RRB Nr. 76/2019
Projekt Gymnasium 2022, neue Ausgabe
30 gennaio 2019Tedesco4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Januar 2019
76. Projekt «Gymnasium 2022» (Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kanto- nalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat am 27. Oktober 2017 beschlos- sen, am Gymnasium Informatik als obligatorisches Fach einzuführen. Diese Einführung hat Auswirkungen auf die Stundentafeln und Lehr- pläne der Gymnasien. Überdies erfolgt in der Volksschule ab dem Schul- jahr 2018/2019 die Einführung des Zürcher Lehrplans 21. Dies erfordert ebenfalls Anpassungen an den Lehrplänen und Stundentafeln der Gymnasien, damit der Anschluss an die Volksschule weiterhin gewähr- leistet werden kann. Die Arbeiten an Lehrplänen und Stundentafeln sollen mit weiteren Arbeiten zusammengefasst werden. Zu den weiteren Arbeiten gehört ins- besondere die MINT-Förderung auf der gymnasialen Unterstufe (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik, vgl. Bericht und Antrag zum Postulat KR-Nr. 240/2011 betreffend Mathematisch-natur- wissenschaftliches Profil schon im Langzeitgymnasium, Vorlage 5192). Zudem müssen die rechtlichen Vorgaben zum gymnasialen Unterricht im Kanton Zürich wegen ihrer Unvollständigkeit und fehlenden Aktuali- tät überarbeitet werden. Ferner wurden in den letzten Jahren verschie- dene Geschäfte mit Blick auf die anstehenden Arbeiten an den Stunden- tafeln, Lehrplänen und rechtlichen Vorgaben sistiert. Dazu gehören bei- spielswiese die Einführung eines zweisprachigen Lehrgangs im Unter- gymnasium, die Ausweitung der Jahrespromotion auf das zweitletzte Jahr vor der Maturität oder die Einführung eines Fachs «Religionen, Kultu- ren, Ethik» im Untergymnasium. Die genannten Herausforderungen werden im Projekt «Gymnasium 2022» gemeinsam bearbeitet. Der Bildungsrat hat dazu die wesentlichen Eckpunkte festgelegt. Er wird die weiteren Projektschritte beschliessen.
B. Projektziele Das Projekt «Gymnasium 2022» umfasst drei Handlungsfelder: «Unter- gymnasium», «Obergymnasium» und «Kantonale Rahmenvorgaben». Im Handlungsfeld «Untergymnasium» soll die Lektionendotation in MINT-Fächern erhöht werden. Dies entspricht einer Annäherung der gymnasialen Stundentafeln an die Stundendotationen, die im Lehrplan 21 für die Volksschule vorgesehen sind. Im Hinblick auf eine Abstimmung
mit dem Lehrplan 21 wird im Untergymnasium zudem die Einführung der Fächer «Informatik» sowie «Religionen, Kulturen, Ethik» angestrebt. Darüber hinaus werden die Lehrpläne des Untergymnasiums auf den Lehrplan 21 abgestimmt und die Einführung immersiver Lektionen für alle Schülerinnen und Schüler geprüft. Im Handlungsfeld «Obergymnasium» steht die Einführung des obli- gatorischen Fachs «Informatik» im Zentrum der Arbeiten. Zudem wer- den die Lehrpläne auf den Lehrplan 21 und die veränderten Lehrpläne und Stundentafeln des Untergymnasiums abgestimmt sowie die Ermög- lichung des Schwerpunktfachs «Philosophie/Pädagogik/Psychologie» geprüft. Im Handlungsfeld «Kantonale Rahmenvorgaben» wird ein neues Re- glement erarbeitet, das durch den Bildungsrat zu erlassen ist. Das Reg- lement wird Rahmenvorgaben zu Stundentafeln, Lehrplänen und Fach- schaftsrichtlinien umfassen und Vorgaben zu den Promotionsfächern machen. Im Rahmen des Projekts werden drei Produkte erarbeitet. Das ge- nannte Reglement wird ausgearbeitet, und es werden Handreichungen erarbeitet, die das Umsetzen der Rahmenvorgaben an den Schulen er- leichtern. Zudem werden Rekrutierungs- und Befähigungsmassnahmen getroffen. Diese stellen sicher, dass genügend qualifizierte Lehrperso- nen für neue Fächer bereitstehen, die im Rahmen von «Gymnasium 2022» eingeführt werden.
C. Finanzierung Für das Projekt «Gymnasium 2022» sind von 2019 bis 2022 Mittel zur Finanzierung der Massnahmen bereitzustellen. Rund die Hälfte der Kosten entfällt auf Projektmitarbeitende, wobei es sich bei der Mehrzahl dieser Mitarbeitenden um entlastete Lehrpersonen handelt. Die andere Hälfte fällt bei der Umsetzung der Rahmenvorgaben an den Schulen an. Konkret sind für die Umsetzung des Projekts von 2019 bis 2022 die fol- genden finanziellen Mittel notwendig (in Franken): Budgetposten 2019 2020 2021 2022 Total Personalkosten 317 500 257 500 837 500 767 500 2 180 000 Projektsekretariat, Entlastung Lehrper- sonen in Projektgruppe und Arbeits- gruppen, entlastete Lehrpersonen für die Umsetzung an den Schulen Sachaufwand 230 000 230 000 220 000 20 000 700 000 Dienstleistungen Dritter (z. B. Expertisen zu Lehrplänen und Rekrutierungsfragen) Total 547 500 487 500 1 057 500 787 500 2 880 000
Die Ausgaben für das Projekt «Gymnasium 2022» sind im Budget 2019 und im KEF 2019–2022 nicht eingestellt, können aber innerhalb der Leis- tungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, kompensiert werden. Im Zusammenhang mit der Einführung des obligatorischen Fachs «Informatik» können ab 2023 wiederkehrende Kosten anfallen. Diese lassen sich zurzeit noch nicht beziffern, da die Frage, ob wiederkehrende Kosten entstehen werden, von der Ausgestaltung der Stundentafeln der einzelnen Schulen abhängt, insbesondere von der Lektionendotation für das Fach «Informatik» und dem Umfang der Lektionenkürzungen in an- deren Fächern. Die Vorgaben für die Stundentafeln bzw. die Eckwerte für das Fach «Informatik» werden im Rahmen des Projekts «Gymnasium 2022» erarbeitet.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt «Gymnasium 2022» wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 880 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, bewilligt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli