RRB Nr. 774/2021
Kantonsschule Uetikon a. S., provisorische Sporthalle, gebundene Ausgabe
7 luglio 2021Tedesco6 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juli 2021
774. Kantonsschule Uetikon a. S., provisorische Sporthalle
Erwägungen
(gebundene Ausgabe)
Ausgangslage In Uetikon a. S. wird seit dem Schuljahr 2018/2019 eine Kantonsschule in einem Schulhausprovisorium betrieben. Dieses ist für 550 Schülerinnen und Schüler ausgelegt. Die Nutzung ist bis zur Fertigstellung der neuen Kantonsschule auf dem Areal der ehemaligen Chemie Uetikon AG im Jahr 2029 vorgesehen. Der Sportunterricht findet derzeit in den Sport- hallen der Gemeinde statt. Diese ist aufgrund eines erhöhten Eigenbe- darfs in den kommenden Jahren nicht mehr in der Lage, ausreichende Kapazitäten bereitzustellen. Um bis zur Inbetriebnahme der neuen Kan- tonsschule in rund acht Jahren den obligatorischen Sportunterricht ge- mäss Art. 12 Abs. 2 ff. des Sportförderungsgesetzes (SR 415.0) zu gewähr- leisten, benötigt der Kanton eine eigene Sporthalle. Gemäss einer Mach- barkeitsstudie kann unmittelbar neben dem bestehenden provisorischen Schulhaus im Gebiet Rossweid eine provisorische Sporthalle gebaut werden.
Projektbeschrieb Vorgesehen ist eine Halle als Holzelementbau einschliesslich ange- bauter Nebenräumen. Dabei handelt es sich um eine nachhaltige Baulö- sung im Minergie-Standard mit einer Lebensdauer von 30 Jahren. Diese kann im Anschluss an die achtjährige Nutzungsdauer an einem anderen Ort wiedererrichtet werden. Die Konstruktion ermöglicht einen mindes- tens zweifachen Wiederaufbau des Gebäudes. Aufgrund der seit Jahren steigenden Bevölkerungs- und Schülerzahl sowie des anhaltenden In- standsetzungsbedarfs bestehender Schulen im Kanton besteht auch mit- telfristig ein Bedarf an Provisorien. Somit ist die Weiterverwendung der Gebäudeelemente und damit die Wirtschaftlichkeit gesichert. Das Gebäude wird im Minergie-A-Eco-Standard für Neubauten und mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach erstellt. Der Flächenbedarf der Räumlichkeiten wurde im Rahmen des Vorprojekts auf ein vertret- bares Minimum verringert und effizient angeordnet. Die gemäss Pla- nungsgrundlagen des Bundesamtes für Sport empfohlenen Abmessun- gen der Halle sind in jeder Richtung um einen Meter verringert. Die An- forderungen der Schule an das Spielfeld, insbesondere auch für die im Schulsport betriebenen Mannschaftssportarten, werden jedoch erfüllt.
Die Nebenräume umfassen Garderoben für Schülerinnen und Schü- ler jeweils mit Dusch- und Trockenraum, eine Garderobe für Lehrperso- nen, Toilettenanlagen, zwei Räume für Reinigung und Hauswartung so- wie einen Sportgeräteraum. Das Gebäude wird über eine barrierefreie Erschliessung mit Zugangsrampe verfügen. Die Wärmeerzeugung erfolgt mittels Luft-Wasser-Wärmepumpe. Für die Lüftung ist ein System mit Wärmerückgewinnung geplant.
Finanzielles Die Kosten für das Sporthallenprovisorium belaufen sich auf Fr. 5 075 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 12. März 2021; Preisstand 1. April 2020, 1045,6 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und wei- sen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 251 000 2 Gebäude 3 667 000 3 Betriebseinrichtungen 70 000 4 Umgebung 183 000 5 Baunebenkosten 270 000 6 Reserve 464 000 9 Kunst am Bau 53 000 9 Ausstattung 117 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 5 075 000 Gemäss kantonaler Praxis handelt es sich bei der Erstellung von Bau- provisorien, welche für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Schul-, Forschungs- bzw. Spitalbetriebs erforderlich sind, grundsätzlich um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), sofern dabei keine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Bei der Beurteilung der Handlungsfreiheit ist gemäss Bundesgericht zu berücksichtigen, dass ein Provisorium aus betrieblichen und organisatorischen Gründen in der Nähe des eigentlichen Schulstandortes zu sein hat (Urteil 1C_17/2017 vom 23. August 2017, E. 4.3.2 und 5.2.2). Das Bundesgericht schützte die Praxis des Kantons Zürich. Aufgrund des Bundesobligatoriums für Sportlektionen und des Feh- lens von Hallenkapazitäten in der Standortgemeinde muss zwingend ein Provisorium errichtet werden, damit der Sportunterricht unterbruchfrei weitergeführt werden kann. Für das Projekt ist somit gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 075 000 durch den Regierungs- rat zu bewilligen.
In den Gesamtkosten von Fr. 5 075 000 sind die mit Verfügung des Im- mobilienamtes vom 23. April 2020 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 454 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzu- heben. Die Ausgaben für die Ausstattung von Fr. 117 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Die Finanzierung der Baukosten von Fr. 4 958 000 erfolgt über die Investitions- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungs- vermögen. Für das Vorhaben sind alle Mittel vollumfänglich wie folgt im Budget 2021 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2021–2024 eingestellt (Projektierungskosten gemäss vorstehend erwähn- ter Ausgabenbewilligung bereits 2020/2021 angefallen): Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) (in Franken) 2020 2021 2022 Investitionen 50 000 1 000 000 4 025 000 Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 2 137 817 42,1 30 71 261 8 017 79 278 Hochbauten Rohbau 2 708 987 14,0 30 23 633 2 659 26 292 Hochbauten Ausbau 877 735 17,3 30 29 258 3 292 32 550 Hochbauten Installationen 1 163 651 22,9 30 38 788 4 364 43 152 Hochbauten Ausstattung 69 810 1,4 8 8 726 262 8 988 Kunst Hochbauten Ausstattung 117 000 2,3 8 14 625 439 15 064 Mobilien Total 5 075 000 100 186 291 19 033 205 324 Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 5 075 000 betragen jährlich Fr. 205 324. Sie bestehen aus den Abschreibungen und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 0,75% der Kosten. Die Abschreibungsdauer richtet sich gemäss Handbuch für Rechnungs- legung 2020, Ziff. 3.2.13.10.2 nach der Dauer der Nutzung für das ent- sprechende Objekt und beträgt demzufolge 30 Jahre. Vom vorliegenden Beschluss nicht erfasst sind die Kosten für die Hauswartung und die Ge- bäudereinigung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt genau feststehen. Der Kostenanteil für die Hauswartung und die Gebäudereinigung dürfte sich auf jährlich rund Fr. 35 000 belaufen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Sporthallenprovisorium der Kantonsschule Uetikon am See wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 5 075 000 bewilligt. Da- von gehen Fr. 4 958 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 117 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittel- schulen.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)
III. Die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 23. April 2020 be- willigte Ausgabe von Fr. 454 000 für die Projektierung wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli