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Gemeinnütziger Fonds Bildung, Kulturprojekte mit und für Schulklassen von schule&kultur, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juli 2021

765. Gemeinnütziger Fonds Bildung, Kulturprojekte mit und für Schulklassen von schule & kultur (gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Sektor schule & kultur des Volksschulamtes fördert die Teilnahme von Schulklassen am kulturellen Leben, vermittelt den Schülerinnen und Schülern Künste verschiedener Formen und unterstützt die Aus- einandersetzung mit ihnen. Er arbeitet mit den kulturellen Einrichtun- gen (Museen, Konzerthäuser, Theater, Kinos, Literaturveranstalter, Fes- tivals) im Kanton sowie mit Kulturschaffenden, die Workshops und Pro- jektwochen in Schulen anbieten, zusammen. Zudem initiiert und koordi- niert schule &kultur eigene Veranstaltungen, in denen die Schülerinnen und Schüler in hohem Masse selber aktiv sind. Solche Formate sind etwa die «Kulturtage Au», das Nachwuchsband-Festival «Band it», die Litera- turfilmtage «Dreh mit dem Buch», das Festival «Blickfelder», Schulthea- terprojekte, Atelierbesuche, Lesungen von Autorinnen und Autoren oder interaktive Theaterreisen. Der Lotteriefonds hatte schule & kultur von 2010 bis 2015 unterstützt. Von 2016 bis 2021 erhielt schule & kultur aus Mitteln des Lotteriefonds Bildungsbereich gesamthaft Fr. 4 950 000, um Kulturprojekte mit und für Schulklassen zu unterstützen und sie so für die Schulen zugänglich zu machen (RRB Nr. 1142/2016). Der Betriebs- beitrag ist für 2022 und 2023 zu erneuern. Ab 2024 erfolgt die Finanzie- rung gestützt auf § 2 Abs. 1 lit. f der Kulturfondsverordnung vom 24. Fe- bruar 2021 (LS 612.3) aus dem Kulturfonds.

B. Rechtliche Grundlagen Gemäss § 15 Abs. 3 lit. c des Lotteriefondsgesetzes vom 2. November 2020 (LFG, LS 612) werden bis Ende 2023 aus dem Gemeinnützigen Fonds der Bildungsdirektion für Kulturangebote und Projekte im Bildungs- bereich und der Kinder- und Jugendhilfe jährlich höchstens 6 Mio. Fran- ken für Betriebsbeiträge an Organisationen und besondere Vorhaben zu- gewiesen. Der Regierungsrat hat am 9. Dezember 2020 mit der Verord- nung über den Gemeinnützigen Fonds (LS 612.1) Vorgaben für die Zu- sprechung von Geldern für die einzelnen Vorhaben festgelegt. Zudem hat er am 24. August 2016 mit der Richtlinie für Projekt- und Betriebs- beiträge aus dem Lotteriefonds für Kulturangebote und Projekte im Bil- dungsbereich und in der Kinder- und Jugendhilfe Vorgaben für eine Zu- sprechung von Fondsgeldern in den einzelnen Förderkategorien beschlos- sen (Richtlinie, RRB Nr. 803/2016).

C. Kulturprojekte mit und für Kindergärten sowie Primar- und Sekundarschulklassen Der Sektor schule & kultur fördert im Auftrag der Bildungsdirektion die kulturelle Bildung und Teilhabe der Schülerinnen und Schüler. Künst- lerische und kulturelle Bildung sind integraler Bestandteil einer umfas- senden Bildung und erlauben es den Schülerinnen und Schülern, sich voll zu entfalten. Im Sinne einer ganzheitlichen Entwicklung stärken sie die Persönlichkeitsentwicklung und Kreativität der Kinder und Jugendli- chen, verbessern ihre fachlichen und überfachlichen Kompetenzen und wirken sich positiv auf ihre kognitiven, empathischen, sprachlichen und motorischen Fähigkeiten sowie ihre Leistungsbereitschaft aus. Darüber hinaus fördert kulturelle Teilhabe gemeinschaftliche Erfahrungen, wirkt identitätsstiftend und trägt aktiv zu einer erfolgreichen Integration bei. Zielsetzung und Beschreibung Schule & kultur entwickelt oder wählt kulturelle und künstlerische Projekte aus, die den Bedürfnissen der Schule entsprechen. Ziel ist es, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler kulturelle Erfahrungen machen können, insbesondere diejenigen, die von zu Hause aus keine Gelegen- heiten dazu erhalten. Eine Hinführung zu den Künsten und zu kulturel- len Ausdrucksformen, die Begegnung mit Kunstschaffenden sowie eige- nes kulturelles und künstlerisches Schaffen sind zentrale Zielsetzungen in Kulturprojekten mit Schulen. Notwendigkeit und Nutzen eigenschöp- ferischer ästhetischer Erfahrung sind auch ein wichtiger Bestandteil der Lehrpläne. Kulturförderung und Kulturpolitik richten zudem ein grosses Augenmerk darauf, dass die Bevölkerung am kulturellen Leben teil- nimmt, und betonen in dem Zusammenhang die Bedeutung der Schulen und Lehrpersonen. Zielgruppe und Nutzniessende Die kulturellen Angebote von schule & kultur richten sich an Kinder- gärten sowie Primar- und Sekundarschulklassen im Kanton. Mit seinem Angebot erreicht schule & kultur jährlich gegen 130 000 Schülerinnen und Schüler. Schule & kultur ist als Projektträger für das Gesamtkonzept und die Organisation der Kulturangebote verantwortlich. Für die Durch- führung der einzelnen Projekte beauftragt die Fachstelle Kulturinstitu- tionen, Kunstschaffende und Kulturvermittelnde. Die Projektleitenden müssen über didaktische Fähigkeiten verfügen, sich durch innovative Vermittlungsformate auszeichnen und nach den Arbeitsprinzipien für schulkulturelle Aktivitäten handeln.

Finanzen Kulturprojekte mit und für Schulklassen (Beträge in Franken) 2022 2023 Total Gesamtkosten 3 000 000 3 000 000 6 000 000 Beiträge Gemeinden/Dritte 1 450 000 1 650 000 3 100 000 Beitrag Volksschulamt 500 000 500 000 1 000 000 Beantragter Betrag aus dem Gemeinnützigen 1 050 000 850 000 1 900 000 Fonds Bildung Die Beitragshöhe Dritter unterscheidet sich je nach Veranstaltung. Schulgemeinden und Dritte übernehmen rund die Hälfte der Veranstal- tungskosten. Das Schulamt der Stadt Zürich leistet Beiträge an schule & kultur für Angebote, die von städtischen Klassen gebucht werden. Die Pädagogische Hochschule Zürich beteiligt sich als Kooperationspartner an den «Kulturtagen Au». Das Migros Kulturprozent unterstützt «Band it» und Blickfelder. Kulturelle Institutionen tragen mit Eigenleistungen zu verschiedenen Aktivitäten bei. Mit den beantragten Geldern sollen die Projektaktivitäten von schule & kultur zugunsten der Kinder und Ju- gendlichen der Volksschulstufe gesichert werden. Insbesondere soll der partizipative Ansatz, der eine intensivere Auseinandersetzung der Schü- lerinnen und Schüler mit den Künsten umfasst, verstärkt gefördert und auf mittel- und längerfristige Projekte ausgeweitet werden. Partizipative Projekte sind allerdings personalaufwendiger und kostenintensiver als Veranstaltungsbesuche, dafür ist die aktive Beteiligung und Mitgestal- tung nachhaltiger.

D. Würdigung Das Programm «Kulturprojekte mit und für Schulklassen im Kanton Zürich» entspricht den Anforderungen der Richtlinie und namentlich der Förderkategorie 1.3.1 «Kulturangebote für Schülerinnen und Schüler der Volksschulstufe sowie der Sekundarstufe II». Es entspricht auch den in den Lehrplänen für die Volksschulstufe gesetzten pädagogischen Zielen sowie der nationalen und kantonalen Kulturpolitik. Die Angebote von schule & kultur weisen einen hohen Anteil partizipativ ausgerichteter Projekte aus. Sie sind für alle Schulklassen aus dem Kanton zugänglich. Auch wiederkehrende Veranstaltungen wie die «Kulturtage Au», die Literaturfilmtage «Dreh mit dem Buch», das Nachwuchsband-Festival «Band it» oder das Festival «Blickfelder» setzen massgeblich auf aktives Tun der Schülerinnen und Schüler. Die meisten der von schule & kultur unterstützten Kulturprojekte werden in Form von Aufführungen oder Ausstellungen für eine breite Öffentlichkeit sichtbar. Schule & kultur ist breit vernetzt mit Kulturinstitutionen, professionell arbeitenden Künst- lerinnen und Künstlern sowie Kunstvermittelnden. Diese sind mit den spezifischen Bedürfnissen des Schulfelds vertraut und tragen mit ihrer pädagogischen Haltung und mit methodischen Fachkompetenzen zur hohen Qualität der Angebote bei.

E. Auszahlungsmodalitäten und Auf‌lagen Über die Verwendung der Mittel aus dem Gemeinnützigen Fonds Bil- dung entscheidet gemäss § 15 Abs. 4 LFG die zuständige Direktion bei Beiträgen bis zu 1 Mio. Franken. Über höhere Beiträge entscheidet der Regierungsrat. Für das Programm «Kulturprojekte mit und für Schul- klassen im Kanton Zürich» ist für 2022 und 2023 eine gebundene Aus- gabe von insgesamt höchstens Fr. 1 900 000 zu bewilligen. Die Jahrestran- chen betragen für 2022 Fr. 1 050 000 und für 2023 Fr. 850 000. Die Gelder sind in den Planjahren 2022 und 2023 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2021–2024 eingestellt. Der Sektor schule & kultur erstattet jährlich Bericht an die Bildungs- direktion über die Verwendung der Beiträge auf dem dafür zur Verfü- gung stehenden Formular. Die Beiträge für 2022 und 2023 werden aus- gerichtet, wenn der Berichterstattung von schule & kultur zu entnehmen ist, dass die Bedingungen dieses Beschlusses und der Richtlinie erfüllt sind.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Programm «Kulturprojekte mit und für Schulklassen von schule & kultur» des Volkschulamtes wird für die Jahre 2022 und 2023 eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 1 900 000 zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000 bewilligt.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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