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Decisione

RRB Nr. 79/2010

Lotteriefonds, allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe für Opfer des Erdbebens in Haiti

20 gennaio 2010Tedesco3 min

Source zh.ch

Lotteriefonds, allgemeine Fondsmittel, Soforthilfe für Opfer des Erdbebens in Haiti

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Januar 2010

79. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel,

Erwägungen

Soforthilfe für Opfer des Erdbebens in Haiti) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allge- meinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 10 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten dieses Gesamtbetrages sind bis anhin (mit Ausnahme eines mit RRB Nr. 1503/07 festgelegten jährlichen Betrages von Fr. 200 000 zugunsten des Kontos «Staatsbeiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.») noch keine Beiträge vergeben. Somit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2010 noch Fr. 9 800 000 zur Verfügung. Am 13. Januar 2010 erschütterte ein Erdbeben der Stärke 7 den Kari- bikstaat Haiti. Das Epizentrum lag nahe der Hauptstadt Port-au-Prince. Haiti ist der ärmste Staat der westlichen Hemisphäre. Von den 9 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern leben 80% mit weniger als 2 Dollar pro Tag. Aufgrund des Erdbebens muss mit einer sehr grossen Zahl von Opfern gerechnet werden. Die Schäden sind riesig, ihr genaues Ausmass ist noch nicht genau feststellbar. Zerstört ist die ohnehin dürftige Infra- struktur. Es droht der Ausbruch von Seuchen. Vorab muss Nothilfe geleistet werden. Die Überlebenden benötigen medizinische Ersthilfe, zudem ist die Versorgung mit Trinkwasser wieder sicherzustellen. Der Bund hat eine Soforthilfe von 4,5 Mio. Franken geleistet und bereits eine erste Hilfslieferung (Nothilfesets, medizini- sches Material, Medikamente, Planen zum Bau von Notunterkünften, Moskitonetze, Generatoren) für 10 000 bis 15 000 Personen nach Santo Domingo geflogen. DEZA-Spezialistinnen und -Spezialisten sind im Erdbebengebiet. Ein Soforthilfebeitrag von Fr. 500 000 des Kantons ist aufgrund des überaus grossen menschlichen Leids und des Hilfebedarfs angebracht. Um nicht einzelne Hilfswerke gegenüber anderen bevorzugt zu behan- deln, ist es sinnvoll, diesen Beitrag der «Glückskette» auszurichten. Sie ist nicht ein eigentliches Hilfswerk, sondern ein Sammelsystem und wird von Radio und Fernsehen der SRG SSR idée suisse getragen. Die operationelle Arbeit führen erfahrene Schweizer Hilfswerke aus. Die «Glückskette» hat 2,5 Mio. Franken für die Soforthilfe bereitgestellt und mit 16 ihrer Partnerorganisationen, die zum Teil seit Jahren schon in Haiti tätig sind, für den Donnerstag, 21. Januar 2010, einen nationa-

len Sammeltag «Haiti» ausgerufen. Ein Grossteil der Spenden wird er- fahrungsgemäss für Instandstellung (Rehabilitation) und Wiederaufbau verwendet, was langfristig wesentlich die nachhaltigere Hilfe ist. Der Kanton hat die «Glückskette» 2002 im Rahmen der Überschwem- mungen im Osten Deutschlands, in Tschechien und Österreich mit einem Beitrag von Fr. 400 000 unterstützt (RRB Nr. 1422/2002) und ihr 2004 bei der Tsunami-Katastrophe (RRB Nr. 62/2005) ebenfalls einen Soforthilfebeitrag von Fr. 400 000 zukommen lassen. Der Kanton verfügt im Rahmen seiner regulären Auslandhilfe zu- dem über die Möglichkeit, gezielte Wiederaufbaumassnahmen in Haiti zu unterstützen. Der Eingabetermin für Auslandhilfevorhaben 2010 wurde auf den 25. Januar 2010 festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt lie- gen voraussichtlich noch keine ausgearbeiteten Wiederaufbauprojekte vor. Solche Vorhaben dürften ab der zweiten Hälfte 2010 zu erwarten sein und können im Rahmen der Auslandhilfe 2011 mitberücksichtigt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgenden Beitrag zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000 000): in Franken «Glückskette» Hilfsaktion Erdbebenopfer Haiti, Ausland-Soforthilfebeitrag 500 000

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi