme an einem Kulturgut. Daher werden die Investitionen sofort abgeschrieben (Handbuch für Rech- nungslegung des Kantons Zürich 2021, Ziff. 3.2.13.3). Es entstehen kei- ne Kapitalfolgekosten. Der Anteil des Rahmenkredits an den Kosten der Instandsetzung und Optimierung von insgesamt Fr. 32 500 000 sind gestützt auf §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. a und b CRG als gebundene Ausgabe durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Verwendung der finanziellen Mittel erfolgt im Hinblick auf die Erhaltung und zeitgemässe Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz. Zudem dienen die baulichen Massnahmen auch der Erfüllung des überwiesenen Postulats KR-Nr. 413/2019. Die Kosten von Fr. 32 500 000 gehen daher zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsver- mögen. Für das Vorhaben sind folgende Mittel eingestellt: Tabelle 3: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) 2021 2022 2023 2024 Investitionen (in Franken) 1 900 000 2 500 000 2 100 000 4 500 000 Die fehlenden Mittel werden im KEF 2022–2025 in der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, eingestellt.
Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitions- rechnung finanziert werden kann und im Vergleich zu anderen Vorha- ben priorisiert wird.
Auf Antrag der Baudirektion: beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung und Optimierung des Grossmünsters in Zürich wird ein Rahmenkredit von Fr. 35 000 000 als gebundene Aus- gabe bewilligt. Davon gehen Fr. 2 500 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 32 500 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.
II. Das Immobilienamt entscheidet über die Aufteilung des Rah- menkredits. Die Teilbeträge orientieren sich an den Massnahmenpake- ten (P2–P6).
III. Der Betrag für die Instandsetzung und Optimierung wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)
IV. Die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 14. Januar 2021 bewilligte Ausgabe von Fr. 500 000 für die Zustandsanalyse sowie die Massnahmenplanung wird aufgehoben.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli