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Decisione

RRB Nr. 744/2019

Internationale Zusammenarbeit 2021-2024, Schreiben an das EDA

21 agosto 2019Tedesco5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2019

744. Internationale Zusammenarbeit 2021–2024 (Vernehmlassung)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 2. Mai 2019 haben das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Departe- ment für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Kantonsregie- rungen zur Vernehmlassung zu den Bundesbeschlussentwürfen und zum erläuternden Bericht über die internationale Zusammenarbeit (IZA) 2021–2024 eingeladen. Der erläuternde Bericht schlägt folgende Schwerpunkte der Schweizer IZA für die Jahre 2021–2024 vor: die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort, den Kampf gegen den Klimawandel und gegen die Ursachen irregu- lärer Migration und Zwangsmigration sowie das Engagement für Rechts- staatlichkeit und Frieden. Die IZA der Schweiz soll sich grundsätzlich nach den Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung, den Interessen der Schweiz und dem Mehrwert richten, der die Schweizer IZA im interna- tionalen Vergleich bietet. Die strategische Verknüpfung zwischen der IZA und Migrationspolitik soll gestärkt werden, namentlich durch die Be- kämpfung von Fluchtursachen. Das EDA wird seine bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (ein Bestandteil der IZA) auf vier Schwerpunktregionen ausrichten (Nord- afrika und Mittlerer Osten, Subsahara-Afrika, Zentral-, Süd- und Süd- ostasien sowie Osteuropa). Diese geografische Fokussierung wird durch eine Reduktion der Anzahl der EDA-Schwerpunktländer ergänzt. Das WBF wird in diesen vier Regionen sein Engagement in einer begrenz- ten Zahl von Schwerpunktländern beibehalten und seine Tätigkeit in ge- wissen Schwellenländern Lateinamerikas fortführen. Der Bundesrat ist gemäss dem Vernehmlassungsgesetz (SR 172.061) im vorliegenden Fall nicht zu einer Vernehmlassung verpflichtet. Die zuständigen Departemente möchten jedoch mit ihrer freiwilligen Ver- nehmlassung eine breite Debatte zur IZA der Schweiz und damit eine bessere Verankerung der Schweizer Aussenpolitik im Inland erwirken.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für auswärtige An- gelegenheiten und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bil- dung und Forschung (Zustelladressen: Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Freiburgstrasse 130, 3003 Bern, sowie Staatssekretariat für Wirtschaft, Holzikofenweg 36, 3003 Bern; auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an M21-24@eda.admin.ch): Mit Schreiben vom 2. Mai 2019 haben Sie uns zur Vernehmlassung zu den Bundesbeschlussentwürfen und zum erläuternden Bericht über die internationale Zusammenarbeit (IZA) 2021–2024 eingeladen. Wir dan- ken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Allgemeine Bemerkungen Die IZA ist grundsätzlich Sache des Bundes. Die Kantone sind von der IZA bzw. den entsprechenden finanziellen Aufwendungen des Bun- des nicht direkt betroffen. Sie können dem Bund hingegen bei der Um- setzung mit der Bereitstellung von wertvollem Expertenwissen in ihren Zuständigkeitsbereichen zur Seite stehen. In diesem Rahmen ist der Kan- ton Zürich gerne bereit, sein spezifisches Fachwissen zur Verfügung zu stellen. Der Kanton Zürich betreibt selber keine eigene Politik der Entwick- lungszusammenarbeit. Über den Lotteriefonds werden Leistungen zu- gunsten von Projekten Dritter ausgerichtet. Dabei werden Projekte einer- seits von bewährten Hilfswerken, anderseits von Institutionen des öffent- lichen Rechts und von staatsnahen Institutionen (wie z. B. Kinderspital Zürich, Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Pädagogische Hochschule Zürich) unterstützt. Bemerkungen zu den Bundesbeschlussentwürfen und zum erläuternden Bericht Wir begrüssen die vorgeschlagene Ziel- und Schwerpunktsetzung der IZA der Schweiz für den Zeitraum 2021–2024. Angesichts der Zunahme der weltweiten, freiwilligen und erzwungenen Migration ist es folgerich- tig, dass das Thema Migration einen der vier thematischen Schwerpunkte bildet. Auch das vorgeschlagene Ziel, in erster Linie die Ursachen von Zwangsmigration und irregulärer Migration zu reduzieren sowie den Schutz von Migrantinnen und Migranten zu verbessern, begrüssen wir. Die Stärkung der strategischen Verknüpfung zwischen der IZA und der Migrationspolitik birgt allerdings die Gefahr überhöhter Erwartungen an die Wirkung der Schweizer IZA auf die Migration. Die Ursachenbe- kämpfung von Zwangsmigration führt kurz- und mittelfristig nicht not-

wendigerweise zu weniger weltweiter Migration. Entwicklungsprogramme wirken oft erst nach Jahren und inwiefern sie die gewünschten Wirkun- gen zeigen und den Menschen dauerhaft eine Lebensgrundlage in ihrer Herkunftsregion ermöglichen, hängt von langfristigen Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie der Ko- operationsbereitschaft der Regierungen ab. Wir empfehlen, die zu erwar- tende kurz-, mittel- und langfristige Wirkung der Schweizer IZA auf die weltweite Migration im Rahmen der Botschaft IZA 2021–2024 zu rela- tivieren. Die IZA muss in eine umfassende und weitsichtige Konzeption der Migrationsprävention eingebettet sein, in der andere Bereiche der schweizerischen Politik eine ebenso bedeutende Rolle spielen. Ferner ist zu bedenken, dass die vorgesehene verstärkte wirtschafts- und migrations- politische Ausrichtung auch mit der Zielsetzung der IZA kollidieren kann, wie z. B. die sehr arme Bevölkerung zu unterstützen. Die Fokussierung auf vier Schwerpunktregionen und die Reduktion der Anzahl der EDA-Schwerpunktländer zwecks grösserer Wirkung der Schweizer Aktivitäten der IZA können wir nachvollziehen. Wir regen an, die Kriterien und die Situation in Bezug auf die Länder, die wegen der geografischen Verlagerung nicht mehr von der Unterstützung des EDA profitieren, im Hinblick auf die nächste Botschaftsperiode erneut zu prüfen. Gemäss den im erläuternden Bericht festgehaltenen Prognosen wer- den die öffentlichen Mittel für die Entwicklungshilfe der Schweiz ledig- lich 0,45% (bzw. nach Abzug der anrechenbaren Betreuungskosten für Asylsuchende noch 0,4%) des Bruttonationaleinkommens (BNE) betra- gen. Vor dem Hintergrund der internationalen Solidarität und entspre- chenden Zusagen der Schweiz erscheint diese Quote zu tief. Es wird we- der die von den eidgenössischen Räten 2011 beschlossene Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5% des BNE noch die Zielvorgabe von 0,7% des BNE zur Umsetzung der Agenda 2030 erreicht.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli