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Decisione

RRB Nr. 80/2026

Bushof Regensdorf, Staatsbeitrag, Zusicherung, neue Ausgabe

28 gennaio 2026Tedesco6 min

Source zh.ch

Bushof Regensdorf, Staatsbeitrag, Zusicherung, neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2026

80. Bushof Regensdorf, Staatsbeitrag (Zusicherung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Gemäss § 6 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr vom 6. März 1988 (PVG; LS 740.1) sorgen die Gemeinden für eine gute Er- reichbarkeit der Bahnhöfe und Haltestellen für Fussgängerinnen und Fussgänger und für den Zubringerverkehr sowie für diejenigen Publi- kumsanlagen, die über den Normalausbau hinausgehen. An Vorhaben, die für Nachbargemeinden von einem bedeutenden Interesse sind, haben sich diese finanziell zu beteiligen. An solche Anlagen kann der Kanton Beiträge gewähren. Generell wird ein Staatsbeitrag von 30% an die an- rechenbaren Kosten geleistet. Der Bahnhof Regensdorf-Watt ist eine wichtige Verkehrsdrehscheibe für die Region. Mit der S-Bahn-Linie S6 besteht heute ein 30-Minuten- Takt nach Zürich. In den Hauptverkehrszeiten wird dieser durch die S21 zu einem hinkenden 15-Minuten-Takt verdichtet. Gemäss Planung des STEP-Ausbauschritts 2035 soll der 15-Minuten-Takt bis Regensdorf- Watt dannzumal ganztägig angeboten und die Züge sollen von 200 m auf 300 m verlängert werden. An Wochenenden wird der Bahnhof durch die Nacht S-Bahn-Linie SN6 bedient. Die Feinerschliessung erfolgt über acht Buslinien der VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG. Der Bushof am Bahnhof Regensdorf-Watt besteht aus drei Teilanlagen: – Bushof Nord am Ostring im Kantonsstrassenperimeter (Buslinien 451 und 485); – Bushof Althard an der Althardstrasse im Gemeindestrassenperimeter (Buslinien 452, 453, 454 und 456); – Bushof Süd auf dem südlichen Bahnhofplatz (Buslinien 491 und 492). Der heutige Bushof Süd ist aus funktionaler und gestalterischer Sicht unbefriedigend und erfüllt die Vorgaben des Behindertengleichstel- lungsgesetzes (SR 151.3) nicht. Mit einem Neubau auf einer zu erstellen- den Überdeckung des Ostrings will die Gemeinde Regensdorf die Situ- ation verbessern und eine zukunftstaugliche Anlage erstellen. Der Neu- bau soll für die drei Buslinien 452, 491 und 492 behindertenrechtskon- forme Haltekanten sicherstellen und eine effiziente Betriebsabwicklung ermöglichen.

Der neue Bushof wird auf einer Überdeckung über der Kantonsstrasse errichtet. Aufgrund der unterschiedlichen Höhenniveaus sowie der voll- ständigen baulichen und betrieblichen Trennung kann der Kanton als Strasseneigentümer nicht für dessen Finanzierung verantwortlich ge- macht werden. Der Bushof soll wegen dieser ausserordentlichen Um- stände wie eine Anlage behandelt werden, die auf Privatgrund erstellt wird. Die Gemeinde Regensdorf übernimmt gemäss § 6 Abs. 1 PVG dem- nach die Verantwortung für den Bau und den späteren Unterhalt der Anlage. Damit ist gemäss § 6 Abs. 2 PVG eine Beitragspflicht der Nach- bargemeinden, für die mit dem Bushof ein wesentlicher Nutzen entsteht, angezeigt und ein Staatsbeitrag aus dem Verkehrsfonds möglich. Der Bushof Süd am Bahnhof Regensdorf-Watt ist von regionaler Be- deutung. Die Gemeinden Dänikon, Dällikon und Hüttikon haben sich grundsätzlich bereit erklärt, einen Beitrag an das Projekt zu leisten. Die Bedingungen von § 6 PVG für einen Staatsbeitrag wären damit erfüllt. Da die Beschlüsse der Gemeinderäte bzw. Gemeindeversammlungen der Nachbargemeinden aber noch nicht definitiv vorliegen, wird der Staatsbeitrag aus dem Verkehrsfonds mit einem entsprechenden Vorbe- halt versehen.

B. Festsetzung der anrechenbaren Kosten Die anrechenbaren Kosten für die Festsetzung des Staatsbeitrags aus dem Verkehrsfonds stützen sich auf den Kostenvoranschlag des Pla- nungsbüros AFRY vom 13. Januar 2025 (Kostengenauigkeit ±10%). Das Projekt umfasst den Bau der Überdeckung, der Bushaltestellen sowie der Zu- und Wegfahrten. Auf der Überdeckung befindet sich neben den Bushaltestellen ein 2 m breiter Gehweg, dessen Kosten nicht zu den anrechenbaren Kosten gezählt werden. Von den drei den Bushof anfah- renden Linien handelt es sich bei der Linie 452 um einen reinen Ortsbus der Gemeinde Regensdorf ohne regionale Bedeutung. Die anrechen- baren Kosten für die Festsetzung des Staatsbeitrags werden daher um einen Drittel reduziert. Für die Überdeckung des Ostrings wurde zwischen der Gemeinde Regensdorf und dem Tiefbauamt am 14. Mai 2024 ein Vertrag betreffend Bau und Verantwortlichkeiten bei der Bauwerkserhaltung abgeschlos- sen. Die Überdeckung verbessert den Lärmschutz für die Anwohne- rinnen und Anwohner. Das Tiefbauamt leistet dafür gestützt auf die Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41) einen Beitrag von Fr. 601 110 an die Standortgemeinde, der dem Projekt anteilmässig gutgeschrieben wird.

Das Projekt ist beim Bund für einen Beitrag aus dem Agglomerations- programm der 4. Generation angemeldet. Die Gemeinde Regensdorf rechnet mit einem Beitrag von Fr. 3 396 000, der dem Projekt ebenfalls gutgeschrieben wird. Gesamtkosten anrechenbare Kosten in Franken in Franken Strassenbau 3 620 870 2 075 970 Verstärkung Ostring 927 418 531 720 Konstruktion Bushof Süd 2 628 632 1 507 080 Möblierung 75 900 50 600 Gärtnerarbeiten 80 300 Öffentliche Beleuchtung 50 600 29 010 Betriebs-/Sicherheitsausrüstung 1 947 000 1 116 280 Vermessung/Vermarchung 29 700 17 030 Verkehrsumleitung/Signalisation 33 000 18 920 Öffentlichkeitsarbeit 11 000 6 310 Projektierung und Bauleitung 1 430 000 819 870 Spezialistinnen und Spezialisten 209 000 119 830 Oberbauleitung 426 080 244 290 Zwischentotal (ohne MWSt) 11 469 500 6 536 910 Nicht rückforderbare Mehrwertsteuer 605 669 345 042 Zwischentotal (einschliesslich MWSt) 12 075 169 6 881 952 Landerwerb (temporär) 5 000 Beitrag aus Agglomerationsprogramm 4 –3 396 000 –1 934 663 Beitrag für Lärmschutzreduktion –601 110 –342 446 Total Nettokosten 8 083 059 4 604 843 Bei den anrechenbaren Nettokosten von Fr. 4 604 843 handelt es sich um die Kosten des Bushofs, reduziert um einen Drittel aufgrund des Ortsbusanteils sowie reduziert um die Beiträge aus dem Agglomerations- programm der 4. Generation und den Beitrag für die Lärmreduktion. Daraus ergibt sich ein Staatsbeitrag von voraussichtlich höchstens Fr. 1 381 453 (30% der anrechenbaren Nettokosten). Die Ausgabe ist im Budget 2026 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 der Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, enthalten. Der definitive Staatsbeitrag wird nach Vorliegen der geneh- migten Schlussabrechnung festgesetzt und ausgerichtet.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Gemeinde Regensdorf wird für das Projekt für den Bau eines neuen Bushofs Süd beim Bahnhof Regensdorf-Watt an die anrechen- baren Kosten von Fr. 4 604 843 ein Staatsbeitrag von 30%, höchstens Fr. 1 381 453, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, zugesichert.

II. Die Zusicherung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sich die Ge- meinden Dänikon, Dällikon und Hüttikon an den Kosten des neuen Bus- hofs Süd beteiligen.

III. Die Ausrichtung des Staatsbeitrags erfolgt nach Vorlage der ge- nehmigten Bauabrechnung, des Ausführungsplans und des Abnahme- protokolls. In einer allfälligen Gesamtabrechnung sind die Baukosten des Bushofs separat und nachvollziehbar auszuweisen.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an den Gemeinderat Regensdorf, Watterstrasse 116, 8105 Regensdorf, den Gemeinderat Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, den Gemeinderat Dällikon, Schulstrasse 5, Postfach, 8108 Däl- likon, den Gemeinderat Hüttikon, Zürcherstrasse 22, 8115 Hüttikon, sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli