RRB Nr. 786/2010
Legislaturplanung, Vorgehen, Zustimmung
26 maggio 2010Tedesco15 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Mai 2010
786. Vorgehensentscheid Legislaturplanung 1 Ausgangslage Mit § 2 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (VOG RR) hat der Regierungsrat der Staatskanzlei vorgegeben, jeweils ein Jahr vor Ablauf der Amtsdauer einen Entscheid über das Vorgehen bei der Legislaturplanung herbei- zuführen. Dieser soll die Verfahrensschritte, Organisation, Erhebungs- methode und den Terminplan für die Berichterstattung über die Legis- laturziele der laufenden Amtsdauer (Legislaturbericht), die Lagebeur- teilung und die Richtlinien der Regierungspolitik der neuen Amtsdauer festlegen. Zudem kann der Regierungsrat besonders zu untersuchende Politikbereiche bezeichnen. Gemäss Art. 66 der Kantonsverfassung bestimmt der Regierungsrat aufgrund einer langfristigen Betrachtung die Ziele und Mittel seiner Regierungspolitik und bringt diese dem Kantonsrat zu Beginn der Amts- periode zur Kenntnis. Nach § 3 des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (OG RR) geben die Richtlinien der Regierungspolitik Auskunft über die in der Amtsdauer angestrebten Ziele. Die rollende Planung im Konsolidierten Entwick- lungs- und Finanzplan (KEF) wird darauf ausgerichtet und am Ende der Amtsdauer erstattet der Regierungsrat dem Kantonsrat Bericht, ob die Ziele erreicht werden konnten. Abschnitt 1.1.A VOG RR regelt die einzelnen Gegenstände und Verfahren der Legislaturplanung und -be- richterstattung und deren Zusammenhang mit der weiteren Planung und Steuerung.
Legislaturbericht 20072011
Grundlagen für Lagebeurteilung Legislaturziele Lagebeurteilung Richtlinien RR-Politik 20112015 Langfristige Ziele des Kantons
Umsetzung in KEF 20122015
Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Febr. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. 2010 2010 2010 2010 2010 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011 2011
Abb. 1: Zusammenhang der Produkte in der Vorgehensplanung
2 Legislaturbericht Inhalt Der Regierungsrat legt am Ende der Amtsdauer Rechenschaft über das Erreichen seiner Legislaturziele, der Legislaturziele der Direktionen und der langfristigen Ziele des Kantons ab und erstattet dem Kantons- rat Bericht (§ 3 Abs. 3 OG RR, § 3 VOG RR). Der Legislaturbericht ist eine der Grundlagen für die Lagebeurteilung zuhanden der Richtlinien der Regierungspolitik der neuen Amtsdauer (§ 4 Abs. 1 VOG RR). Da die langfristigen Ziele aus Verfassung und Gesetzen in der aktuellen Legislaturplanung noch nicht ausgewiesen wurden, soll in freier Form über die Erfüllung der laufenden Aufgaben berichtet werden. Als Rechenschaftsbericht an den Kantonsrat und die Öffentlichkeit soll der Legislaturbericht gut verständlich und angenehm lesbar sein. Er soll ansprechend gestaltet sein, zu denken ist an eine gelayoutete Form mit Fotos ähnlich der Kurzfassung des Geschäftsberichts. Der Umfang beträgt rund 48 Seiten. Struktur In den beiden ersten Kapiteln steht das Erreichen der Legislaturziele des Regierungsrates im Vordergrund. Zuerst erfolgt ein Überblick (Kapitel 1; Umfang 2 Seiten). Im Hauptteil (Kapitel 2; Umfang etwa 28 Seiten), gegliedert nach den drei Leitlinien und 17 Legislaturzielen, werden je Legislaturziel die Ausgangslage zu Beginn der Legislatur, die Zielsetzung, die Massnahmen und deren Beitrag zur Zielerreichung dargestellt, gefolgt von einer Gesamteinschätzung der Zielerreichung. Abschliessend wird in einem Kasten der Umsetzungsstand der ur- sprünglich festgelegten Massnahmen abgebildet (z. B. «abgeschlossen», «Umsetzung bis 2015», «Verzicht»). Ein Verzicht soll begründet werden (z. B. «aufgrund Sanierungsprogramm»). Je Legislaturziel sind zwei Seiten, für die Ziele 2, 4, 9, 10, 14 und 15 je eine Seite vorgesehen. In Kapitel 3 (Umfang etwa 15 Seiten) berichten die Direktionen (je zwei Seiten) und die Staatskanzlei (eine Seite) über das Erreichen ihrer Legislaturziele und die übrigen Schwerpunkte ihrer Tätigkeit während der Legislatur. Organisation und Zuständigkeit Projektleitung und Erstellung des Gesamtprodukts obliegen der Staatskanzlei (Regierungscontrolling), für die Inhalte sind die Direk- tionen verantwortlich. Die Direktionen reichen ihre Beiträge in vor- bereiteten Word-Dateien bei der Staatskanzlei ein. Der Bericht wird durch das Regierungscontrolling in Zusammenarbeit mit der Kommu- nikationsabteilung des Regierungsrates redaktionell aufbereitet. Die Direktionen werden bei Anpassungen ihrer Texte frühzeitig einbezogen.
Termin Arbeitsschritt Zuständigkeit Anfang September 2010 Auftrag an die Direktionen Staatskanzlei Ende Oktober 2010 Abgabe der Inhalte an die Direktionen Staatskanzlei Dezember 2010 Redaktion des Berichts, Layout, Staatskanzlei Rücksprache mit den Direktionen, Antrag an den Regierungsrat Januar 2011 Verabschiedung durch den Regierungsrat Regierungsrat Januar 2011 Druck, Internetaufbereitung, KDMZ, Staatskanzlei Zustellung an KR Januar 2011 Präsentation an Medienkonferenz Regierungspräsident
3 Lagebeurteilung Inhalt Grundlage für die neu zu erarbeitenden Legislaturziele bildet eine Lagebeurteilung. Gemäss § 4 VOG RR stützt sie sich auf eine Unter- suchung der Stärken und Schwächen, der gesellschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen sowie auf den Legislaturbericht. Die Untersuchungen sollen keine Primärforschung darstellen, sondern sich auf die Auswertung vorhandener interner und externer Berichte abstützen und deren Ergebnisse in geeigneter Form zusammenfassen. Nach § 2 VOG RR kann der Regierungsrat besonders zu untersuchende Politikbereiche 1 bezeichnen. Die Lagebeurteilung zeigt die vorrangigen Chancen und Risiken für den Kanton Zürich auf. Sie erfolgt je Politik- bereich und umfasst die Aufgabenfelder des Kantons gemäss Kantons- verfassung.
UM FEL DT RENDS
UM FEL DT RENDS Stärken Chancen Vorrangige und und Chancen und Schwächen Risiken Risiken
Erhebung bei Standort- Workshops mit Beschluss Direktionen monitoring Vertreterinnen Regierungsrat und Vertretern der Direktionen Abb. 2: Abfolge der Lagebeurteilung
1 Politikbereiche gemäss funktionaler Gliederung gemäss KEF: 1 Öffentliche Sicherheit, 2 Bildung, 3 Kultur und Freizeit, 4 Gesundheit, 5 Soziale Wohlfahrt, 6 Verkehr, 7 Umwelt und Raumordnung, 8 Volkswirtschaft, 9 Finanzen und Steuern, 0 Allgemeine Verwaltung
Die Lagebeurteilung dient der Vorbereitung des Beschlusses des Regie- rungsrates über die Richtlinien der Regierungspolitik 2011–2015 und ist deshalb nicht öffentlich. In der Textfassung der Richtlinien der Regie- rungspolitik kann das Ergebnis für die einzelnen Politikbereiche zu- sammengefasst und unter Angabe der Quellen wiedergegeben werden. Erarbeitung der Grundlagen gemäss § 4 VOG RR Die Stärken und Schwächen des Kantons werden im Rahmen eines Standortmonitorings untersucht, das für jedes Aufgabenfeld wichtige Indikatoren und eine Gesamteinschätzung der Stärken und Schwächen enthält. Auf dieser Grundlage werden die Stärken und Schwächen im Vergleich über die Zeit und mit anderen Grossregionen beurteilt. Der in Erstellung befindliche Prototyp des Standortmonitorings wird in Zusammenarbeit mit den Direktionen und dem Statistischen Amt aktua- lisiert und die Kommentare zu Stärken und Schwächen werden von den Direktionen nachgeführt. Die Untersuchung der gesellschaftlichen, rechtlichen und wirtschaft- lichen Entwicklungen (Umfeldentwicklungen) erfolgt in den Direktionen. Die Ergebnisse werden im Rahmen der jährlichen Erhebung von den Direktionen gemeldet und von der Staatskanzlei zusammengestellt und gegebenenfalls ergänzt. Vorgängig zum Standortmonitoring und zur Erhebung der Umfeld- entwicklungen stellt die Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit den Direk- tionen drei Dokumente zur Verfügung: – Liste der Planungen, Strategieberichte und Evaluationen der kanto- nalen Verwaltung; – Zusammenstellung externer Analysen von Umfeldentwicklungen; – voraussichtlich ein Monitoring über die Wahrnehmung der Stärken und Schwächen des Kantons in der Bevölkerung und bei den mögli- chen in- und ausländischen Nutzerinnen und Nutzern des Standorts (Imagemonitoring). Dieses wird durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit und die Staatskanzlei bereitgestellt. Es wird kein besonders zu untersuchender Politikbereich gemäss § 2 Abs. 2 VOG RR bezeichnet. Einschätzung der vorrangigen Chancen und Risiken Aus den Grundlagen werden je Politikbereich die sich ergebenden Chancen und Risiken hergeleitet. Die Herleitung wird von der Staats- kanzlei vorbereitet. Sie stellt Stärken und Schwächen aus dem Standort- monitoring sowie Umfeldentwicklungen je Politikbereich zusammen. In einem Workshop je Politikbereich beurteilen unter der Moderation der Staatskanzlei mandatierte, qualifizierte Vertreterinnen und Vertreter aus den Direktionen die Angaben aus den Grundlagen (Differenzierung,
Gewichtung) und orten die sich ergebenden wesentlichen Chancen und Risiken. Die kantonale Verwaltung ist dabei Teil des Politikbereiches 0 (Allgemeine Verwaltung). Die Staatskanzlei fasst zuhanden des Regierungsrates die Ergebnisse der Lagebeurteilung zusammen. Sie richtet dabei ein besonderes Au- genmerk auf Querschnittbereiche. Der Regierungsrat beurteilt gestützt darauf, gleichzeitig mit den Richtlinien zum KEF 2012–2015, welche Chancen und Risiken er als vorrangig einstuft. Organisation und Zuständigkeit Die Staatskanzlei bereitet die Untersuchungen vor und leitet die Durchführung. Für die materielle Erarbeitung sind die Direktionen ge- mäss ihren Zuständigkeitsbereichen verantwortlich. Die Grundlagen werden vor den Workshops in der Generalsekretärenkonferenz erläutert.
Termin Arbeitsschritt Zuständig August / Aufbereiten und Aktualisieren der Grundlagen: Staatskanzlei Dezember 2010 – Standortmonitoring (Zusammenarbeit – Zusammenstellung der gesellschaftlichen, mit Stat. Amt, rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen Direktionen, AWA) (externe Analysen und Erhebung bei Direktionen) – Liste «Planungen, Strategieberichte und Evaluationen» – Imagemonitoring Dezember 2010 Präsentation in der Generalsekretärenkonferenz Staatskanzlei Dezember 2010 / Workshops Lagebeurteilung je Politikbereich Staatskanzlei, Januar 2011 Direktionen Januar / Februar Nachbereiten und Auswerten der Workshops Staatskanzlei 2011 Lagebeurteilung, Präsentation in der Generalsekretärenkonferenz, Aufbereitung für den Regierungsrat Anfang März 2011 Klausur und RRB Lagebeurteilung: Regierungsrat Festlegen der Chancen und Risiken mit vorrangigem Handlungsbedarf (gleichzeitig mit dem RRB Richtlinien KEF 2012–2015)
4 Richtlinien der Regierungspolitik Die Richtlinien der Regierungspolitik umfassen a) die langfristigen Ziele des Kantons (Abschnitt 4.2); b) die Legislaturziele des Regierungs- rates (Abschnitt 4.1); c) Massnahmen zur Umsetzung der Legislaturziele (Abschnitt 4.1).
Die Richtlinien der Regierungspolitik wenden sich in geeigneter Form an die Öffentlichkeit. Neben dem umfangreichen KEF sollen sie in einem schlanken Dokument dargestellt werden können. Zu denken ist an eine Broschüre von ähnlicher Qualität wie die Kurzfassung des Geschäfts- berichts (gelayoutet, mit Fotos).
Erwägungen
4.1 Festlegung der Legislaturziele und Massnahmen zur Umsetzung Inhalt In den Legislaturzielen formuliert der Regierungsrat seine vorrangigen politischen Stossrichtungen. Da die laufende Tätigkeit des Kantons in seinen Aufgabenfeldern durch die langfristigen Ziele abgedeckt wird, können die Legislaturziele sich auf die wichtigsten Prioritäten beschrän- ken. Um die Legislaturziele zu erreichen, werden Massnahmen mit Zeithorizont Ende der Legislatur geplant. Die Legislaturziele müssen überprüfbar und die Massnahmen handlungsorientiert sein. Der Regie- rungsrat entscheidet in Kenntnis der von den Direktionen vorgeschla- genen neuen Legislaturziele sowie der Ergebnisse der Lagebeurteilung (§ 5 VOG RR). Vorgehen und Zuständigkeit Gestützt auf die vom Regierungsrat verabschiedeten vorrangigen Chancen und Risiken (vgl. Abschnitt 3) reichen die Direktionen Ziel- vorschläge und Massnahmen ein, mit denen sie auf die Chancen und Risiken antworten wollen, einschliesslich der Kosten. Sie stellen die Kosten mit den Ersteingaben im Entwurf zum KEF 2012–2015 ein. Be- stehen Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeit für die Formulierung von Zielvorschlägen und Massnahmen, insbesondere in Querschnitt- bereichen, sind diese vorgängig zu klären. Die Staatskanzlei stellt die Anträge zusammen. Die Eingaben erfolgen abgestimmt auf die gleich- zeitig einzustellenden Entwürfe der Direktionsziele. Der Regierungsrat entscheidet über die Festlegung seiner Legislaturziele und Mass- nahmen mit Einbezug der Kosten und abgestimmt auf die mittelfristige Finanzplanung. Die Direktionen passen ihre eigenen Ziele im Rahmen der Überarbeitung des KEF an, um dem Entscheid des Regierungsrates über die Legislaturziele des Regierungsrates Rechnung zu tragen (Ab- schnitt 5). Die Staatskanzlei unterstützt die Direktionen bei der Abstimmung zwischen Legislaturzielen des Regierungsrates und der Direktionen.
Termin Arbeitsschritt Zuständig Anfang März 2011 Weisung zum Einreichen von Legislaturzielen Staatskanzlei und Massnahmen an die Direktionen Mitte Mai 2011 Einreichen der Anträge für Legislaturziele Direktionen, des Regierungsrates und Massnahmen Staatskanzlei einschliesslich Kosten mit den Ersteingaben KEF, Zusammenstellung durch die Staatskanzlei Anfang Juni 2011 Klausur und RRB «Festlegung der Legislaturziele Regierungsrat und Massnahmen» zusammen mit dem RRB Überarbeitung KEF, Auftrag zur Anpassung der Einträge im KEF 2012–2015 an den Beschluss
4.2 Langfristige Ziele Inhalt Mit § 1 Abs. 1 VOG RR werden neu langfristige Ziele des Kantons hergeleitet, welche die Dauer- und Vollzugsaufgaben des Kantons ab- bilden. Sie werden aus der Verfassung übernommen (Zielformulierungen und Aufgabenbeschriebe) und mithilfe der Zweckartikel der Gesetze konkretisiert. Im Gegensatz zu den Legislaturzielen des Regierungs- rates ist ihre Gültigkeit zeitlich nicht begrenzt. Die langfristigen Ziele decken alle Aufgabenbereiche des Kantons ab. Den langfristigen Zielen können die Aufgaben der mit der Umsetzung betrauten Leistungsgrup- pen zugeordnet werden. Vorgehen und Zuständigkeit Aus den Aufgabenfeldern des Kantons werden rund 30 bis 50 langfris- tige Ziele hergeleitet. Sie bewegen sich damit auf einer ähnlichen Ebene wie das Standortmonitoring, das zu einem späteren Zeitpunkt auf die langfristigen Ziele abgestimmt werden kann. Für die Herleitung ist eine enge Zusammenarbeit der Staatskanzlei mit den Direktionen erforder- lich. Die Staatskanzlei stellt die wesentlichen Grundlagen aus Verfassung und Gesetzen zusammen, die an die Direktionen verschickt werden, und führt in der zweiten Hälfte 2010 mit den zuständigen Direktionen für jeden Politikbereich einen rund halbtägigen Workshop durch. In die- sem werden die Zielformulierungen für die einzelnen Aufgabenfelder des Politikbereichs aus den Grundlagen hergeleitet. Darauf aufbauend erstellt die Staatskanzlei einen Gesamtentwurf der langfristigen Ziele und führt eine Vernehmlassung bei den Direktionen durch. Die lang- fristigen Ziele werden schon Anfang 2011 vom Regierungsrat verabschie- det, weil sie nicht zeitgebunden sind und die Lagebeurteilung und Fest- legung der Legislaturziele nicht unnötig belasten sollen.
Termin Arbeitsschritt Zuständig Sommer – Zusammenstellen der Grundlagen aus Verfassung Staatskanzlei Herbst 2010 und Gesetzen Herbst 2010 Workshops pro Politikbereich Staatskanzlei, Direktionen Anfang 2011 RRB Verabschiedung der langfristigen Ziele Regierungsrat durch den Regierungsrat
5 Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik im KEF 2012–2015 Inhalt Der KEF ist auf die Richtlinien der Regierungspolitik auszurichten (§ 3 Abs. 2 OG RR). Die Legislaturziele des Regierungsrates werden in den Legislaturzielen der Direktionen umgesetzt und die Massnahmen im KEF dargestellt, wobei die Umsetzung der Regierungsratsziele Vor- rang hat. Im Übrigen orientieren sich die Direktionen an den langfristigen Zielen des Kantons (§ 7 VOG RR). Die genehmigten Massnahmen zur Umsetzung der Legislaturziele werden im KEF eingetragen. Vorgehen und Zuständigkeit Im Teil Regierungsrat des KEF 2012–2015 werden die Legislaturziele und neu die langfristigen Ziele abgebildet, da sie die Grundlage für die Planungen der Direktionen und Leistungsgruppen bilden. Sobald der Regierungsrat die Richtlinien der Regierungspolitik 2011–2015 ver- abschiedet hat, können die Direktionen ihre Legislaturziele endgültig festlegen. Sie greifen diejenigen Legislaturziele des Regierungsrates auf, die ihre Zuständigkeit betreffen, indem sie diese im Wortlaut übernehmen oder in Teilzielen konkretisieren. Darüber hinaus können sie weitere Direktionsziele festlegen, die sich an den langfristigen Zielen orientie- ren. Dabei gewährleisten sie, dass die Umsetzung der Legislaturziele des Regierungsrates nicht durch Zielkonflikte oder die Bindung zu vie- ler Ressourcen behindert wird. Die Massnahmen zur Umsetzung der Legislaturziele sind als Entwicklungsschwerpunkte in den Leistungs- gruppen einzutragen. Die Dauer- und Vollzugsaufgaben werden in den Leistungsgruppen in der Rubrik «Aufgaben» dargestellt. Die Leistungsgruppen verweisen auf die den Aufgaben zugrunde liegenden langfristigen Ziele des Kantons. Die Staatskanzlei unterstützt die Direktionen bei diesen Arbeiten.
Termin Arbeitsschritt Zuständig Juni 2011 (in Anpassung des Entwurfs KEF 2012–2015 Staatskanzlei, Überarbeitung (einschliesslich Direktionsziele) an den RRB Direktionen KEF) Festlegung der Legislaturziele und Massnahmen Anfang Juli 2011 Materielle Festlegung der Richtlinien der Regierungsrat Regierungspolitik 2011–2015 und des KEF 2012–2015 Juli / August 2011 Vorbereitung der Druckfassung Richtlinien Staatskanzlei der Regierungspolitik Anfang RRB Verabschiedung der Druckvorlage Regierungsrat September 2011 Richtlinien der Regierungspolitik 2011–2015 und des KEF 2012–2015 Mitte Druck und Internetaufbereitung der Richtlinien KDMZ, September 2011 der Regierungspolitik, Zustellung an den Kantonsrat Staatskanzlei Präsentation an Medienkonferenz Regierungsrat
6 Abstimmung von weiteren Planungen mit den Legislaturzielen Inhalt Die Direktionen sind zuständig für die Planung ihrer Politikbereiche (§ 11 VOG RR). Die Planungen der Direktionen sind mit der Planung des Regierungsrates abzustimmen (§ 34 Abs. 3 OG RR). Bei der Abstim- mung zwischen Planungen von Politikbereichen und Legislaturplanung wird unterschieden zwischen Planungen, die den Legislaturzielen nach- geordnet sind, und anderen Planungen (§ 12 VOG RR). Den Legislatur- zielen nachgeordnete Planungen (Umsetzung der Legislaturziele des Regierungsrates) sind auf die Legislaturziele auszurichten, andere Pla- nungen (ohne direkten inhaltlichen Bezug zu den Legislaturzielen des Regierungsrates) mit diesen zu koordinieren. Die Staatskanzlei über- prüft die Ausrichtung und Koordination der vom Regierungsrat zu be- schliessenden Planungen. Vorgehen Den Legislaturzielen nachgeordnete Planungen sind dem Regierungs- rat von den Direktionen und der Staatskanzlei zur Beschlussfassung zu unterbreiten und es ist darzustellen, wie die Abstimmung mit den Legis- laturzielen des Regierungsrates sichergestellt wird. Andere Planungen (z. B. Leitlinien zur Alterspolitik) sind auf die Legislaturziele des Regierungsrates auszurichten. In den Berichten oder Anträgen der Direktionen bzw. der Staatskanzlei zu diesen ist diese Ausrichtung darzulegen. Planungen einzelner Politikbereiche, die im
Zeitpunkt der Verabschiedung der Richtlinien der Regierungspolitik bereits bestehen, sind zu überprüfen und gegebenenfalls abzustimmen. Gegebenenfalls ist dem Regierungsrat ein Antrag auf Anpassung oder Koordination vorzulegen.
7 Allgemeine Verfahrensgrundsätze Gemäss § 2 Abs. 3 VOG RR leitet die Staatskanzlei das Verfahren zum Legislaturbericht, zur Lagebeurteilung und zu den Richtlinien der Regierungspolitik. Alle wichtigen Entscheide werden dem Regierungs- rat unterbreitet. Die Aufträge zur Erbringung der Beiträge und die Ein- ladungen für die Workshops in den Politikbereichen gehen an die Di- rektionen. Die Generalsekretärenkonferenz wird regelmässig über den Stand des Verfahrens unterrichtet und falls erforderlich konsultiert. Die Direktionscontrollerinnen und -controller werden im Controllingforum regelmässig über die Umsetzungsschritte informiert. Die Staatskanzlei räumt den Direktionen ausreichende Fristen für Beiträge und zur Ent- scheidungsfindung ein. Sie unterstützt die Direktionen bei allen Arbeiten und gestaltet die Abläufe so schlank wie möglich.
8 Gesamtzeitplan Termin Arbeitsschritt Zuständigkeit August 2010– Aufbereiten und Aktualisieren der Grundlagen: Staatskanzlei Dezember 2010 – Standortmonitoring (Zusammenarbeit – Zusammenstellung der gesellschaftlichen, mit Statistischem rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen Amt, Direktionen, (externe Analysen und Erhebung bei Direktionen) AWA) – Liste «Planungen, Strategieberichte und Evaluationen» – Imagemonitoring Herbst 2010 Workshops langfristige Ziele pro Politikbereich Staatskanzlei, Direktionen Ende Oktober 2010 Beiträge Legislaturbericht an die Staatskanzlei Direktionen Dezember 2010 / Workshops Lagebeurteilung je Politikbereich Staatskanzlei, Januar 2011 Direktionen Januar 2011 Verabschiedung Legislaturbericht durch den Regierungsrat Regierungsrat Anfang 2011 Verabschiedung langfristige Ziele durch den Regierungsrat Regierungsrat Januar / Februar Nachbereiten und Auswerten der Workshops Staatskanzlei 2011 Lagebeurteilung, Präsentation in der Generalsekretärenkonferenz, Aufbereitung für den Regierungsrat
Termin Arbeitsschritt Zuständigkeit Anfang März 2011 Klausur und RRB Lagebeurteilung: Festlegen Regierungsrat der Chancen und Risiken mit vorrangigem Handlungsbedarf (gleichzeitig mit dem RRB Richtlinien KEF 2012–2015) Mitte Mai 2011 Einreichen der Anträge für Legislaturziele des Direktionen Regierungsrates und Massnahmen einschliesslich Kosten mit den Ersteingaben KEF Anfang Juni 2011 Klausur und RRB Festlegung der Legislaturziele Regierungsrat und Massnahmen zusammen mit dem RRB Überarbeitung KEF Juni 2011 Anpassung des Entwurfs KEF 2012–2015 Staatskanzlei, (einschliesslich Direktionsziele) an den RRB Direktionen Festlegung der Legislaturziele und Massnahmen Anfang Juli 2011 Materielle Festlegung Richtlinien der Regierungsrat Regierungspolitik 2011–2015 und KEF 2012–2015 September 2011 Verabschiedung der Druckvorlage Regierungsrat Richtlinien der Regierungspolitik 2011–2015 mit KEF 2012–2015 Mitte September Präsentation an Medienkonferenz Regierungsrat
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Vorgehen bei der Legislaturplanung gemäss Ziffern 2–8 der Erwägungen wird zugestimmt.
II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi