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Decisione

RRB Nr. 761/2014

Amt für Landschaft und Natur, Stellenplan, Ergänzung

2 luglio 2014Tedesco5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juli 2014

761. Amt für Landschaft und Natur (Stellenplanänderung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Im Rahmen der neuen Agrarpolitik 2014–2017 (AP 2014) wurde das Direktzahlungssystem des Bundes weiterentwickelt und neu strukturiert. Die bisherige Aufteilung in allgemeine und ökologische Direktzahlungen entfällt. Neu wird jede gemeinwirtschaftliche Leistung mit einer eigenen Beitragsart gefördert. Neben sechs weiteren Beitragskategorien wurden mit der AP 2014 die sogenannten Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) ein- geführt. Diese werden ausgerichtet zur Erhaltung, Förderung und Wei- terentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften (Art. 74 Landwirtschafts- gesetz vom 29. April 1998, Art. 63 f. Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 2013 [DZV]). Bisher konnte die Pflege der Kulturlandschaft nur unter den Blickwinkeln Offenhaltung von Flächen (Hangbeiträge, Sömmerungsbeiträge) oder Vielfalt der Lebensräume (Vernetzungsbei- träge) mit Direktzahlungen gefördert werden. Vorwiegend ästhetisch begründete Landschaftsleistungen konnten nicht unterstützt werden. Mit den LQB sollen neu die gezielte Pflege traditioneller Kulturlandschaf- ten, die Aufwertung landschaftlich wenig attraktiver Kulturlandschaf- ten und landschaftsbezogene Leistungen der Landwirtschaft in Zusam- menhang mit neuen gesellschaftlichen Ansprüchen der Bevölkerung an die Kulturlandschaft namentlich in periurbanen Räumen (Erholung, Frei- zeit) gefördert werden. Unter dem Titel Landschaftsqualitätsbeiträge stellt der Bund erheb- liche Beträge zur Verfügung. Pro Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) von Betrieben mit Bewirtschaftungsvereinbarungen kann der Kan- ton bis zu Fr. 360 ausrichten (DZV Anhang 7 Ziff. 4.1). Davon übernimmt der Bund 90%, sofern der Kanton die restlichen 10% übernimmt. Die Um- setzung von Landschaftsqualitätsprojekten soll zeitlich gestaffelt erfol- gen. Bis Ende 2017 sind die Mittel des Bundes für LQB plafoniert auf höchstens Fr. 120 je Hektare LN, was für den Kanton Zürich Fr. 8 640 000 ergibt. Ein Kantonsbeitrag von Fr. 864 000 löst somit einen Bundesbei- trag von Fr. 7 776 000 aus. Bei einem geplanten Beitrag von durchschnitt- lich Fr. 240 je Hektare LN können theoretisch auf 50% der Nutzfläche LQB ausgerichtet werden. Dies entspricht der erwarteten Beteiligung während der ersten vier Jahre Laufzeit. Ab 2018 wird diese Plafonie-

rung aufgehoben, sodass Landschaftsqualitätsprojekte in allen Regionen möglich sind. Vorbehalten bleibt eine Änderung der Bundesagrarpoli- tik ab der Legislaturperiode 2018–2021.

B. Umsetzung von Landschaftsqualitätsprojekten, Aufgaben des Kantons LQB sind projektbezogen konzipiert und räumen den Regionen gros- sen Gestaltungsspielraum ein. Eine regionale Trägerschaft erarbeitet für ein definiertes Gebiet unter Einbezug von Bevölkerung und Land- wirtschaft ein Projekt. Gestützt auf eine umfassende Landschaftsanalyse werden Landschaftsziele und Massnahmen zu deren Erreichung festge- legt und die Massnahmen nach Landschaftseinheiten priorisiert. Das Dossier wird dem Kanton übermittelt. Die kantonale Fachstelle konkretisiert in einem Projektbericht die von der Projektträgerschaft vorgeschlagenen Massnahmen, erstellt einen pro- jektspezifischen Verteilschlüssel für die LQB und überprüft, ob die ge- setzlichen Grundlagen und kantonalen Vorgaben eingehalten werden. Auf der Grundlage eines Massnahmenkonzepts, von vorgeschlagenen Beitragsansätzen und einer Annahme zur Beteiligung ist eine Kosten- schätzung zu erstellen. Ausserdem sind ein Konzept für die Kontrolle der Umsetzung und die Evaluation des Projekts zu erarbeiten und Sanktio- nen festzulegen. Im Rahmen des Evaluationskonzepts ist darzulegen, wie die Wirkungskontrolle der LQB-Projekte vorgenommen wird. Der Projektbericht wird dem Bundesamt für Landwirtschaft zur Genehmi- gung eingereicht. Im Rahmen der Umsetzung schliesst der Kanton mit interessierten Landwirtinnen und Landwirten zeitlich befristete (in der Regel achtjährige), verlängerbare Vereinbarungen (gesamtbetriebliche Bewirtschaftungsvereinbarungen) ab und richtet jährlich einen betriebs- spezifischen LQB aus. Zudem ist der Kanton für die Projektbewertung, die Umsetzungs- und Wirkungskontrolle verantwortlich. Bundesgelder werden nur ausbezahlt, wenn die Projekte korrekt eingereicht, umge- setzt und kontrolliert werden. 2014 wurden zwei Projekte eingereicht (Projekt Zürcher Oberland und Projekt Pfannenstiel). Die Projektperimeter dieser beiden Projekte decken gut ein Drittel der Kantonsfläche ab und betreffen rund 800 Land- wirtschaftsbetriebe. Für 2015 wird mit mindestens drei weiteren Projek- ten gerechnet. Gemäss heutigen Schätzungen kann davon ausgegangen werden, dass frühestens 2016 der Plafond erreicht wird und die zur Ver- fügung gestellten Mittel von Bund und Kanton vollständig beansprucht werden.

C. Mittelbedarf und Schaffung von Stellen im Stellenplan des Amtes für Landschaft und Natur (ALN) Der Aufwand für die Umsetzung der neuen DZV des Bundes und die Betreuung der LQB-Projekte ist gross. Diese neuen, wissenschaftlich und administrativ anspruchsvollen Aufgaben können mit dem bisherigen Mit- arbeiterstab des ALN nicht bewältigt werden. Neu sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zu erfüllen: Arbeitstage jährlich Auskünfte erteilen an die Trägerschaften und 80 interessierten Landwirtinnen und Landwirte Koordination der LQ-Projekte mit Vernetzungsprojekten 60 Mitarbeit bei der Erarbeitung des Massnahmenkonzeptes und Planung 50 der Umsetzung und des Evaluationskonzeptes der Projekte Bearbeiten und Verwalten der Bewirtschaftungsvereinbarungen 80 mit beteiligten Landwirtschaftsbetrieben Ausbildung der Kontrolleurinnen und Kontrolleure und Koordination 50 mit andern Kontrollen gemäss DZV und im Bereich Vernetzung sowie Durchführen risikobasierter Kontrollen Schlussevaluation nach Evaluationskonzept des Projektberichts, 60 Aktualisieren des Projektberichts für weitere Laufzeit (Anpassung der Ziele und des Massnahmenkonzepts) Mitarbeit in kantonalen und nationalen Arbeitsgruppen und Kommissionen 20 Total Arbeitstage 400 Stellenprozente (pro Stelle: 200 Arbeitstage) 200 Die vorgesehenen Stellen sind durch Personen mit Fachhochschulab- schluss (Bachelor) in Agronomie, Biologie oder Naturwissenschaften zu besetzen. Das Anforderungsprofil erfordert eine Einreihung in Lohn- klasse 18. Die Einreihungen wurden mit der vereinfachten Funktions- analyse überprüft und stimmen im Quervergleich innerhalb der Baudirek- tion. Der Stellenplan des ALN ist deshalb auf den 1. September 2014 wie folgt zu ergänzen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 18

D. Finanzielle Auswirkung Die neuen 200 Stellenprozente verursachen Personalkosten von ins- gesamt rund Fr. 290 000 (zwei Stellen: Lohnkosten einschliesslich der Sozialabgaben und Lohnnebenkosten). Zusätzlich sind Raumkosten und Sachkosten von rund Fr. 25 000 (zwei Stellen) einzurechnen. Der Auf- wand für die Stellen ist nur teilweise im Budget 2014 und im KEF 2014– 2017 eingestellt und muss mittels einer internen Kreditverschiebung in- nerhalb des ALN bereitgestellt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan des Amts für Landschaft und Natur wird mit Wir- kung ab 1. September 2014 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 18

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi