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Decisione

RRB Nr. 75/2014

Meliorationen, Wetzikon, Unterhaltsgenossenschaft Wetzikon, neue Statuten, Genehmigung

22 gennaio 2014Tedesco2 min

Source zh.ch

Meliorationen, Wetzikon, Unterhaltsgenossenschaft Wetzikon, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Januar 2014

75. Meliorationen (Unterhaltsgenossenschaft Wetzikon,

Erwägungen

Statuten, Neuerlass) Die Unterhaltsgenossenschaft (UG) Wetzikon ersucht um die Geneh- migung von neuen Statuten. Die Statuten vom 28. November 2006 sind im Hinblick auf die baldige Auflösung der Landumlegungsgenossen- schaft Robenhausen-Wetzikon, der Meliorationsgenossenschaft Wetzi- kon Nordost sowie einzelner Entwässerungsgenossenschaften auf dem Gebiet der Gemeinde Wetzikon anzupassen. Der Unterhalt der ge- nannten Genossenschaften soll durch entsprechende Erweiterung des Unterhaltsperimeters der UG Wetzikon sichergestellt werden. Die UG Wetzikon hat deshalb am 29. Mai 2013 neue Statuten beschlossen, die dem wesentlich vergrösserten Beizugsgebiet Rechnung tragen. Die Statuten entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind daher zu ge- nehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten vom 29. Mai 2013 der Unterhaltsgenossenschaft Wet- zikon werden genehmigt.

II. Die Genossenschaft wird eingeladen, die Statuten zu vervielfälti- gen und wie folgt zuzustellen: an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilungen Landwirtschaft und Wald (je zwei Exemplare), und an das Grundbuchamt Wetzikon (fünf Exemplare). Die Originalstatuten blei- ben bei der Genossenschaft.

III. Mitteilung an die Unterhaltsgenossenschaft Wetzikon (Präsident: Felix Holenstein, Schönenwerdstrasse 46, 8620 Wetzikon), den Bezirks- rat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, das Grundbuchamt Wetzikon, Turnhallenstrasse 2, 8620 Wetzikon, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi