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Decisione

RRB Nr. 766/2016

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Zumikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

24 agosto 2016Tedesco2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Zumikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. August 2016

766. Gemeindeordnung (Zumikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die politi- schen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung (GO). Die Ge- meindeordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse wer- den erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Zumikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 5. Juni 2016 eine Teilrevision der GO beschlossen. Die Änderungen umfassen die Aufhebung der Bestim- mungen in der GO zur Interbehördlichen Finanzkonferenz und zur kan- tonalen Ombudsstelle. Anstelle der bisherigen Zuständigkeit der Interbe- hördlichen Finanzkonferenz für den Entscheid über Steuererlassgesuche bezeichnet neu der Gemeinderat unmittelbar gestützt auf § 184 Abs. 2 des Steuergesetzes (LS 631.1) die für den Entscheid über Steuererlassge- suche zuständige Behörde. Die Aufhebung der Interbehördlichen Finanz- konferenz ist Folge der Übernahme der Schulaufgaben der ehemaligen Schulgemeinde durch die Politische Gemeinde Zumikon (RRB Nr. 530/ 2014), da seitdem der Gemeinderat für die grundsätzlichen Fragen der Finanz- und Investitionsplanung von Gemeinde und Schule zuständig ist. Weiter soll durch den Verzicht auf die Zusammenarbeit mit der kan- tonalen Ombudsstelle der Finanz- und Verwaltungsaufwand verringert werden. Die Aufhebung der Bestimmungen gibt zu keinen Bemerkungen An- lass und ist deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Zumikon am 5. Juni 2016 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Zumikon, Dorfplatz 1, 8126 Zumi- kon, den Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi