Anfrage Romaine Rogenmoser, Bülach, betreffend Unterstützung für Zoos und Tiergärten, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 147/2020
Sitzung vom 19. August 2020
734. Anfrage (Unterstützung für Zoos und Tiergärten) Kantonsrätin Romaine Rogenmoser, Bülach, hat am 11. Mai 2020 fol- gende Anfrage eingereicht: Es ist wohl unbestritten, dass Zoos und Tiergärten gemeinnützige Institutionen sind. Nicht nur, um Familien mit Kindern und den Menschen ganz allgemein eine Freude zu machen, sondern um Natur- und Arten- schutz zu betreiben. Ebenso wichtig ist der Bildungs- und Forschungs- auftrag dieser Institutionen. Ebenso unbestritten ist die Tatsache, dass – im Gegensatz zu vielen anderen Einrichtungen – die laufenden Kosten nicht so stark herunter- gefahren werden können und der Zoo bzw. die Tiergärten gerade in dieser Zeit auf Unterstützung angewiesen sind. Es kommt deshalb einer Katastrophe nahe, dass andere gemeinnützige Institutionen ab heute wieder ihre Türen und Tore öffnen können (z. B. Museen), die Tierparks und Zoos aber weiterhin geschlossen bleiben müssen und zudem nicht von finanziellen Bundesunterstützungen profitieren können. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Gedenkt der Regierungsrat sich beim Bund für eine schnellstmög- liche Öffnung der Zoos und Tierparks einzusetzen?
2. Erhält der Zoo bzw. die Tierparks vom Kanton finanzielle Unter- stützung aus den bereits gesprochenen «Corona-Geldern»?
3. Wenn ja, wie ist diese finanzielle Unterstützung ausgestaltet bzw. aus welcher Quelle kommen diese (z. B. Lotteriefonds, dessen Gelder ja insbesondere für gemeinnützige Institutionen verwendet werden müssen)?
4. Wenn nein, mit welcher Begründung erhalten die obengenannten Institutionen keine finanzielle Unterstützung? Grundsätzlich ent- spricht es ja den Vorgaben des Lotteriefonds, dass genau solche Ins- titutionen, wie Tiergärten und Zoos, in den Genuss dieser Gelder kommen sollen. Weshalb der Zoo in «normalen» Zeiten Gelder aus diesem Fonds erhält, aber genau in dieser ausserordentlich schwieri- gen Zeit nur alle anderen «kulturellen» Institutionen und Veranstalter berücksichtigt werden, bedarf einer Erklärung des Regierungsrates.
5. Sieht der Regierungsrat eine Möglichkeit, den Zoo bzw. die Tierparks mit einem Teil der bereits aus dem Lotteriefonds für die Corona-Be- wältigung bereitgestellten Gelder – die ja für kulturelle bzw. gemein- nützige Angelegenheiten reserviert worden sind – zu unterstützen? 6. Wenn ja, in welchem Ausmass? 7. Wenn nein, weshalb nicht?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Romaine Rogenmoser, Bülach, wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 7. Mai 2020 bekundete der Vorsteher der Finanz- direktion dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des In- nern sein Unverständnis über den Entscheid des Bundesrates, Museen und Kunsthäuser ab dem 11. Mai 2020 wieder der Öffentlichkeit zu- gänglich zu machen, jedoch die Zoos und Tierparks davon auszuneh- men. Das Schreiben schloss mit einem Ersuchen, diesen Entscheid nochmals zu prüfen und Zoos und Tiergärten gleich zu behandeln wie Museen und Kunsthäuser. Das Schreiben wurde dem Regierungsrat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 zur Kenntnis gebracht. In einem Antwortschreiben vom 28. Mai 2020 erklärte der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit den Entscheid des Bundesrates unter anderem mit den Risikofaktoren, die bei der Etappierung der Öffnungs- schritte zu berücksichtigen waren, namentlich der Zunahme enger Per- sonenkontakte, der Zunahme von Personenströmen, der Zahl der betrof- fenen vulnerablen Personen und der Möglichkeit, Schutzmassnahmen zu ergreifen. Ein wichtiger Aspekt sei die Vermeidung eines abrupt wesentlich erhöhten Publikumsverkehrs an vielen verschiedenen Ört- lichkeiten gewesen. Die Etappierung der Lockerung der Massnahmen habe gerade diesem Ziel gedient. Abschliessend wurde im Schreiben auf den Entscheid des Bundesrates vom 27. Mai 2020 verwiesen, der es den Zoos und Tierparks ermöglichte, ihre Tore ab dem 6. Juni 2020 wieder zu öffnen. Zu Fragen 2–7: Der Zoo Zürich und die Tierparks haben vom Kanton bislang keine Unterstützung aus den Mitteln erhalten, die zur Abfederung der wirt- schaftlichen Auswirkungen des Coronavirus bereitgestellt wurden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Tierpark Lan-
genberg, in dessen Trägerschaft auch die Baudirektion vertreten ist, keine Eintrittsgebühren erhebt. Die Ertragseinbussen betreffen dort deshalb vor allem das Restaurant und den Verkauf. Auch im Wildpark Bruderhaus, der von der Stadt Winterthur betrieben wird, ist der Ein- tritt kostenlos. Nach der Verordnung vom 20. März 2020 über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kul- tursektor (COVID-Verordnung Kultur; SR 442.15) haben Zoos und Tierparks von vornherein keinen Anspruch auf Unterstützung. Diese Verordnung hat zum Ziel, die durch die Bekämpfung des Coronavirus im Kultursektor entstandenen wirtschaftlichen Auswirkungen abzu federn, eine nachhaltige Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern sowie zum Erhalt der kulturellen Vielfalt beizutragen (Art. 1 Abs. 1 COVID-Verordnung Kultur). Mit dem «Kultursektor» sind dabei die Bereiche darstellende Künste, Design, Film, visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen gemeint (Art. 2 Bst. a COVID-Verord- nung Kultur). Der Begriff «Museen» erfasst nach den Erläuterungen des Bundesamtes für Kultur (in der Fassung vom 13. Mai 2020) öffent- lich zugängliche Museen, Ausstellungsorte und Sammlungen sowie die Vermittlung von kulturellem Erbe, nicht dagegen Zoos und botanische Gärten sowie den Betrieb von historischen Stätten und Gebäuden. Nicht von vornherein ausgeschlossen wäre dagegen eine Unterstüt- zung aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds. Mit Beschluss Nr. 262/2020 sprach der Regierungsrat den zuständigen Direktionen zusätzliche Mittel aus dem Lotteriefonds für die Unterstützung ge- meinnütziger Organisationen in den Bereichen Kultur, Denkmalpflege, Naturbildung, Sport, Bildung und Volkswirtschaft zu. Der Bereich Na- turbildung bezieht sich dabei nicht auf den Zoo Zürich und die Tier- parks, sondern auf die vier Naturzentren im Kanton Zürich (vgl. Vor- lage 5144). Für den Fall, dass weitere gemeinnützige Organisationen ausserhalb der genannten Bereiche unterstützt werden müssten, stellte der Regierungsrat in Aussicht, eine Unterstützung aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds zu prüfen. Im Hinblick darauf hat die Fi- nanzdirektion im Internet ein Merkblatt zur ausserordentlichen Unter- stützung von gemeinnützigen Organisationen aus dem Lotteriefonds im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie veröffentlicht. Bis- her sind vom Zoo und den Tierparks allerdings keine entsprechenden Unterstützungsgesuche eingegangen. Sollten noch solche eingehen, würden sie nach Massgabe des Merkblatts geprüft.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regie- rungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli