RRB Nr. 733/2009
Meliorationen, Bassersdorf, Unterhaltsgenossenschaft, Statuten/Unterhaltsplan, Genehmigung
7 maggio 2009Tedesco3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2009
733. Meliorationen (Unterhaltsordnung Bassersdorf)
Erwägungen
Seit 1999 wird in Bassersdorf eine Landumlegung durchgeführt. Das Projekt ist abgeschlossen, muss aber noch abgerechnet werden. Der Unterhalt der erstellten Anlagen ist im Sinne der §§ 100 ff. des Land- wirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG) sicherzustellen. An der Grundeigentümerversammlung vom 27. Oktober 2008 be- schlossen die beteiligten Grundeigentümerinnen und -eigentümer die Gründung einer Unterhaltsgenossenschaft zur Übernahme der Anlagen der Landumlegungsgenossenschaft Bassersdorf und die Umwandlung noch vorhandener Flurwege im Beizugsgebiet in Genossenschaftswege im Sinne von § 115 Abs. 6 LG. Im Sinne von § 100 Abs. 2 LG sind zudem die Anlagen der Entwässerungsgenossenschaft Bassersdorf-Dietlikon (Kantons-Kontrollnummer 888) zu übernehmen. Die Anlagen der Ent- wässerungsgenossenschaft Kloten-Bassersdorf (Kantons-Kontrollnum- mer 1454) sind bereits 1999 von der Landumlegungsgenossenschaft Bassersdorf übernommen worden. Die von der Unterhaltsgenossenschaft Bassersdorf vorgelegten Statu- ten und der Unterhaltsplan 1:5000 vom 27. Oktober 2008 entsprechen den gesetzlichen Erfordernissen und können somit genehmigt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten der Unterhaltsgenossenschaft Bassersdorf und der Unterhaltsplan vom 27. Oktober 2008 werden genehmigt.
II. Dem Übergang von Eigentum und Unterhalt der Anlagen der Landumlegungsgenossenschaft Bassersdorf, der Flurwege im Beizugs- gebiet sowie der Anlagen der Entwässerungsgenossenschaft Bassersdorf- Dietlikon an die neu gegründete Unterhaltsgenossenschaft Bassersdorf wird zugestimmt. Die Unterhaltsgenossenschaft ist für den dauernden sachgemässen Unterhalt der übernommenen Anlagen verantwortlich.
III. Der Auflösungsbeschluss der Entwässerungsgenossenschaft Bas- sersdorf-Dietlikon vom 25. März 2009 wird genehmigt.
IV. Die Unterhaltsgenossenschaft Bassersdorf hat sich innert eines Jahres nach der Mitteilung dieses Beschlusses durch ein Zeugnis des Grundbuchamtes Bassersdorf beim Amt für Landschaft und Natur über die Anmeldung der folgenden Grundbuchgeschäfte auszuweisen: a) Löschung der sich auf die Entwässerungsgenossenschaften beziehen- den Mitgliedschaftsanmerkungen. b) Anmerkung der Mitgliedschaft bei der Unterhaltsgenossenschaft Bassersdorf bei allen beigezogenen Grundstücken. c) Eintragung des Eigentums der Genossenschaft an den Wegen.
V. Der Vorstand der Unterhaltsgenossenschaft 1. beruft alljährlich eine Generalversammlung ein, an der die Rechnung des abgelaufenen Jahres und der Voranschlag für den Unterhalt der Anlagen im kommenden Jahr zu genehmigen und gegebenenfalls die Unterhaltsbeiträge festzulegen sind, 2. holt für Perimeteränderungen und für Entlassungen aus der Mit- gliedschaft sowie für jede Aufhebung, Veräusserung oder Änderung von Bodenverbesserungsanlagen die Bewilligung des Amtes für Land- schaft und Natur ein, 3. lässt Änderungen und Ergänzungen des Unterhaltsplans periodisch in den Plankopien nachtragen, 4. reicht dem Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, den Jahresbericht und den Auszug aus der Jahresrechnung ein.
VI. Der Vorstand der Unterhaltsgenossenschaft Bassersdorf wird eingeladen, das Original der Statuten im Gemeindearchiv aufzubewah- ren. Statuten und Pläne sind zudem wie folgt zuzustellen: an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilungen Landwirtschaft bzw. Wald, je ein Plan und fünf Statutenexemplare, an die Gemeinde Bassersdorf je ein Plan und ein Statutenexemplar sowie an das Grundbuchamt Bassersdorf ein Plan und zehn Statutenexemplare.
VII. Dem Amt für Landschaft und Natur, Abteilungen Landwirt- schaft bzw. Wald, obliegt die technische Oberaufsicht über die Anlagen der Unterhaltsgenossenschaft.
VIII. Der Bezirksrat Bülach wird eingeladen, als Aufsichtsbehörde die Rechnungsführung der Unterhaltsgenossenschaft Bassersdorf gemäss § 22 der kantonalen Bodenverbesserungs-Verordnung vom 28. November 1979 alle zwei Jahre zu überprüfen und dem Amt für Landschaft und Natur einen kurzen Bericht einzureichen.
IX. Mitteilung an den Gemeinderat Bassersdorf, Karl-Hügin-Platz, 8303 Bassersdorf (für sich und zuhanden der Unterhaltsgenossenschaft Bassersdorf [E]), Kurt Schmid, Dorfstrasse 9, 8306 Brüttisellen (zuhanden der Entwässerungsgenossenschaft Bassersdorf-Dietlikon [E]), den Be- zirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, das Grundbuchamt Bassersdorf, Plätzliweg 4, Postfach 416, 8303 Bassersdorf, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi