Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 752/2022

Strassen, Zürich, Widmerstrasse, Projektgenehmigung

18 maggio 2022Tedesco3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Mai 2022

752. Strassen (Zürich, Widmerstrasse)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 28. Februar 2022 das Projekt mit der Bau-Nr. 14 110 für die Sanierung und Umgestal- tung der Widmerstrasse, Abschnitt Albis- bis Kalchbühlstrasse, Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Widmerstrasse ist kommunal klassiert und ihr entlang verläuft ein regional klassierter Fuss- und Wanderweg. Die Albisstrasse ist eine Hauptverkehrsstrasse (HVS 383). Diese Verbindungen gelten als über- kommunal im Sinne von § 45 in Verbindung mit § 1 StrG. Das Projekt sieht vor, an der Widmerstrasse, im Abschnitt Albis- bis Kalchbühlstrasse, den Strassenoberbau zu erneuern und den Strassen- raum umzugestalten. Die Widmerstrasse wird im betroffenen Perimeter neu zu einer Tempo-30-Zone. Die Fahrbahn wird zugunsten des süd- lichen Trottoirs und von Baumpflanzungen verschmälert. Die überkom- munale Albisstrasse ist nur von Werkleitungsarbeiten betroffen. Der Baubeginn ist für 2023 geplant. Das Amt für Mobilität hat sich zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 28. Februar 2019 geäussert und hat keine Anträge angebracht. Mit dem Projekt wird der regional klassierte Fuss- und Wanderweg aufgewertet. Die Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt wurde vom 30. Ok- tober bis 30. November 2020 öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt gin- gen innerhalb der Frist vier Einsprachen ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 677 vom 30. Juni 2021 wurde über die Einsprachen entschieden und das Projekt festgesetzt. Die Freigabe der Kosten erfolgte mit dem Stadt- ratsbeschluss Nr. 75 vom 26. Januar 2022. Die Beschlüsse sind rechts- kräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Sanierung der Widmerstrasse, im Abschnitt Albis- bis Kalchbühlstrasse, betragen voraussichtlich Fr. 10 149 000 (ein- schliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 178 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke).

Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Sanierung der Widmerstrasse, im Abschnitt Albis- bis Kalchbühlstrasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volks- wirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli