Lexipedia

Gesamtprojekt Durchmesserlinie, Berichterstattung für das Jahr 2015, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. August 2016

775. Gesamtprojekt Durchmesserlinie (Berichterstattung für das Jahr 2015)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) erstellen gemeinsam mit dem Bund und dem Kanton Zürich die neue Durchmesserlinie (DML). Diese führt von Zürich Oerlikon durch den Weinbergtunnel zum unter- irdischen Bahnhof Löwenstrasse und weiter über die Kohledreieck- und die Letzigrabenbrücke nach Zürich Altstetten. Der Regierungsrat ge- nehmigte am 19. März 2003 als Grundlage für die Planung und den Bau des Grossprojektes den Zusammenarbeitsvertrag zwischen dem Kanton Zürich und den SBB (RRB Nr. 375/2003). Die Volkswirtschaftsdirektion wurde im Rahmen dieses Beschlusses mit der jährlichen Berichterstat- tung über den Projektfortschritt sowie die aufgelaufenen und noch zu er- wartenden Kosten beauftragt. Der Regierungsrat nahm am 8. Juli 2015 mit Beschluss Nr. 734/2015 letztmals von der Berichterstattung der Volks- wirtschaftsdirektion Kenntnis. 2008 führten der Bund, die SBB und der Kanton Zürich weitere Ver- handlungen zur Ausfinanzierung des Grossprojektes. Diese führten zum Abschluss der trilateralen Vereinbarung für das «Gesamtprojekt DML» vom 5. September 2008 mit einem Kostenrahmen von 2031 Mio. Franken (Preisbasis April 2005). Dieser umfasst zusätzlich zum ursprünglich be- willigten Vorhaben die Erweiterung des Bahnhofs Oerlikon um die Gleise 7 und 8. Das Finanzierungskonzept für die DML sieht eine teil- weise Vorfinanzierung des Bundesanteils durch den Kanton Zürich vor (vgl. zum Ganzen RRB Nr. 1170/2008). Die SBB orientieren die Besteller der DML halbjährlich mittels Stand- berichten über den erreichten Projekt- und Kostenstand. Der für das Pro- jekt eingesetzte Lenkungsausschuss hat am 16. März 2016 den Arbeits- stand mit Stichtag 31. Dezember 2015 letztmals genehmigt. Die SBB haben die Bauarbeiten in der Berichtsperiode vereinbarungs- gemäss weitergeführt mit dem Ziel der Betriebsaufnahme des zweiten Teils der DML im Dezember 2015. Sie erstellten die auf diesen Zeitpunkt vorgesehenen Anlageteile termingerecht und ohne besondere Vor- kommnisse. Die Inbetriebnahme erfolgte auf den Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2015 zusammen mit den weiteren Ausbauten der zweiten Etappe der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn. Dank der neuen In-

frastruktur wurde ein deutlicher Angebotsausbau auf dem ganzen ZVV- Netz ermöglicht. Der Bahnhof Löwenstrasse wird seither vom Fernver- kehr und von den halbstündlich verkehrenden vier S-Bahn-Linien S2, S8, S14 und S19 genutzt. Die einzige Terminverzögerung ergibt sich weiter- hin bei der am rechten Zürichseeufer ursprünglich auf Ende 2015 geplan- ten Entlastungslinie S20. Die Einführung dieses Angebots kann wegen eines Beschwerdeverfahrens gegen den Bau des Wendegleises in Herr- liberg-Feldmeilen frühestens drei Jahre später erfolgen. Der dritte und letzte Ausbauschritt der 4. Teilergänzungen ist auf den Fahrplanwechsel vom Dezember 2018 geplant. Dieser bringt angebots- seitige Verbesserungen im Raum Winterthur und zugleich einen Kapazi- tätsausbau für den stark belasteten Bahnkorridor Zürich–Winterthur. Im Herbst 2015 schloss die Volkswirtschaftsdirektion die entsprechende Fi- nanzierungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und den SBB ab. Gleichzeitig nahmen die SBB die Bauarbeiten im Haupt- bahnhof Winterthur auf. Die Bahnhofausbauten im Tösstal und im Stammertal sollen ab dem zweiten Halbjahr 2016 nach dem Vorliegen der rechtskräftigen Baube- willigungen beginnen. Die Bauprogramme sind aus Sicht der SBB termin- lich eng. Sie haben wegen dieser Terminrisiken eine zusätzliche Bauko- ordination für den Raum Winterthur geschaffen.

2. Finanzierung Bund, Kanton und SBB haben als Besteller der DML im Rahmen der trilateralen Vereinbarung für das «Gesamtprojekt DML» Investitionen von höchstens 2031 Mio. Franken auf der Preisbasis April 2005 bewilligt. Sie übernehmen zusätzlich die im Projektverlauf anfallende Vertrags- und Indexteuerung auf der Grundlage des NEAT-Teuerungsindexes. Die gegenwärtige Finanzplanung für die DML geht von einem Mittelbedarf bis zum Bauabschluss von 2274 Mio. Franken einschliesslich der anre- chenbaren Teuerung aus.

2.1 Bundesfinanzierung aus dem Programm Agglomerations- verkehr Der Bund übernimmt gemäss der trilateralen Vereinbarung für das «Ge- samtprojekt DML» einen Drittel der Gesamtkosten. Er finanziert aus diesem Grund 677 Mio. Franken mit Mitteln aus dem Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr (Preisstand 2005, ohne MWSt). Bis Ende 2015 hat er aus diesem Fonds 731,1 Mio. Franken einschliesslich der an- rechenbaren Teuerung ans Projekt entrichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 will er weitere 17 Mio. Franken für die DML zur Verfügung stellen.

2.2 Bundesfinanzierung des Fernverkehrsanteils Der Nutzen der DML wird gemäss der trilateralen Vereinbarung zu einem Drittel dem Fernverkehr zugerechnet. Dieser nutzt wie vorgese- hen mit der Inbetriebnahme des zweiten Teils der DML die Neubau- strecke und den Bahnhof Löwenstrasse. Aufgrund dieser Nutzungszu- teilung übernimmt der Bund einen Drittel der Gesamtkosten des Vorha- bens. Die entsprechenden Mittel werden aus unterschiedlichen Finan- zierungsgefässen bereitgestellt. Aus den verschiedenen Leistungsverein- barungen zwischen Bund und SBB wurden dem Projekt bis Ende 2015 455,2 Mio. Franken zur Verfügung gestellt. Die auf das Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG, SR 742.140.2) gestützten Zahlungen beliefen sich auf 211,0 Mio. Franken. Die gesam- ten über den Fernverkehrsanteil finanzierten Zahlungen beliefen sich damit bis Ende 2015 auf 666,2 Mio. Franken. Bund und SBB sehen die Zahlung des auf dem heutigen Projektstand errechneten Restbetrags von 102,8 Mio. Franken in den Jahren 2016–2018 vor. Diese Mittel sol- len über die beiden Leistungsvereinbarungen Bund/SBB für die Jahre 2013–2016 und 2017–2020 sowie auf der Grundlage des ZEBG bereit- gestellt werden.

2.3 Finanzierung durch den Kanton Zürich Der Kanton Zürich übernimmt gemäss der trilateralen Vereinbarung einen Drittel oder 677 Mio. Franken (Preisbasis April 2005, ohne MWSt) der Gesamtkosten der DML. Der Regierungsrat hat den Zürcher Ver- kehrsverbund (ZVV) mit Beschluss Nr. 1170/2008 zur Leistung der Zah- lungen aus dem Verkehrsfonds ermächtigt. Der Kanton Zürich leistete 2015 Zahlungen von 36,7 Mio. Franken an die DML. Ende 2015 erreichte der gesamte Zahlungsanteil des Kantons Zürich 727,6 Mio. Franken ein- schliesslich der anrechenbaren Teuerung. Der vom Kanton Zürich vor- finanzierte Anteil verringerte sich weiter. Der ordentlich finanzierte An- teil betrug 726,0 Mio. Franken, ein Restbetrag von 1,6 Mio. Franken dient der Vorfinanzierung der noch ausstehenden Bundesanteile. Der Kanton Zürich sieht gemäss dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2016–2019 Restzahlungen von 3,9 Mio. Franken für die DML vor.

2.4 Vorfinanzierung durch den Kanton Zürich und die Nachbarkantone Der Kanton Zürich hat sich im Rahmen der trilateralen Vereinba- rung für die DML aufgrund der Finanzierungslücken bei Bund und SBB verpflichtet, das Projekt mit höchstens 500 Mio. Franken vorzufinanzie- ren. Die Nachbarkantone, denen die DML zusammen mit den Ausbau- ten der 4. Teilergänzungen ebenfalls einen grossen Nutzen bringt, beteili-

gen sich an dieser Vorfinanzierung. Da der Bund seit Baubeginn höhere Beiträge an das Projekt leisten konnte, als beim Vereinbarungsabschluss vorgesehen war, wurden der Kanton Zürich und die Nachbarkantone bei der Vorfinanzierung entlastet. Der höchste Stand der Vorfinanzierung von 255,5 Mio. Franken wurde 2011 erreicht. Dieser Betrag hat sich bis Ende 2015 auf 55,9 Mio. Franken vermindert. Er umfasst die verblei- bende vorzeitige Zahlung des Kantons Zürich von 1,6 Mio. Franken so- wie die von den Kantonen Aargau, Schaffhausen, Schwyz und Zug zur Verfügung gestellten zinslosen Darlehen von 54,3 Mio. Franken. Die SBB sehen in der Finanzplanung für die DML die tranchenweise Rückzah- lung der Darlehen in den Jahren 2016 und 2017 vor.

3. Tätigkeitsbericht für 2015

3.1 Bauausführung Die SBB führten in der vorliegenden Berichtsperiode die Bauarbei- ten mit dem Ziel der termingerechten Inbetriebnahme des zweiten Teils der DML im Dezember 2015 weiter. Sie konnten die im Sommer 2014 bewilligten Verstärkungsmassnahmen für die Behebung der statischen Mängel bei der Letzigraben- und Kohledreieckbrücke im engen termin- lichen Rahmen umsetzen. Die versicherungstechnische Beurteilung des Schadenfalles wurde bis Ende 2015 geregelt. Rund die Hälfte der Zusatz- kosten von 17 Mio. Franken wird von der Versicherung des beauftrag- ten Planers übernommen. Die andere Hälfte sind Kosten, die bei einer korrekten Dimensionierung der Brückenbauwerke ohnehin angefallen wären. Diese sind von den Bestellern als Teil des Gesamtkredites zu finan- zieren. Anfang Oktober 2015 fanden die ersten Ausbildungs- und Test- fahrten auf den neuen Brückenbauwerken statt. Die neue Fernverkehrs- verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und Zürich Altstetten wurde am 26. Oktober 2015 eingeweiht. Das BAV erteilte am 9. Dezember 2015 die Betriebsbewilligung für die neue Anlage. Die für die Inbetriebset- zung der Anlage zuständige «Organisation DML Zürich plus» hat mit der Inbetriebnahme des zweiten Teils der DML anlässlich des Fahrplanwech- sels vom 13. Dezember 2015 ihre Arbeiten erfolgreich abgeschlossen. Die Projektleitung der DML hat im Juni 2015 mit dem Aufgang Euro- paallee den Bau des letzten Anlagenteils im Bereich des Hauptbahnho- fes begonnen. Dieser umfasst neben den Publikumsanlagen grössere von SBB Immobilien bestellte Verkaufsflächen im Aufgangsbereich. Die Bau- arbeiten werden voraussichtlich Ende 2017 abgeschlossen. Der Rückbau der Baustellen um den Hauptbahnhof ist weitgehend abgeschlossen. Die SBB haben im Juli 2015 den Installationsplatz Brunnenhof der Stadt übergeben.

Die Bauarbeiten im Bahnhof Oerlikon schritten entsprechend den Pla- nungen der SBB voran. Sie konnten anlässlich des Fahrplanwechsels vom 13. Dezember 2015 die achtgleisige Gleisanlage ordnungsgemäss dem Be- trieb übergeben. Die Anpassungen an den Perronanlagen und die Ver- breiterung der Personenunterführungen dauern bis Ende 2016.

3.2 Kommunikation Die SBB und der Kanton Zürich setzten ihre bisherige Projektkom- munikation während der Berichtsperiode fort. Sie informierten über die gewohnten Kommunikationskanäle. Mitte Oktober 2015 wurden zudem die Medien ein weiteres Mal über den erreichten Projektstand informiert. Die SBB nutzten die Gelegenheit, um die Medien über die ergriffenen Verstärkungsmassnahmen an den Brückenbauwerken zu orientieren. Die Einweihung der Brückenbauwerke am 26. Oktober 2015 umfasste gleich- zeitig die Eröffnung der Fernverkehrsanbindung des Bahnhofs Löwen- strasse in Richtung Westen. Am 13. Dezember 2015 führten die SBB und der ZVV den neuen Ver- bundfahrplan ein. Seither nutzen sowohl Fern- als auch S-Bahn-Züge den unterirdischen Bahnhof Löwenstrasse ohne nennenswerte Vorkomm- nisse.

3.3 Projektcontrolling Die SBB informierten die Besteller in der Berichtsperiode ordnungs- gemäss an den halbjährlichen Sitzungen des Controlling- und Lenkungs- ausschusses. Der gemeinsame Lenkungsausschuss genehmigte am 16. Sep- tember 2015 und am 16. März 2016 die von den SBB erarbeiteten Stand- berichte für die DML und für die Projekte der 4. Teilergänzungen. Die trilaterale Vereinbarung für das «Gesamtprojekt DML» sieht einen Kostenrahmen von 2031 Mio. Franken einschliesslich einer offe- nen Reserve von 109,5 Mio. Franken vor. Die SBB legten den Bestellern seit Vereinbarungsabschluss halbjährlich die bisherige Kostenentwick- lung und ihre Endkostenprognose vor. Der Regierungsrat nahm im Rah- men der letztmaligen Berichterstattung am 8. Juli 2015 davon Kenntnis, dass sich die geschätzten Endkosten anhaltend knapp unter dem bewil- ligten Kostenrahmen bewegen (RRB Nr. 734/2015). Auf der Grundlage der Berichterstattung der SBB wurde das Risiko einer Kostenüberschrei- tung aufgrund des grossen Baufortschritts und der beinahe vollständig erfolgten Arbeitsvergaben als gering eingestuft. Im Herbst 2014 vereinbarten die Besteller der DML mit den SBB im Rahmen des regelmässigen Projektcontrollings eine vertiefte Überprü- fung ihrer Endkostenprognose auf der Grundlage der Projektbuchhal- tung und der Abschätzung der verbleibenden Aufwendungen bis zum

Bauabschluss. Ende August 2015 legten die SBB den Bestellern das Er- gebnis dieser Abklärungen vor. Sie stellten fest, dass der bewilligte Kos- tenrahmen von 2031 Mio. Franken (Preisbasis April 2005) entgegen ihren bisherigen Beurteilungen um voraussichtlich 36,2 Mio. Franken bzw. 1,8% überschritten werde. Sie begründeten die Mehrkosten hauptsächlich mit grösseren Aufwendungen für den Ausbau des Bahnhofs Oerlikon unter vollem Betrieb und mit nicht von dritter Seite gedeckten Zusatzkosten zur Verstärkung der beiden Brückenbauwerke. Die trilaterale Vereinbarung für das «Gesamtprojekt DML» legt in Ziff. 6.5 fest, dass allfällige Mehrkosten von den Bestellern gegenüber dem bewilligten Kostenrahmen ausdrücklich zu genehmigen sind. Die SBB haben daher gleichzeitig mit der Mitteilung der Kostenüberschrei- tung den Bestellern beantragt, die Finanzierung der Zusatzkosten zu re- geln. Diese haben bis Ende 2015 entsprechende Verhandlungen auf Di- rektionsstufe geführt, die aufgrund unterschiedlicher Auslegungen der vertraglichen Finanzierungspflichten ergebnislos verliefen. Die Volkswirt- schaftsdirektion ersuchte daher das BAV Ende Mai 2016, diese Frage dem Vollzugsausschuss DML zur Behandlung vorzulegen, um eine Einigung unter den verschiedenen Parteien zu finden. Die weiteren Schritte wer- den sich nach dem Verhandlungsergebnis richten.

4. Termine

4.1 Bauausführung Gesamtprojekt DML Die Bauarbeiten konnten ordnungsgemäss weitergeführt werden. Die fahrplanmässige Inbetriebnahme der Fernverkehrsanbindung ab Bahn- hof Löwenstrasse in Richtung Westen erfolgte vereinbarungsgemäss im Dezember 2015. Im Weiteren wurden verschiedene Fertigstellungsar- beiten erledigt.

4.2 Abschlussarbeiten Publikumsanlagen Die Bauarbeiten für den Aufgang der Europaallee im Hauptbahnhof dauern bis Ende 2017. Gleichzeitig wird die im Edelrohbau dem Betrieb übergebene Passage Sihlquai ab Juni 2016 noch definitiv ausgebaut. Die Bauarbeiten an den Publikumsanlagen im Bahnhof Oerlikon sollen Ende 2016 abgeschlossen werden. Die Terminsituation hat sich mit der Inbetriebnahme des zweiten Teils der DML insgesamt entspannt.

5. Kosten

5.1 Endkostenprognose Die SBB schätzen die Endkosten entsprechend ihrer letztmaligen Be- richterstattung mit Stichtag 31. Dezember 2015 auf 2067,2 Mio. Franken (Preisbasis April 2005). Diese Prognose stützt sich auf die vertiefte Über- prüfung der Projektbuchhaltung einschliesslich erster Teilabrechnun- gen von abgeschlossenen Bauwerken. Sie umfasst zudem die restlichen bis Ende 2017 vertraglich vereinbarten Arbeiten ohne die offene Reserve für unvorhergesehene Ereignisse während der restlichen Bauzeit.

5.2 Kostenstand und Finanzplanung Die SBB geben die Kosten für das Gesamtprojekt DML mit Stichtag vom 31. Dezember 2015 folgendermassen an (Kostenstand gemäss Stand- bericht Nr. 29, alle Beträge in tausend Franken, Preisstand April 2005, ohne MWSt): Kostenbezugsbasis Ist-Kosten (Stand Vereinbarung) (Netto) Abschnitt 0 (Planung, Projektierung, Vorinvestitionen) 217 000 227 158 Abschnitt 1 (Anbindung Zürich Altstetten / Zürich Wiedikon) 283 000 306 823 Abschnitt 2 (Bahnhof Löwenstrasse) 574 900 656 386 Abschnitt 3 (Weinbergtunnel) 438 200 497 003 Abschnitt 4 (Einbindung Oerlikon einschliesslich Gleis 7/8) 408 400 493 281 Risiko und Reserven 109 500 – Ausgewiesene Teuerung bis 31. Dezember 2015 207 259 – Gesamtkosten DML (einschliesslich Reserven) 2 238 259 2 180 651 Der Kanton Zürich hat die DML bis Ende 2015 mit Zahlungen von gesamthaft 727,6 Mio. Franken finanziert (ordentliche Finanzierung und Anteil Vorfinanzierung, siehe Ziff. 2.3). Zusätzlich bezahlt wurden nicht rückforderbare Mehrwertsteuern von 5,3 Mio. Franken auf Ausgaben, die nicht aktivierbar sind. Diese können im Gegensatz zu den aktivierbaren Anlagenteilen nicht über bedingt rückzahlbare Darlehen finanziert wer- den, sondern müssen durch A-Fonds-perdu-Beiträge abgegolten werden. Im KEF 2016–2019 des Verkehrsfonds sind Restzahlungen von 3,9 Mio. Franken für die DML vorgesehen. Diese erlauben die Ausfinanzierung des kantonalen Anteils bezogen auf den vertraglich vereinbarten Kosten- rahmen von 2031 Mio. Franken (Preisbasis April 2005).

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Berichterstattung der Volkswirtschaftsdirektion für das Jahr 2015 über die Arbeiten im Zusammenhang mit der Durchmesserlinie und dem Bahnhof Löwenstrasse wird zur Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die SBB AG, Infrastruktur Projektmanagement Zürich, Vulkanplatz 11, Postfach, 8048 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Gesamtprojekt Durchmesserlinie, Berichterstattung für das Jahr 2015, Kenntnisnahme | Lexipedia | Lexipedia