RRB Nr. 788/2012
Rahmenkredit für Integrationsprojekte, Impulsis-Projekt "Berichtsintegration Flüchtlinge B und F", Objektkredit, Freigabe
11 luglio 2012Tedesco4 min
Source zh.ch
Rahmenkredit für Integrationsprojekte, Impulsis-Projekt "Berichtsintegration Flüchtlinge B und F", Objektkredit, Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juli 2012
788. Rahmenkredit für Integrationsprojekte (Impulsis-Projekt
Erwägungen
«Berufsintegration Flüchtlinge B und F») Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) in Kraft. Gemäss Art.12 Bst. b und c der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) kommen anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in den Genuss von Integrationsleistungen. 2008 richtete der Bund den Kantonen für Personen, die am 31. De- zember 2007 vorläufig aufgenommen waren, einen einmaligen Betrag von insgesamt rund 30 Mio. Franken aus. Davon gingen 16,7 Mio. Fran- ken an den Kanton Zürich und wurden beim Kantonalen Sozialamt (Leistungsgruppe Nr. 3500) verbucht. Diese einmalige Abgeltung des Bundes von 16,7 Mio. Franken soll für einen neuen, koordinierten und bestmöglichen Mitteleinsatz im kantonalen Integrationsbereich genutzt werden. Dazu wurde gestützt auf das frühere Finanzhaushaltrecht (vgl. Übergangsbestimmungen zum Inkraftsetzungsbeschluss des CRG [OS 63, 134]) ein Rahmenkredit in diesem Umfang für kantonale Integrationsprojekte zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, bewilligt (RRB Nr. 1714/2008). Gemäss RRB Nr. 1714/2008 sind die Beitragsgesuche für Integra- tionsprojekte der Fachstelle für Integrationsfragen einzureichen. Der Runde Tisch Integration beurteilt die Beitragsgesuche und spricht Empfehlungen aus. Der Regierungsrat beschliesst auf gemeinsamen Antrag der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheits- direktion über die Beitragsgesuche. An der Sitzung des Runden Tischs Integration vom 23. Mai 2011 wurde beschlossen, diesen bis zur Einführung des kantonalen Integrationspro- gramms auszusetzen. Die Beurteilung der Anträge für die Unterstützung von Projekten für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene wird bis dahin die Fachstelle für Integrationsfragen in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Sozialamt übernehmen. Bei Bedarf würden die an- deren Direktionen bzw. Ämter beigezogen. Die Mitglieder des Runden Tischs Integration würden über die Anträge und die Unterstützungs- entscheide informiert werden.
Beitragsgesuch für ein Integrationsprojekt Die Fachstelle für Integrationsfragen und das Kantonale Sozialamt haben folgendes Projekt geprüft und am 19. Januar bzw. 2. April 2012 zur Unterstützung empfohlen: Projekt «Berufsintegration Flüchtlinge B und F» des gemeinnützigen Vereins Impulsis Das Projekt Berufsintegration Flüchtlinge B und F ist Teil des Ange- bots des Vereins Impulsis. Als private Nonprofitorganisation schafft Impulsis für Jugendliche mit verschiedenen Angeboten Brücken in die Berufs- und Arbeitswelt und ermöglicht ihnen so den Einstieg ins Er- werbsleben. Impulsis weist eine Erfahrung von 15 Jahren im Bereich der Berufsintegration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund auf. Mit «Berufsintegration Flüchtlinge B und F» bietet Impulsis ein Programm mit zehn Teilnehmerplätzen an, das sich auf die Bedürfnisse anerkannter Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommener im Alter von 16 bis 25 Jahren richtet. Die Teilnehmenden werden auf die Berufsbildung vorbereitet, bei der Lehrstellensuche unterstützt und im Übergang in die Berufsbildung begleitet. Ziel sind der erfolgreiche Abschluss der Berufsbildung und ein gelungener Einstieg ins Berufsleben. Der Unterstützungsbeitrag soll für 2012 Fr. 280 000 betragen. Damit soll die Durchführung im ersten Jahr ermöglicht werden. Über die wei- tere Unterstützung des Projekts in den kommenden Jahren werden die Fachstelle für Integration und das Kantonale Sozialamt jeweils eine neue Empfehlung herausgeben, das nächste Mal anhand des Projekt- zwischenberichts Ende April 2013. Die Fortführung der Unterstützung ist durch den Rahmenkredit gemäss RRB Nr. 1714/2008 gesichert. Vom Rahmenkredit von ursprünglich rund 16,7 Mio. Franken wurden bisher in den Jahren 2008 bis 2011 rund 9,4 Mio. Franken freigegeben, womit noch rund 7,3 Mio. Franken übrig bleiben. Die Ausgaben sind im Budget 2012 enthalten. Das Controlling erfolgt im Rahmen eines BBIP-Programms (Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrationsprogramme) durch das Kantonale Sozialamt. Die Bildungsdirektion nahm zum Projekt Stellung und beantragte insbesondere, dass die Unterstützung des Projekts mit der Auflage verbunden werde, dass Impulsis die Kriterien, die für eine Begleitung während der beruflichen Grundbildung ausschlaggebend seien, sowie die Begleitung selber mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt abstimme.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Beitrag für kantonale Integrationsprojekte wird aus dem Rahmenkredit gemäss RRB Nr. 1714/2008 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, für das Projekt «Berufsintegration Flüchtlinge B und F» des Vereins Impulsis ein Objektkredit von Fr. 280 000 freigegeben.
II. Die Unterstützung des Projekts «Berufsintegration Flüchtlinge B und F» des Vereins Impulsis wird mit der Auflage verbunden, dass die Kriterien, die für eine Begleitung während der beruflichen Grund- bildung ausschlaggebend sind, sowie die Begleitung selber mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt abgestimmt werden.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern sowie durch die Direktion der Justiz und des Innern an die Mitglieder des Runden Tischs Integration.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi