RRB Nr. 798/2022
Strasse, Zürich, Stauffacherquai, Projektgenehmigung
1 giugno 2022Tedesco3 min
Source zh.ch
Strasse, Zürich, Stauffacherquai, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juni 2022
798. Strassen (Zürich, Stauffacherquai)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 8. April 2022 das Projekt für die Sanierung und Umgestaltung des Stauffacherquais, Abschnitt Sihlbrücke bis Stauffacherstrasse, und der Werdstrasse, Ab- schnitt Werdplatz bis Stauffacherquai (Bau Nr. 15 115), Zürich, zur Ge- nehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Stras- sengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusiche- rung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Der Stauffacherquai ist für den motorisierten Individualverkehr als regionale Verbindungsstrasse klassiert (RVS 30063). Auf dem Stauf- facherquai und der Werdstrasse verlaufen regional klassierte Velorou- ten. Auf der Werdstrasse verläuft zudem eine Ausnahmetransportroute des Typs II. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 45 in Verbindung mit § 1 StrG. Am Stauffacherquai, Abschnitt Sihlbrücke bis Stauffacherstrasse, und in der Werdstrasse, Abschnitt Werdplatz bis Stauffacherquai, befindet sich der Fahrbahnbelag in einem schlechten Zustand und muss teilweise erneuert werden. In diesem Zusammenhang werden die regionalen Ve- lorouten umgesetzt bzw. verbessert sowie zur Entschärfung des Unfall- schwerpunktes im Knotenbereich Stauffacherquai/Werdstrasse der Links- abbieger in die Werdstrasse aufgehoben und der Knoten damit verein- facht. Der Baubeginn ist im Sommer 2022 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der ersten Begehrensäusserung vom 11. April 2019 und der zweiten Begeh- rensäusserung vom 11. Dezember 2020 Stellung genommen. Die darin vorgebrachten Anträge gelten als bereinigt. Die Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs am überkommunalen Stauffacherquai wird durch die geplanten Massnahmen nicht tangiert. Insofern ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt, und das Projekt wurde vom 7. Juni bis 8. Juli 2019 öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt gingen innerhalb der Frist eine Einsprache und ein Begehren um Neubeurteilung ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 138 vom 10. Februar 2021 wurde über die Ein- sprache und das Begehren entschieden und das Projekt festgesetzt. Die Freigabe der Kosten erfolgte mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 238 vom 16. März 2022. Die Beschlüsse sind rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.
Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich Fr. 2 210 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 1 660 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Sanierung und Umgestaltung des Stauffacher- quais, Abschnitt Sihlbrücke bis Stauffacherstrasse, und der Werdstrasse, Abschnitt Werdplatz bis Stauffacherquai, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli