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Decisione

RRB Nr. 741/2009

Militärgesetz, Änderung, konferenzielle Anhörung, Verzicht, Schreiben an das VBS

7 maggio 2009Tedesco3 min

Source zh.ch

Militärgesetz, Änderung, konferenzielle Anhörung, Verzicht, Schreiben an das VBS

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Mai 2009

741. Änderung des Militärgesetzes im Zusammenhang mit

Erwägungen

der Botschaft zum Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst im Einsatz zur Unterstützung der Operation NAVFOR Atalanta der Europäischen Union sowie zur Änderung des Militärgesetzes (konferenzielle Anhörung, Verzicht)

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 24. April 2009, mit dem Sie uns die Gelegenheit einräumen, im Rahmen einer konferenziellen Anhö- rung am 11. oder 13. Mai 2009 in Bern zu einer Anpassung von Art. 69 des Militärgesetzes betreffend Assistenzdienst im Ausland Stellung zu nehmen. Die Anhörung soll sich dabei nicht auf die internationale Mi- litäroperation NAVFOR Atalanta der EU (Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias) beziehen, über die der Bundesrat am 25. Feb- ruar 2009 unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments entschieden hat. Mit der Gesetzesänderung soll der militärische Assistenzdienst um internationale Polizeiaktionen bzw. um Polizeieinsätze im Ausland er- gänzt werden, bei denen zivile oder militärische Behörden an Ort und Stelle diese Aufgabe nicht übernehmen können und schweizerische In- teressen direkt oder indirekt gefährdet sind. Zudem wird vorgesehen, dass Assistenzdiensteinsätze für militärisches Personal auch ausserhalb der Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen im grenznahen Raum für obligatorisch erklärt werden können. Die Gesetzesänderung betrifft Fragen der Aussenpolitik des Bundes und des damit verbundenen Armeeeinsatzes im Ausland. Wie im Erläu- ternden Bericht festgehalten ist, wird aus zeitlichen Gründen auf ein Vernehmlassungsverfahren verzichtet. Da die anstehenden Fragen die Schnittstelle zwischen Militär und Po- lizei betreffen, werden die Interessen der Kantone im vorliegenden Zu- sammenhang sinnvollerweise von einer Vertretung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) wahrgenommen. Wir verzichten daher auf eine Teilnahme an der Anhörung.

Im Übrigen ist abschliessend anzumerken, dass sich die zeitliche Dringlichkeit des Geschäfts offenbar aus der Verknüpfung mit dem Bundesbeschluss über die Militäroperation NAFVOR Atalanta ergibt. Nachdem diese Militäroperation gemäss Anhörungsunterlagen aber unabhängig von der vorgesehenen Gesetzesänderung ist, vermögen wir nicht zu erkennen, weshalb keine ordentliche Vernehmlassung durchge- führt werden kann. Ebenfalls in zeitlicher Hinsicht stellt sich die Frage, ob eine Regelung zur Erweiterung des Assistenzdienstes um internatio- nale Polizeiaktionen nicht erst nach Vorliegen des in Aussicht gestellten neuen Sicherheitspolitischen Berichts erfolgen sollte.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und an die Sicher- heitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi