RRB Nr. 761/2016
Kantonale Volksabstimmung vom 27. November 2016, Anordnung
24 agosto 2016Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. August 2016
761. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der kantonalen Volksabstimmung vom 27. November 2016
Dispositiv
Der Regierungsrat beschliesst: I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlagen
1.
Planungs- und Baugesetz (Änderung vom 29. Februar 2016; Umsetzung der Kulturlandinitiative) (ABl 2016-03-11)
2.
Kantonale Volksinitiative «Schutz der Ehe» (ABl 2014-10-31) wird auf Sonntag, den 27. November 2016, angesetzt. II. Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Be- antwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel 1 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Planungs- und Baugesetz (Änderung vom 29. Februar 2016; Umsetzung der Kulturlandinitiative) Stimmzettel 2 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Schutz der Ehe» III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Ab- stimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in besonde- ren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemein- deräte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröf- fentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erho- ben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). VI. Veröffentlichung im Amtsblatt.
VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statisti- sche Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi