RRB Nr. 790/2021
KEF 2022–2025 und Budget 2022, Festlegung Finanzen
7 luglio 2021Tedesco5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Juli 2021
790. KEF 2022–2025 und Budget 2022, Festlegung Finanzen Mit Beschluss vom 16. Juni 2021 erteilte der Regierungsrat den Direktio- nen und der Staatskanzlei den Auftrag zur Überarbeitung des Konsoli- dierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2022–2025. Aus den Fest- legungen bzw. Einladungen für die Leistungsgruppen der Konsolidie- rungskreise 2 und 3 entstand ebenfalls Überarbeitungsbedarf. Die folgen- den Übersichten zeigen, wie die Einheiten gemäss Eingaben vom 25. Juni 2021 die Überarbeitung umsetzen.
Erwägungen
1. Festlegung der Erfolgsrechnung Tabelle 1: Saldo der Erfolgsrechnung 2022–2025 (in Mio. Franken) 2022 2023 2024 2025 Regierungsrat und Staatskanzlei –25,6 –25,3 –25,3 –25,3 Direktion der Justiz und des Innern –970,3 –1059,6 –1075,4 –1055,3 Sicherheitsdirektion –1419,6 –1432,4 –1442,7 –1455,1 Finanzdirektion 7731,9 7757,7 8116,6 8277,9 Volkswirtschaftsdirektion –336,5 –395,5 –397,6 –394,6 Gesundheitsdirektion –2137,9 –2181,9 –2230,9 –2282,7 Bildungsdirektion –2740,2 –2771,8 –2795,5 –2819,5 Baudirektion –240,8 –244,0 –256,2 –262,4 Konsolidierungskreis 2 –165,9 –169,3 –166,3 –167,5 Konsolidierungskreis 3 –5,0 –6,9 –4,0 –0,6 Total –309,9 –529,0 –277,2 –185,2 + Überschuss; – Defizit
Die gemeldete Abweichung gegenüber der Überarbeitung liegt bei –6 Mio. Franken, davon +1 Mio. Franken im ersten Planjahr. Abweichun- gen meldet insbesondere die Direktion der Justiz und des Innern infolge Rücksetzung der Planwerte 2023–2025 der Fachstelle Kultur auf den Stand der KEF-Richtlinien (RRB Nr. 268/2021). In der Finanzdirektion verbes- sert sich der Nationale Finanzausgleich im Budgetjahr um 1,5 Mio. Fran- ken. Die Saldi der Erfolgsrechnung können sich mit dem Abgleich der internen Verrechnungen noch leicht verändern.
2. Festlegung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung Tabelle 2: Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrech- nung 2018–2025 (in Mio. Franken) Mittelfristiger Ausgleich 2018–2025 gemäss KEF-Überarbeitung –739 davon Covid-19-Härtefallprogramm (Vorlagen 5663a, 5663c und 5663d) –744 davon Nachtragskredite 2021 (Vorlagen 5711 und 5721) –54 Veränderungen 2022–2025 Festlegung Finanzen –6 Mittelfristiger Ausgleich 2018–2025 –745 Mit der KEF-Überarbeitung beträgt der mittelfristige Ausgleich für die Jahre 2018–2025 –739 Mio. Franken. Darin sind die erwartete Nettobe- lastung für das Covid-19-Härtefallprogramm sowie dem Kantonsrat be- antragte Nachtragskredite 2021 (Vorlagen 5711 und 5721) enthalten. Ein- schliesslich der Veränderungen gemäss Ziff. 1 von –6 Mio. Franken be- trägt der mittelfristige Ausgleich –745 Mio. Franken. Der Betrag kann sich mit dem Abgleich der internen Verrechnungen noch leicht verändern.
3. Festlegung der Investitionsrechnung Tabelle 3: Investitionsausgaben 2022–2025 (in Mio. Franken) 2022 2023 2024 2025 2022–2025 Regierungsrat und Staatskanzlei –3,4 –2,8 –0,5 0,0 –6,7 Direktion der Justiz und des Innern –16,4 –6,4 –6,4 –12,5 –41,7 Sicherheitsdirektion –72,5 –61,6 –42,5 –30,4 –206,9 Finanzdirektion 51,1 –15,0 –14,9 –14,6 6,6 Volkswirtschaftsdirektion –140,1 –113,6 –129,5 –167,0 –550,2 Gesundheitsdirektion –5,8 –4,7 –4,7 –4,8 –19,9 Bildungsdirektion –165,8 –172,0 –226,2 –230,2 –794,2 Baudirektion –582,7 –504,9 –566,7 –543,0 –2197,3 Konsolidierungskreis 2 –24,0 –40,9 –50,6 –32,2 –147,7 Konsolidierungskreis 3 –356,0 –324,6 –344,6 –365,6 –1390,8 Total –1315,4 –1246,4 –1386,6 –1400,4 –5348,9 + Minderausgaben; – Ausgaben
Der Beschluss des Regierungsrates zur Überarbeitung wurde umge- setzt. Die gemeldeten Investitionsausgaben der Direktionen und der Staatskanzlei für die Jahre 2022–2025 liegen bei –3810 Mio. Franken. Einschliesslich der Planung von Behörden, Rechtspflege und zu konsoli- dierenden Organisationen sind (nicht um interne Verrechnungen berei- nigte) Investitionsausgaben von –5349 Mio. Franken eingestellt.
4. Ermächtigung zur Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung (CRG, LS 611) ist der Regierungsrat für die Aufnahme von lang- fristigen Mitteln zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen und die Kapitalbeschaffung flexibler zu gestalten, wird die Finanzdirek- tion jährlich ermächtigt, langfristiges Fremdkapital bis zu einem bestimm- ten Gesamtbetrag aufzunehmen. Der notwendige Gesamtbetrag ergibt sich aus der Festlegung der Finanzen. Tabelle 4: Finanzierungsbedarf 2022 (in Mio. Franken) 2022 Saldo Finanzierungsrechnung –815 Refinanzierung Anleihe –300 Reserve –385 Ermächtigung total –1500 – Finanzierungsbedarf
Der Finanzierungsbedarf 2022 aus der Erfolgs- und der Investitions- rechnung beträgt –815 Mio. Franken. 2022 ist zudem eine Staatsanleihe über 300 Mio. Franken zurückzuzahlen. Für planerische Unsicherheiten (z. B. aufgrund der Nachträge zum Budgetentwurf, Nachtragskrediten und Veränderungen im Finanzvermögen) ist eine Reserve von 385 Mio. Fran- ken einzuplanen. Die Finanzdirektion ist daher zu ermächtigen, 2022 lang- fristiges Fremdkapital bis zum Gesamtbetrag von 1,5 Mrd. Franken auf- zunehmen. Dabei sind unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und einer ausgewogenen Fälligkeitsstaffelung alle Aufnahmeformen und Laufzeiten zulässig.
5. Zeitplan Der Regierungsrat legte mit Beschluss Nr. 479/2020 den Terminplan zur Erstellung des KEF 2022–2025 und des Budgets 2022 fest. Er ist ge- mäss § 17 CRG auf die Zustellung an den Kantonsrat am ersten Mittwoch des Monats September ausgerichtet. Die von der Terminplanung gemäss RRB Nr. 479/2020 abweichenden Termine bzw. Prozessschritte sind mit einem Stern markiert. 7. Juli 2021 Eingabe in SAP ERP abgeschlossen 9. Juli 2021 Bereinigter KEF 2022–2025 sowie Begründungen von Entwicklungen eingereicht 25. August 2021 RRB Festlegung KEF 2022–2025 und Budgetentwurf 2022 26. August 2021 Information der Finanzkommission über den KEF 2022–2025 und den Budgetentwurf 2022
27. August 2021 Medienorientierung und Aufschaltung KEF 2022–2025 und Budgetentwurf 2022 im Internet 3. September 2021* Nachträge zum Budgetentwurf 2022 eingereicht 22. September 2021* RRB Nachträge zum Budgetentwurf 2022 30. September 2021 Information der Finanzkommission über Nachträge zum Budgetentwurf 2022
6. Vertraulichkeit Dieser Regierungsratsbeschluss befasst sich mit einem laufenden Planungsverfahren und ist bis zur Medienkonferenz zum KEF 2022–2025 nicht öffentlich.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Saldi der Erfolgsrechnung im KEF 2022–2025 und im Budget 2022 werden gemäss Ziff. 1 der Erwägungen festgelegt.
II. Der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung 2018–2025 wird gemäss Ziff. 2 der Erwägungen berechnet.
III. Die Investitionsausgaben im KEF 2022–2025 und im Budget 2022 werden gemäss Ziff. 3 der Erwägungen festgelegt.
IV. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, 2022 langfristige Finanz- verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von höchstens 1,5 Mrd. Franken auf- zunehmen und die Konditionen zu vereinbaren.
V. Dieser Beschluss ist bis zur Medienkonferenz zum KEF 2022–2025 nicht öffentlich.
VI. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli