RRB Nr. 748/2016
Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen, Bedarfsplanung 2017-2019, Genehmigung
13 luglio 2016Tedesco4 min
Source zh.ch
Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen, Bedarfsplanung 2017-2019, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2016
748. Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen,
Erwägungen
Bedarfsplanung 2017–2019 Gemäss § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Invalideneinrichtungen für erwach- sene Personen und den Transport von mobilitätsbehinderten Personen vom 1. Oktober 2007 (IEG, LS 855.2) ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Einrichtungen mit Wohn- und Arbeitsplätzen für erwachsene invalide Menschen im Kanton Zürich zu gewährleisten. Die Sicherheitsdirektion plant gemäss § 13 das bedarfsgerechte Angebot, wobei die Planungspe- rioden in der Regel drei Jahre betragen. Die Planung unterbreitet die Sicherheitsdirektion dem Regierungsrat zur Genehmigung. Die bisher vom Regierungsrat genehmigten Bedarfsplanungen betra- fen die Perioden 2011–2013 (RRB Nr. 1203/2010) und 2014–2016 (RRB Nr. 834/2013). Der vorliegende Beschluss betrifft die Planungsperiode 2017–2019. Ausgangslage für die entsprechende Bedarfsplanung bildet wie bei den früheren Planungsperioden ein Planungsbericht, den das Kan- tonale Sozialamt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern, Soziale Arbeit, erstellt hat. Dieser vom 15. April 2016 datierende Bericht geht für die Planungsperiode 2017–2019 von folgenden Bedarfsprognosen für zusätzliche Plätze aus: insgesamt 117 Plätze im Angebotsbereich «Kol- lektives Wohnen mit Grundbetreuung» und insgesamt 286 Plätze im An- gebotsbereich «Tagesstruktur, Beschäftigung und Arbeit». Die Prognose für den steigenden Platzbedarf kann auf verschiedene Einflussfaktoren zurückgeführt werden. Zu erwähnen ist die in den ver- gangenen Jahren verbesserte medizinische Behandlung und Versorgung, die zu einer höheren Lebenserwartung führt. In Verbindung mit den gleichbleibenden Eintritten von jungen Erwachsenen in Invalidenein- richtungen müssen zusätzliche Plätze geschaffen werden, um den erhöh- ten Bedarf zu decken. Die Daten zum Individuellen Betreuungsbedarf (IBB) zeigen zudem einen überproportionalen Anstieg der benötigten Plätze im Schwerstbehindertenbereich. Im Rahmen der Leistungsüberprüfung 2016 hat der Regierungsrat für die Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, die Massnahme F3.2 festgelegt. Nach dieser sollen die Beiträge an die Invalideneinrichtungen 2017–2019 und damit für die Bedarfsplanperiode auf dem Niveau 2016 stabilisiert werden. Die Umsetzung dieser Massnahme hat auch Auswir- kungen auf die Bedarfsplanung. Zum einen erfolgt eine Erhöhung der
Auslastungsvorgabe für die Invalideneinrichtungen im Wohnbereich von bisher 95% auf 96% und im Tagesstrukturbereich von bisher 95% auf 97%. Zum andern sind bei der Bedarfsplanung ergänzend Prioritäten zu setzen. Diese haben bei der Schaffung der 117 Wohnplätze und der damit verbundenen Tagesstrukturplätze zu liegen. Damit kann sichergestellt werden, dass den Personen, die zwingend auf einen Wohnheimplatz in einer Behinderteninstitution angewiesen sind, auch die erforderlichen Tagesstrukturplätze zur Verfügung stehen. Hingegen sind bei der Planung für den Angebotsbereich «Tagesstruktur, Beschäftigung und Arbeit» 117 anstelle der im Bericht aufgezeigten 286 Plätze aufzunehmen. Mit die- ser Bedarfsplanung wird die Plafondvorgabe der Leistungsüberprüfung 2016 bzw. die entsprechende Vorgabe für das Budget 2017 und den KEF 2017–2020 eingehalten. Die beschriebene Einschränkung der Zunahme des Platzangebots im Bereich der Tagesstrukturplätze ist sozialpolitisch verantwortbar, zumal der ganze prognostizierte Bedarf an zusätzlicher Wohnstruktur mit der damit verbundenen Tagesstruktur in der Planung abgedeckt wird. Es er- geben sich damit in den Angebotsbereichen «Kollektives Wohnen mit Grundbetreuung» und «Tagesstruktur, Beschäftigung und Arbeit» für die Periode 2017–2019 im Einzelnen folgende Planungszahlen: Wohnform Anzahl Plätze Veränderung Anzahl Plätze Ende 2016 Bedarfsplanung Ende 2019 2017–2019 Wohnheim/Wohngruppe 3489 117 3606 Betreutes Wohnen 277 0 277 Wohnschulen 20 0 20 Total 3786 117 3903 (Kollektives Wohnen mit Grundbetreuung)
Wohnform Anzahl Plätze Veränderung Anzahl Plätze Ende 2016 Bedarfsplanung Ende 2019 2017–2019 Tagesstätte/Beschäftigung 2039 87 2126 Beschäftigungsplatz 188 0 188 Arbeitsplatz externe Leistung 3159 10 3169 Arbeitsplatz interne Leistung 640 10 650 Externer Integrationsplatz 136 10 146 Total 6162 117 6279 (Tagesstruktur, Beschäftigung und Arbeit)
Die Abgeltung des Kantons an die Invalideneinrichtungen für die von ihnen zur Verfügung gestellten Plätze wird in Leistungsvereinbarungen festgelegt, zu deren Abschluss die Sicherheitsdirektion bzw. das Kanto- nale Sozialamt zuständig ist (§§ 14 und 16 IEG). Die entsprechenden Aus- gaben sind im Entwurf zum Budget 2017 und zum KEF 2017–2020 ent- halten und werden dem Buchungskreis Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, belastet. Der Bedarf an zusätzlichen Plätzen ist begründet und nachvollziehbar. Die Bedarfsplanung 2017–2019 ist zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Bedarfsplanung 2017–2019 gemäss den Erwägungen wird ge- nehmigt.
II. Die Sicherheitsdirektion wird mit der Umsetzung beauftragt.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi