RRB Nr. 743/2014
Strassen, Zürich, Schaffhauser-/Glatttalstrasse, Projektgenehmigung
2 luglio 2014Tedesco3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juli 2014
743. Strassen (Zürich, Schaffhauser-/Glattalstrasse)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 21. Februar 2014 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Schaffhauserstrasse (HVS 4) und Glat- talstrasse (HVS 30038), Abschnitte Schärenmoos- bis Unterbachstrasse bzw. Schaffhauser- bis Kolbenackerstrasse, Zürich (Bau Nr. 04 019), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassen- gesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, den Knoten Schaffhauser-/Glattalstrasse neu mit einer Lichtsignalanlage zu regeln. Dieser Knoten liegt auf dem Zu- bringer zur Autobahn A 1 (Anschluss Seebach) und nach Glattbrugg. Er ist mit der bestehenden Vortrittsregelung oftmals überlastet, was zu Staus und auch zu Behinderungen des öffentlichen Verkehrs führt. Mit dem Projekt wird diese Situation behoben und der Verkehrsfluss verbessert. Zudem werden die Fussgängerbeziehungen verbessert und für den Rad- verkehr in sämtlichen Richtungen Radstreifen markiert. Zur Bevorzu- gung der Busse wird auf der Glattalstrasse ab der Haltestelle Ausserdorf- strasse bis zur Schaffhauserstrasse eine separate Busspur erstellt. Im Zuge der Bauarbeiten werden der Strassenoberbau im Projektperimeter sowie verschiedene Werkleitungen erneuert. Ferner wird der Durchlass des Katzenbachs unter der Schaffhauserstrasse instand gestellt. Die Bauarbeiten sind von November 2014 bis Frühling 2016 vorgesehen. Die vom AFV in den Begehrensäusserungen vom 27. März 2006 und vom 23. Mai 2008 gemachten Auflagen wurden im Projekt berücksich- tigt. Durch die geregelte Situation am Knoten kann die Verkehrssicher- heit verbessert und die Leistungsfähigkeit wie im heutigen Rahmen be- stehend, gewährleistet werden. Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach § 13 und §§ 16 ff. StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Gegen das Projekt gingen 13 Ein- sprachen ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 1285 vom 3. Oktober 2012 wurde über die Einsprachen entschieden und das Projekt festgesetzt. Dieser Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerungsmassnahmen an der Schaff- hauser-/Glattalstrasse, Abschnitte Schärenmoos- bis Unterbachstrasse bzw. Schaffhauser- bis Kolbenackerstrasse betragen Fr. 16 106 000 (ein-
schliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 10 278 000. Das Projekt ist Bestandteil des Agglomerationsprogramms des Kan- tons Zürich (1. Generation), an das der Bund Beiträge leistet. Für das vor- liegende Projekt ist nach heutiger Einschätzung mit einem Bundesbei- trag von rund Fr. 700 000 zu rechnen. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Schaffhauser-/ Glattalstrasse, Abschnitte Schärenmoos- bis Unterbachstrasse bzw. Schaff- hauser- bis Kolbenackerstrasse in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi