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Decisione

RRB Nr. 785/2011

Strassen, Winterthur, General GuisanStrasse kant. S-3, Projektgenehmigung

22 giugno 2011Tedesco3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. Juni 2011

785. Strassen (Winterthur, General-Guisan-Strasse, Kant. S-3) Mit Schreiben vom 26. Mai 2011 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Winterthur der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Projekt für die Belagserneuerung in der St.-Georgen-Strasse, Abschnitt General- Guisan- bis Sträulistrasse (Objekt Nr. 70 107), sowie in der General- Guisan-Strasse, Abschnitt St.-Georgen- bis Museumstrasse (Objekt Nr. 70 263), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, im Nachgang zur aufwendigen, hauptsächlich grabenlosen Kanalerneuerung in der St.-Georgen-Strasse den Belag in der St.-Georgen-Strasse, Abschnitt General-Guisan- bis Sträulistrasse, sowie in der General-Guisan-Strasse, Abschnitt St.-Georgen- bis Muse- umstrasse, umfassend zu erneuern. Mit der Belagserneuerung werden die bestehenden Verhältnisse nicht verändert. Es ist vorgesehen, die Bauarbeiten während einer Vollsperrung am

Erwägungen

2. und 3. Juli 2011 auszuführen. Die Stadt Winterthur hat es versäumt, das Projekt rechtzeitig zur Begehrensäusserung nach § 45 StrG ein- zureichen. Die Überprüfung des Projektes erfolgte nun vorgängig zur Antragstellung an den Regierungsrat. Da mit dem Projekt die Oberfläche nicht verändert wird und es von untergeordneter Bedeutung ist, hat die Stadt Winterthur auf eine Mit- wirkung der Bevölkerung nach § 13 StrG sowie auf eine Planauflage gemäss §§ 16 und 17 StrG verzichtet. Das Vorhaben wurde mit Ver- fügung vom 7. August 2009 (St.-Georgen-Strasse) vom Vorsteher des Departements Bau bzw. mit Verfügung vom 10. Mai 2011 (General- Guisan-Strasse) vom Stadtingenieur der Stadt Winterthur festgesetzt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Belagserneuerung in der St.-Georgen- und General-Guisan-Strasse betragen Fr. 490 000. Die Aufwendungen zulas- ten der Unterhaltspauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 451 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) den- jenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Winterthur der Abrech- nung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belastet werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Winterthur für die Belagserneuerung in der St.-Georgen-Strasse, Abschnitt General-Guisan- bis Sträulistrasse, so- wie in der General-Guisan-Strasse, Abschnitt St.-Georgen- bis Museum- strasse, in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, 8402 Winterthur, die Stadt- verwaltung Winterthur, Departement Bau/Tiefbau, Neumarkt 1, Post- fach, 8402 Winterthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi