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Decisione

RRB Nr. 800/2015

Innovationspark Zürich, zusätzliche gebundene Ausgabe

19 agosto 2015Tedesco4 min

Source zh.ch

Innovationspark Zürich, zusätzliche gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2015

800. Innovationspark Zürich (Zusätzliche Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Regierungsrat traf mit Beschluss Nr. 604/2012 einen Grundsatz- entscheid zum Innovationspark. Er setzte sich zum Ziel, im Kanton Zü- rich einen Innovationspark zu errichten. Mit RRB Nr. 1036/2013 (Projekt Innovationspark Zürich; Auftrag) wurden für die Planungs- und Umset- zungsphase bis Mitte 2015 folgende Ausgaben von 1,6 Mio. Franken be- willigt: Aufwand 2013 2014 2015 Total TP 1: Fläche, Finanzen und Trägerschaft 25 000 25 000 25 000 75 000 TP 2: Themenschwerpunkte und Nutzung 25 000 50 000 25 000 100 000 TP 3: Raumplanung Richtplaneintrag (Paket 3a) keine budgetrelevanten Kosten Städtebauliches Konzept (Paket 3b) 50 000 500 000 0 550 000 Kantonaler Gestaltungsplan (Paket 3c) 0 200 000 150 000 350 000 Kommunikation Drittkosten 75 000 100 000 125 000 300 000 Dienstleistungen Dritte Projektbüro 25 000 125 000 75 000 225 000 Total 200 000 1 000 000 400 000 1 600 000 Zum Zeitpunkt der Planung und Budgetierung des Projekts waren die Anforderungen und Vorgaben namentlich im Teilprojekt 3: Raum- planung noch nicht absehbar. Die durch die knappen zeitlichen Vorgaben bedingte parallele Entwicklung des Projekts hatte laufende gegenseitige Anpassungen der verschiedenen Teilprojekte zur Folge. Es ergaben sich laufend neue Fragestellungen, die beurteilt, koordiniert und beantwortet werden mussten. Namentlich die massgeblichen umweltrechtlichen Vor- gaben haben sich erst im Laufe der Projektentwicklung gezeigt. Aus der öffentlichen Auflage des Gestaltungsplans ergaben sich sodann Einwen- dungen, welche die Projektleitung zu einer teilweisen Überarbeitung des Richtprojekts veranlassten. Insgesamt hat sich die Aufgabe als komplexer herausgestellt, als ursprünglich angenommen. All diese Umstände führ- ten zu zusätzlichen Kosten.

Wegen der engen Zeitvorgaben des Bundes müssen die Arbeiten wei- ter rasch vorangetrieben und abgeschlossen werden. Ab Ende September 2015 gehen die Aufgaben teilweise in einem geordneten Prozess an die Trägerschaft Innovationspark Zürich über. Damit diese Übergabe flies- send erfolgen kann und die im Rahmen der Gestaltungsplanung ange- dachten Vorstellungen durch die Trägerschaft korrekt und effizient umge- setzt werden können, sind die bereits erarbeiteten Grundlagen weiter zu vertiefen.

B. Zusätzliche Ausgabe Aufgrund der überarbeiteten Budgetplanung und der vorliegenden Offerten ist bis zur Festsetzung des Gestaltungsplans und bis zur Auf- nahme der vollen Geschäftstätigkeit der Trägerschaft Innovationspark Zürich mit Mehrkosten zu rechnen, die wie folgt begründet sind: – Gestaltungsplan: Die Einwendungen bedingen eine Überarbeitung des Gestaltungsplans einschliesslich Freiraumkonzept, Entwässerungs- und Werkleitungskonzept, Umweltverträglichkeitsbericht und Gewässer- projekt für den Chrebsschüsselibach. Zudem wurden aufgrund der be- rechtigten Anliegen der Gemeinden betreffend die Auswirkungen des Projekts auf den Verkehr zusätzliche Abklärungen im Bereich der Ver- kehrsführung notwendig. Damit die Arbeiten zeitgerecht abgeschlos- sen werden können, ist die Projektleitung auf Unterstützung der bisher am kantonalen Gestaltungsplan beteiligten Dritten angewiesen. – Erschliessung: Im Laufe des Projekts wurde klar, dass die Erschlies- sung nicht über einen Quartierplan, sondern über einen Erschliessungs- vertrag geregelt werden muss. Dieser regelt die Erstellung, die Finan- zierung und den Unterhalt der Infrastrukturanlagen (Strassen und Wege, Werkleitungen, öffentliche Freiräumen, Gemeinschaftsanlagen usw.) zwischen dem Kanton (Trägerschaft) und den Gemeinden. – Innovationsparkreglement: Für die Sicherstellung der Funktion des In- novationsparks ist ein Reglement notwendig. Das Innovationspark- reglement enthält die «Spielregeln» für das Areal in Ergänzung zu den übrigen Vorgaben. Damit die Vorgaben des Gestaltungplans zielgerich- tet umgesetzt werden können, sind die diesbezüglichen Eckwerte vor- zubereiten. – Reserve: Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist für unvorhergese- hene Aufwendungen eine Reserveposition vorzusehen.

Insgesamt ergeben sich bei den einzelnen Teilprojekten folgende Mehr- kosten (in Franken): Position bis Festsetzung Gestaltungsplan Zuordnung Mehraufwand Gestaltungsplan 320 000 TP 3 Erschliessungsvertrag 80 000 TP 3 Innovationsparkreglement 80 000 TP 1 und 3 Ersatzmassnahmen (Konzept) 20 000 TP 3 Reserve 100 000 Total 600 000 Zusammenfassend ist für die Umsetzung des Projektauftrags gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. d CRG und in Ergänzung zu den mit RRB Nr. 1036/2013 bewilligten Ausgaben von Fr. 1 600 000 eine zusätzliche gebundene Aus- gabe von Fr. 600 000 zu bewilligen. Sie geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit. Die ge- samte zur Verfügung stehende Ausgabesumme beträgt Fr. 2 200 000. Die Ausgaben sind im Budget 2015 des Amtes für Wirtschaft und Arbeit ein- gestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Umsetzung des Projektauftrags Innovationspark Zürich wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1036/2013 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 600 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 200 000.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Volks- wirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi