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Decisione

RRB Nr. 801/2013

Empfang einer Delegation aus Guangdong, China am 12. Juli 2013 , Memorandum of Understanding, Unterzeichnung

3 luglio 2013Tedesco3 min

Source zh.ch

Empfang einer Delegation aus Guangdong, China am 12. Juli 2013 , Memorandum of Understanding, Unterzeichnung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2013

801. Empfang einer Delegation aus Guangdong und Unterzeichnung

Erwägungen

eines Memorandum of Understanding Über das Generalkonsulat der Volksrepublik China wurde der Regie- rungsrat angefragt, ob er eine Delegation aus der Provinz Guangdong unter Leitung des Parteisekretärs der Provinz und Mitglied des Polit- büros des Zentralkomitees der KPCh, HU Chunhua, empfangen würde. Der Besuch findet am 12. Juli 2013 statt und besteht aus einem rund einstündigen Gespräch mit der chinesischen Delegation; der Regierungs- rat ist durch den Regierungspräsidenten und die Finanzdirektorin vertre- ten. Ebenso nehmen der Staatsschreiber und weitere Vertreter der Ver- waltung sowie ausgewählte Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissen- schaft teil. Auf Wunsch der chinesischen Delegation soll ein Memorandum of Understanding für eine weitere Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Zürich und der Provinz Guangdong unterzeichnet werden. Das Memo- randum ist verhältnismässig allgemein gehalten; es stellt die unverbind- lichste Absichtserklärung zur gegenseitigen Zusammenarbeit dar, dürfte aber eine gute Grundlage bieten, um in gegenseitigem Einvernehmen weitere Kooperationsschritte einzuleiten.

Das Memorandum hat folgenden Wortlaut:

Memorandum zwischen dem Kanton Zürich der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Provinz Guangdong der Volksrepublik China über die Entwicklung des freundschaftlichen Austauschs und der Zusammenarbeit Der Kanton Zürich der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die Provinz Guangdong der Volksrepublik China kommen in Übereinstimmung mit den Prin- zipien des Kommuniqués über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwi- schen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik China über- ein, zum Ausbau des gegenseitigen Verständnisses und der Freundschaft sowie zur Entwicklung einer nachhaltigen und gedeihlichen Zusammenarbeit einen gegenseitigen Austausch zu pflegen. Der Regierungsrat des Kantons Zürich und die Provinzregierung Guangdong ver- einbaren, ihre Zusammenarbeit schwerpunktmässig in den folgenden Bereichen aktiv anzustossen: – Aussenhandel und Investition – Finanz – Maschinenbau – Umweltfreundliche Industrie – Tourismus – Wissenschaft und Technologie Beide Seiten legen die folgenden Behörden als Ansprechpartner fest: Der Kanton Zürich: Abteilung Aussenbeziehungen in der Staatskanzlei. Die Provinz Guangdong: Das Amt der Auswärtigen Angelegenheiten der Provinz- regierung. Zwischen den Ansprechpartnern beider Seiten soll ein regelmässiger Kontakt aufgenommen werden, um sich über die Erschliessung und Durchführung dieses Memorandums zu konsultieren. Das Memorandum tritt am Tag ihrer Unter- zeichnung in Kraft. In Anwesenheit von Herrn Dr. iur. Thomas Heiniger, Präsident des Regierungs- rates des Kantons Zürich, und Herrn Hu Chunhua, Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der KP Chinas, Parteisekretär des Guangdong Komitees, ge- schehen in Zürich am 12. Juli 2013 in zwei Urschriften, jede in deutscher und chinesischer Sprache, unterzeichnet, wobei jeder Wortlaut gleichermassen ver- bindlich ist.

Das Memorandum soll seiner Bedeutung entsprechend vom Amts- leiter für auswärtige Angelegenheiten der Provinzregierung Guangdong und vom Staatsschreiber unterzeichnet werden. Die mit dem Memorandum eröffnete Möglichkeit der Zusammenarbeit mit der Provinz Guangdong liegt auch im Interesse des Kantons Zürich, weshalb der Unterzeichnung des Memorandums zuzustimmen ist.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Abschluss eines Memorandum of Understanding für eine weitere Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Zürich und der Provinz Guangdong wird zugestimmt.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi