RRB Nr. 807/2010
Kantonale Volksabstimmung vom 26. September 2010, Anordnung
2 giugno 2010Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Juni 2010
807. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der kantonalen Volksabstimmung vom 26. September 2010
Dispositiv
Der Regierungsrat beschliesst: I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlagen
1.
Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 10. Mai 2010; Anpassung an die neuen Prozessgesetze des Bundes), (ABl 2010, 1048)
2.
Volksinitiative «Schienen für Zürich: Rahmenkredit für den Ausbau der Bahnlinie Zürich–Winterthur» (ABl 2008, 641) wird auf Sonntag, den 26. September 2010, angesetzt. II. Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Beantwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel 1 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 10. Mai 2010; Anpassung an die neuen Prozessgesetze des Bundes) Stimmzettel 2 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Volksinitiative «Schienen für Zürich: Rahmenkredit für den Ausbau der Bahnlinie Zürich–Winterthur» III. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die Beleuchtenden Berichte zu den Vorlagen sowie diesen Beschluss im Amtsblatt (Textteil) zu veröf- fentlichen. IV. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Abstimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. V. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Ver- öffentlichung im Amtsblatt schriftlich Stimmrechtsrekurs an den Regie- rungsrat erhoben werden (§§ 147 ff. Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003). VII. Veröffentlichung im Amtsblatt, Textteil. VIII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli